strukturierte Verkabelung

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Elt-Onkel
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

also, als wir früher (bei Übungen) Feldkabel von Ortschaft zu Ortschaft gezogen haben,
hat das auch niemanden interessiert.
O.K., das war nur verdrillter Klingeldraht.

Die Firma htp zieht hier derzeit LWL von Ortschaft zu Ortschaft.

Es muss also möglich sein, den privaten LWL zu verlegen.
Erforderlichenfalls muß ein Gestattungsvertrag her.

Ich würde keine Masten setzen wollen.
Da ich einen eigenen Bagger besitze, würde ich die Strippe lieber einbuddeln.
Unter den Straßen durch würde ich meine Erdrakete benutzen.
So müssten die 6 km in zwei Wochen zu schaffen sein.
Wenn 1'000 m LWL einen 4-stelligen Betrag kosten,
könnte man auch bei dem Haus über einen eigenen Internetanschluss reden.

Das mit dem 'Tunnel' praktiziert hier eine Baufirma.
Da kann man von einer Außenstelle aus auf die Firmensoftware zugreifen.


...
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Olaf S-H
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Elt-Onkel,
Elt-Onkel hat geschrieben: Sonntag 29. Oktober 2017, 14:26 ... Feldkabel von Ortschaft zu Ortschaft ...
naja, da war die Nutzungsdauer sicherlich gering und die Ausführung erfolgte durch ein bundesdeutsches Unternehmen.
Elt-Onkel hat geschrieben: Sonntag 29. Oktober 2017, 14:26 ... Da ich einen eigenen Bagger besitze ...
Die Liste der Arbeitsmaschinen, die Du nicht besitzt, ist wohl kürzer als die der Maschinen, die Du besitzt. :D Wenn da mal nicht noch etwas von Krauss Maffei mit Rheinmetallaufsatz in der Garage steht. :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Elt-Onkel
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 29. Oktober 2017, 20:30
Wenn da mal nicht noch etwas von Krauss Maffei mit Rheinmetallaufsatz in der Garage steht.

Gruß Olaf
Diese Art der Aufbewahrung ist seit einigen Jahren verboten.

Ich musste extra Tresore anschaffen, damit keine unbefugte Benutzung der diesbezüglichen Arbeitsgeräte stattfindet.
Und die Behörde hat es sogar geprüft.

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Jesaja
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von Jesaja »

Der Betrag galt für das Brugg mil-Kabel, welches die Bundeswehr derzeit einsetzt und welches ich bedenkenlos an Bäume hängen würde.
Zum Vergraben ist das definitiv zu teuer, da gibt es anderes (ohne jetzt konkret was benennen zu können).

Einfacher und schneller als der Bagger wäre wohl ein Kabelpflug. Das Problem sind aber die Leitungsrechte...von denen habe ich allerdings keine Ahnung.
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Elt-Onkel
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
Jesaja hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 00:29
Das Problem sind aber die Leitungsrechte...von denen habe ich allerdings keine Ahnung.
Also 'Leitungsrechte' sind unkritisch.
Der, dem das Kabel gehört, kann damit machen, was er will.
Z.B. kann er das Leitungsrecht der Benutzung an einen Mieter abtreten.

Spannender sind die Überleitungsrechte.
Die berühren die Grundeigentümer.
Aber auch das lässt sich regeln.
Mit einem Gestattungsvertrag s.o..


...
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Elt-Onkel
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
Jesaja hat geschrieben: Montag 30. Oktober 2017, 00:29
Der Betrag galt für das Brugg mil-Kabel, welches die Bundeswehr derzeit einsetzt und welches ich bedenkenlos an Bäume hängen würde.
Solches Kabel gab es vor ca. einem Jahr preiswert von der VEBEG zu kaufen.
Aber ich habe damals niemanden gefunden, der Ahnung davon hatte.
Also habe ich es nicht gekauft.
Der Zuschlagspreis lag irgendwie bei 6 Cents der Meter.
Anbei mal ein Foto von der Verbindungskupplung.


...
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Elt-Onkel
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

noch zum Thema Überleitungsrechte, auch wenn es hier etwas abschweift.

