@ Olaf,
meine das dort die Abgänge zum Zähler liegen,
das Bild ist schone etwas älter und keine Anlage die ich selber verdrahtet habe. Die Einzeladern die dort lose vor den Kupferschienen liegen dürften meiner Meinung auch nicht sein.
Mir ging?s aber erst mal nur um den Berührungsschutz, der bei dieser Anlage bemängelt wurde nur leide ohne eine Norm zu nennen.
Danke an alle Antworten und noch einen schönen lauen Maiabend
Gruß Daniel
PS. ?? Wie hätte ich das Bild denn schon geöffnet rein stellen können ?
Berührungsschutz in HV
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Moinmoin Daniel,Original von Daniel
PS. ?? Wie hätte ich das Bild denn schon geöffnet rein stellen können ?
frag mal Karl, der hat in einem anderen Beitrag eine Gebrauchsanweisung geschrieben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moinmoin Daniel,Original von Daniel
Mir ging?s aber erst mal nur um den Berührungsschutz, der bei dieser Anlage bemängelt wurde nur leide ohne eine Norm zu nennen.
bei solchen Dingen leihe ich Dir gerne meine Lieblingsfrage: "Wo steht das?"
Diese Frage darfst Du lizenzfrei nutzen. Sie ist sehr gut bei Ingenieurbüros und Prüfern (TÜV, Dekra, ...) anzuwenden. Nach dem Prinzip "direkte Frage (wo stehts), direkte Antwort" kannst Du entweder die Fundstelle genannt bekommen oder jemanden mit heruntergelassenen Hosen sehen, der eingestehen muß, daß es keine Grundlage für die Forderung gibt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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