Hallo
ich habe ein verständniss Problem bzw. bin etwas verwirrt.
Als ich in der Lehre war (mittelständischer E-Laden mit Verkauf) hiess es das nur VDE geprüfte Artikel verkauft werden dürfen-. Nun wird bzw. wurden aber bei einem großen schwedischem Möbelhaus Lampen ohne VDE-Zeichen verkauft ist das denn rechtens?? Wie verhält man sich da bei BGV A3 Prüfungen?
VDE-Zeichen
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Das Leben hört nicht auf, komisch zu sein, wenn Menschen sterben, ebenso wenig, wie es aufhört, ernst zu sein, wenn man lacht.
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- kabelmafia
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Moin,
ein ähnliches Thema hatten wir hier neulich schon:
http://www.diesteckdose.net/thread.php? ... boardid=16
ein ähnliches Thema hatten wir hier neulich schon:
http://www.diesteckdose.net/thread.php? ... boardid=16
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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Moinmoin Falcon4,
bei allgemeinem Elektromaterial und -geräten CE-Zeichnen MUSS auf den Geräten (oder Verpackungen) angebracht sein.
Gruß Olaf
bei allgemeinem Elektromaterial und -geräten CE-Zeichnen MUSS auf den Geräten (oder Verpackungen) angebracht sein.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Jau hab ich voll verpeilt! Habe das Thema sogar gelessen und gedacht suppi da haben auch andere Dein Prob..........tststsOriginal von kabelmafia
Moin,
ein ähnliches Thema hatten wir hier neulich schon:
http://www.diesteckdose.net/thread.php? ... boardid=16
Hab ich wohl irgendwie übersehen/vergessen
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