Vor zwei Jahren stand mal die NATO-Ölpipeline von Fallingbostel nach Bremen zum Verkauf.
Eine 60 bar Leitung aus Stahl mit 200 mm Durchmesser.
Wir hatten dann die Idee entwickelt, Windkraftanlagen nicht mit Generatoren auszurüsten,
sondern mit Kompressoren.
Da wäre dann viel Technik entbehrlich gewesen, und jede WK-Anlage längs der Trasse
hätte die Rohrleitung mit Druckluft speisen können.
Am Ende in der Nähe von Fallingbostel gab es ein Betriebsgrundstück.
Dort hätte man aus der Druckluft und etwas Erdgas ein Schwarzstartfähiges Kraftwerk bauen können.
Das Projekt ist aus zwei Gründen gescheitert:
- Es hatte jemand mehr Geld, und hat das Betriebsgrundstück gekauft.
- Die ca. 70 km lange Trasse querte tausende von Grundstücken.
Der Staat als Bauherr und Betreiber der Rohrleitung hatte es einfach.
Man hat den Bau und Betrieb der Leitung einfach im Grundbuch eingetragen.
Als privates Unternehmen hätten wir mit tausenden von Grundeigentümern
Gestattungsverträge abschließen müssen.
Da hätten wir über Jahrzehnte eine Gruppe von Notaren beschäftigen (und bezahlen) müssen.
Und wehe, wehe auch nur ein paar Grundeigentümer hätten die Rohrleitung nicht haben wollen.
Dann wären Mio. Euros vergeblich investiert worden.
Als privater Investor hätten wir ja keinen Druck auf die Grundeigentümer ausüben können.

...
chris_hh
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von chris_hh »

Moin,
Elt-Onkel hat geschrieben: Sonntag 29. Oktober 2017, 02:03 Ich brauche eine Potentialfreie Verbindung von Wohnungen und Häusern.
Haken an der Sache:
Drei Objekte haben eine 'etwas' größere Entfernung zur Basis.
Einmal 60 m, einmal 6 km, einmal 300 km.
sorry, aber das ist doch wirklich Mumpitz (nicht böse gemeint).
Eine eigne Glasfaserleitung über 6 km oder 300 km zu verlegen zur Verteilung eines einfachen Internetzugangs (49 Euro DSL)
ist doch echte Geldverschwendung (Wir reden hier mindestens über einen 6-stelligen Geldbetrag) und vermutlich auch gar nicht ohne Weiteres machbar.
Da kann man viele Jahre 3 DSL / Internet Anschlüsse bezahlen ... inkl. Wartung, Infrastruktur usw.
Elt-Onkel hat geschrieben: Sonntag 29. Oktober 2017, 02:03 Einen LWL-Anschluss wollte der neue Anbieter nicht in's Haus legen.
Warum wohl, aus Kostengründen ...

Punkt-zu-Punkt bzw. Mehrpunkt Glasfaserverbindungen (Bis 10MBit Symmetrisch auch Kupfer) sind quasi Bundesweit verfügbar, unter Umständen fällt ein Baukostenzuschuss an.
Man bekommt also alles, aber eben nur gegen entsprechende Bezahlung ...
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Elt-Onkel
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

mittlerweile ist die Verkabelung weiter.

Es sind ST - ST - MM Kabel mit 4 Fasern geworden.

Jetzt noch der Anfangspunkt und der Endpunkt für die 60 Meter Strecke.

Ich dachte mir am Anfang einen Unifi-Swich mit 4 ST-Anschlüssen (so wie von Alois vorgeschlagen), und am Ende eine TP-Link-Box
mit 2 ST-Anschlüssen.

Die beiden müssten doch kommunizieren können ?


...
chris_hh
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Re: strukturierte Verkabelung

Beitrag von chris_hh »

Moin,
Elt-Onkel hat geschrieben: Dienstag 13. März 2018, 09:36 Ich dachte mir am Anfang einen Unifi-Swich mit 4 ST-Anschlüssen (so wie von Alois vorgeschlagen), und am Ende eine TP-Link-Box
mit 2 ST-Anschlüssen.
Du brauchst auf jedenfall Adapterkabel. Denn Gbics mit ST gibt es nicht.
ST ist halt zu groß und "veraltet".
Switches mit fest eingebauten LWL Modulen (So wie früher die Hubs mit LWL ST Steckern) sind mir schon sehr lange nicht mehr untergekommen.
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