Wer darf elektrische Installationen erstellen?

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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HPG
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Wer darf elektrische Installationen erstellen?

Beitrag von HPG »

Hallo

Beim Thema "Zwei Halogenstrahler mit einem Schalter an die Steckdose" stellt sich mir die Frage;

Wer darf alles elektrische Installationen erstellen?

Ist das gesetzlich geregelt? Oder darf jeder mal?

wünsche einen schönen Abend
Gruss HPG
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Nunja, die EVU schreiben in ihren Verträgen die AVBEltV als Grundlage fest, und dort heißt es, dass nur beim EVU eingetragene Elektrofachkräfte die arbeiten Ausführen dürfen.

Das ganze ist aber "nur" eine Zivil/Vertragsrechtliche Sache, im shclimmsten Fall kan ndein EVU dir den Saft abdrehen, wird's aber i.d.R. nicht, wenn du nicht deren Betrieb damit störst. Schließlich wollen sie ja am dir verkauften Strom verdienen.

In der VDE0100 steht in etwa sinngemäß, dass als Fachkraft gilt, wer durch seine Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen in der LAge ist, die Arbeiten fachgerecht auszuführen und Gefährdungen abzuschätzen. Das kann man nun so dehnen, dass wenn die Arbeiten fachgerecht erfolgen, die ausführende Person automatisch die Eignung dazu besitzt, wärend bei einem Fehler die Tauglichkeit in Frage zu stellen ist.

In der Praxis wird man es als nicht-Fachkraft wohl schwerer haben, eine entsprechende Anschuldigung zu entkräften, als wenn man eine qualifizierte Ausbildung vorweisen kann. Dennoch gibt es dadrüberhinaus AFAIK keine Bestimmung, die nicht geprüften Personen untersagt, Installationsarbeiten auszuführen. (Mal abgesehen von Schwarzarbeit o.ä., wenn's nicht für den Eigengebrauch ist)
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Chris
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hehe

Beitrag von Chris »

Teletrabis ausführungen bestätige ich mal...

Die Realität sieht leider anders aus...nach dem Motto:"Ach was denn, für so ne Kleinikeit? Man hat ja schliesslich keine 2 linken hände..."

Die Wenigsten sind sich bewusst, das für den murks den sie bauen,sie selber,und nur sie,verantwortlich sind.
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo zusammen,

Errichten, Ändern, und Unterhalten von E-Anlagen

Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)

Die AVBEltV ist eine Gesetzliche Verordnung und somit nicht nur eine "Vertragsrechtliche Sache.."

Wer darf?

Siehe § 12 Kundenanlage unter (2)

http://www.wvv.de/service/elektrobetrie ... index.html

mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
Markus
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Beitrag von Markus »

Naja, so lange man nen Gesellenbrief hat, denke ich mal das man E-Anlagen im Bereich Hausinstalllation errichten darf :) sonst wäre der Brief ja fürn Arsch. Natürlich in Verbindung mit einem Meisterbetrieb.
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo Markus,

der lezte Satz sagt es.
Original von Markus
....Natürlich in Verbindung mit einem Meisterbetrieb.
Noch klarer "unter Aufsicht eines Meisterbetriebs"
mfg sps


Einige Sonderregelungen gibt es noch.
z.b. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
http://www.hdfroese.de/html/elektrofachkraft.html

Auch hier ist ein Handwerksbetrieb erforderlich
Mit freundlichem Gruß sps
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin HPG,

die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" AVBEltV ist ein deutsches Gesetz. Somit ist es gültig und anzuwenden (diskussionslos).

Deine Frage ist im §12 (2) beantwortet (siehe Beitrag von SPS).

AVBEltV §12 (2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

Leider wird dies alles nicht beachtet. In den Baumärkten gibt es fast alles für den geplanten Selbstmord ohne Einschränkungen zu erwerben.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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didy
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Beitrag von didy »

Original von Chris Die Wenigsten sind sich bewusst, das für den murks den sie bauen,sie selber,und nur sie,verantwortlich sind.
Das ist nicht das Problem, das eigentliche Problem sitzt viel tiefer: Die meisten Murkser sind sich gar nicht bewußt, daß das, was sie bauen, Murks ist! :D

Gruß
Didi
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Original von didy
Die meisten Murkser sind sich gar nicht bewußt, daß das, was sie bauen, Murks ist! :D
Moinmoin Didy,

einige meinen auch, daß sie ein Handwerk, welches 3,5 Lehrjahre bedarf, ausüben können, blos weil die Frau eines Elektrikers mal mit ihm gemeinsam auf einer Geburtstagsfeier war. :grrr: :grrr: :grrr:

Gruß Olaf
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