GEZ - das Ärgernis
- harmi
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- Wohnort: Grafschaft Bentheim
GEZ - das Ärgernis
Moin,
aus einem anderen Thread heraus. Wer hat noch so alles Probleme mit der GEZ?
GEZ? :dagegen: vorschrift :mauer:
interssant: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
Gruß, harmi
aus einem anderen Thread heraus. Wer hat noch so alles Probleme mit der GEZ?
GEZ? :dagegen: vorschrift :mauer:
interssant: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/
Gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 1870
- Registriert: Mittwoch 11. Januar 2006, 08:51
@ ULF HH,
zu Deinem Beitrag:
Man muss pro Haushalt nur für einen Fernseher bezahlen, jeder weitere ist "kostenlos". (Vorrausgesetzt, im Haushalt leben keine erwachsenen Kinder, die selbst verdienen. Die müssen dann wieder extra zahlen.)
Gruß
Mac
zu Deinem Beitrag:
Man muss pro Haushalt nur für einen Fernseher bezahlen, jeder weitere ist "kostenlos". (Vorrausgesetzt, im Haushalt leben keine erwachsenen Kinder, die selbst verdienen. Die müssen dann wieder extra zahlen.)
Gruß
Mac
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Mac,Mac hat geschrieben: ...
Die müssen dann wieder extra zahlen.
...
aber nicht, wenn der Fernseher den Eltern gehört.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin zusammen,
GEZ? Dieses ***************** Saupack gehört **********!
Meiner Frau habe sie ein Zwangsgeld von 1000 Euro angedroht, wenn sie nicht zahlt. Wir sind aber angemeldet.
Gruß Olaf
GEZ? Dieses ***************** Saupack gehört **********!
Meiner Frau habe sie ein Zwangsgeld von 1000 Euro angedroht, wenn sie nicht zahlt. Wir sind aber angemeldet.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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- Technolohdie
- Null-Leiter
- Beiträge: 302
- Registriert: Mittwoch 1. Februar 2006, 19:53
- Wohnort: Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein)
Moin Moin...
Es begab sich zu einer Zeit, wo ich noch in Hamburg wohnte.
Ich bin zum Auto gegangen und wurde beim Aufschliessen von einem Herrn angesprochen.
Ob ich denn das Autoradio angemeldet habe...
Ich verneinte diese Frage.
Das müsse ich aber wurde mir mitgeteilt.
Wiederum sagte ich das ich das NICHT müsse.
Achso sagte der Herr zu mir der sich dann als GEIZ-Mitarbeiter zu erkennen gab,
dann haben Sie in der Wohnung ein Radio und das angemeldet.
Ich verneinte auch das...
Die Gesichtsfarbe wurde leicht rosa...
Aber Sie haben ein Radio in der Wohnung ?!?
Ja sicher ist in der Wohnung ein Radio...
Und das haben Sie nicht angemeldet ?
Nein, wieso ?!? Muss ich doch auch nicht. Den Fernseher habe ich ja auch nicht angemeldet...
Die Gesichtsfarbe wurde ein schickes "Mittelrot"
SIE MÜSSEN FERNSEHER UND RADIO ANMELDEN...
... keuchte er und wurde noch dunkler...
Nein... wieso muss ich das ?
..WEIL... DAS... VvvvvORSCHRIIIIIIFT IST....
Das ist doch Schwachsinn, entgegnete ich ihm was zu einem Tiefen Rot im Gesicht führte...
Mein Gute Mann...
...das ist nicht mein Auto hier... also was interessiert mich die Anmeldung vom Radio...
...der Fernseher und das Radio in der Wohnung sind über meine Freundin angemeldet,
mit der ich in eheänlichem Verhältnis lebe und somit muss ICH nix anmelden.
Ich habe echt keine Ahnung, wie Sie auf so etwas kommen. Kennen Sie Ihre Satzungen nicht ?!?
Ich glaube noch einen Satz mehr und ich hätte RTW und NEF ordern müssen weil er
mir dann kollabiert wäre. Da ich dann hätte Erste Hilfe leisten müssen, hab ichs dann
lieber gelassen, bin eingestiegen und losgefahren...
Gruß Michael
Es begab sich zu einer Zeit, wo ich noch in Hamburg wohnte.
Ich bin zum Auto gegangen und wurde beim Aufschliessen von einem Herrn angesprochen.
Ob ich denn das Autoradio angemeldet habe...
Ich verneinte diese Frage.
Das müsse ich aber wurde mir mitgeteilt.
Wiederum sagte ich das ich das NICHT müsse.
Achso sagte der Herr zu mir der sich dann als GEIZ-Mitarbeiter zu erkennen gab,
dann haben Sie in der Wohnung ein Radio und das angemeldet.
Ich verneinte auch das...
Die Gesichtsfarbe wurde leicht rosa...
Aber Sie haben ein Radio in der Wohnung ?!?
Ja sicher ist in der Wohnung ein Radio...
Und das haben Sie nicht angemeldet ?
Nein, wieso ?!? Muss ich doch auch nicht. Den Fernseher habe ich ja auch nicht angemeldet...
Die Gesichtsfarbe wurde ein schickes "Mittelrot"
SIE MÜSSEN FERNSEHER UND RADIO ANMELDEN...
... keuchte er und wurde noch dunkler...
Nein... wieso muss ich das ?
..WEIL... DAS... VvvvvORSCHRIIIIIIFT IST....
Das ist doch Schwachsinn, entgegnete ich ihm was zu einem Tiefen Rot im Gesicht führte...
Mein Gute Mann...
...das ist nicht mein Auto hier... also was interessiert mich die Anmeldung vom Radio...
...der Fernseher und das Radio in der Wohnung sind über meine Freundin angemeldet,
mit der ich in eheänlichem Verhältnis lebe und somit muss ICH nix anmelden.
Ich habe echt keine Ahnung, wie Sie auf so etwas kommen. Kennen Sie Ihre Satzungen nicht ?!?
Ich glaube noch einen Satz mehr und ich hätte RTW und NEF ordern müssen weil er
mir dann kollabiert wäre. Da ich dann hätte Erste Hilfe leisten müssen, hab ichs dann
lieber gelassen, bin eingestiegen und losgefahren...
Gruß Michael
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Technolohdie,Technolohdie hat geschrieben: ...
Ich glaube noch einen Satz mehr und ich hätte RTW und NEF ordern müssen weil er
mir dann kollabiert wäre.
...
alternativ ginge auch noch ein fachgerechter Fangschuß mit einem Bolzenschubgerät.
Gruß Olaf
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- Technolohdie
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Humus,Humus hat geschrieben:Moin,
ich habe mal eine Frage zur GEZ..
Also ich 16 mache seit anfang September letzen jahres eine Ausbildung, habe also ein eingenes einkommen, auch wenn es gering ist. Muss ich mich auch bei der GEZ anmelden? oder ist das erst ab 18 pflicht?
wenn der Fernseher Deinen Eltern gehört, dann mußt Du meines Wissens nach nichts anmelden. Wenn es Deine Gerät ist, mußt Du zahlen, wenn Du ein Einkommen hast.
Laß Dir doch von der GEZ mal die "Preisliste" und die Rechtsgrundlage dazu geben. Vielleicht steht ja auch was auf deren Homepage. Wenn die vor der Tür stehen, mußt Du sie übrigens nicht reinlassen.
Gruß Olaf
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