Überprüfung Kneipenküche
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Überprüfung Kneipenküche
Hallo,
ich hatte diese Woche eine kleine Gaststätte zu überprüfen (Wiederholungsprüfung für die BG).
Der Küchenbereich (4 x DS-Kreise + 3 x WS-Kreise) ist über einen Fi- Schalter geschützt, allerdings mit 0,5 A Auslösung.
Ich meine, das macht hier wenig Sinn - wenn schon dann 30 mA Ausführung. Leider konnte ich in meinen VDE Auswahlordnern dazu keine Aussage finden.
Kann hier jemand weiterhelfen? (so die Spezialisten wie Olaf-H-S oder Momo)
mit bestem Dank im voraus.
ich hatte diese Woche eine kleine Gaststätte zu überprüfen (Wiederholungsprüfung für die BG).
Der Küchenbereich (4 x DS-Kreise + 3 x WS-Kreise) ist über einen Fi- Schalter geschützt, allerdings mit 0,5 A Auslösung.
Ich meine, das macht hier wenig Sinn - wenn schon dann 30 mA Ausführung. Leider konnte ich in meinen VDE Auswahlordnern dazu keine Aussage finden.
Kann hier jemand weiterhelfen? (so die Spezialisten wie Olaf-H-S oder Momo)
mit bestem Dank im voraus.
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- Null-Leiter
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Danke Volker,
die Überlegung habe ich auch schon angestellt, denn die Versorgungssicherheit ist bei 30 mA schon sehr auf der Kippe. Wie Du schon erwähnt hast, sind die DS Geräte alles Heizgeräte, da können sich die Ableitsröme schnell summieren, kommt dannnoch irgendwo etwas Feuchtigkeit mit inns Spiel ist erst mal Ende mit Pizza.
Andererseits ist natürlich der Personenschutz nicht zu vernachlässigen, darum meine Frage ob ein Fi (30 mA) überhaupt für gewerbliche Küchen vorgeschrieben ist ?
Ich finde nur leider nichts, wo was darüber steht (VDE)
Gruß - e.welt
die Überlegung habe ich auch schon angestellt, denn die Versorgungssicherheit ist bei 30 mA schon sehr auf der Kippe. Wie Du schon erwähnt hast, sind die DS Geräte alles Heizgeräte, da können sich die Ableitsröme schnell summieren, kommt dannnoch irgendwo etwas Feuchtigkeit mit inns Spiel ist erst mal Ende mit Pizza.
Andererseits ist natürlich der Personenschutz nicht zu vernachlässigen, darum meine Frage ob ein Fi (30 mA) überhaupt für gewerbliche Küchen vorgeschrieben ist ?
Ich finde nur leider nichts, wo was darüber steht (VDE)
Gruß - e.welt
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Moinmoin e.welt,
bei VDE wirst Du hierzu nichts finden. Die BGs fordern hier auch nur den Schutz gegen Spritzwasser, wenn Wassereinwirkungen (Betrieb oder Reinigung) zu erwarten sind. Hier ist nur eine Einzelfallabwägung möglich.
Mit dem Sammel-FI hat Volker recht. Wärmegeräte in größerer Anzahl und 30 mA Fehlerstrom vertragen sich nicht. Sinnvoll wären einzelne FI-Schutzschalter, aber wer will diesen Luxus schon bezahlen.
Gruß Olaf
bei VDE wirst Du hierzu nichts finden. Die BGs fordern hier auch nur den Schutz gegen Spritzwasser, wenn Wassereinwirkungen (Betrieb oder Reinigung) zu erwarten sind. Hier ist nur eine Einzelfallabwägung möglich.
Mit dem Sammel-FI hat Volker recht. Wärmegeräte in größerer Anzahl und 30 mA Fehlerstrom vertragen sich nicht. Sinnvoll wären einzelne FI-Schutzschalter, aber wer will diesen Luxus schon bezahlen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Hallo,
aus Gründen der Feuersicherheit wird in landwirtschaftlichen Anwesen ein RCD mit 0,3 A Auslösung gefordert. Das könnte man auch auf die Gaststätte übertragen. Ansonsten würde ich dir vorschlagen die Wechselstromkreise von den Steckdosen mit 30 mA und den Restt über den bestehenden RCD abzusichern.
aus Gründen der Feuersicherheit wird in landwirtschaftlichen Anwesen ein RCD mit 0,3 A Auslösung gefordert. Das könnte man auch auf die Gaststätte übertragen. Ansonsten würde ich dir vorschlagen die Wechselstromkreise von den Steckdosen mit 30 mA und den Restt über den bestehenden RCD abzusichern.
- Momo
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Für die Gaststätten gilt die BetrSichV! Die BG-Vorschriften decken nur den versicherungsrechtlichen Teil ab.
Mache eine Gefährdungsanalyse nach §3 BetrSichV und komme dann (!) zum Schluß ala Olaf oder Meister Lampe. Beides wäre aus meiner Sicht okay, denn beide haben brauchbare (wenn auch nicht einheitliche) Argumente.
Was Du letztendlich machst, ist Deine Entscheidung nach (!) der Gefährdungsanalyse. Die VDE sagt darüber nichts.
Wenn Du Hilfe bei der Gefährdungsanalyse brauchst, frage mich per pn an.
Mache eine Gefährdungsanalyse nach §3 BetrSichV und komme dann (!) zum Schluß ala Olaf oder Meister Lampe. Beides wäre aus meiner Sicht okay, denn beide haben brauchbare (wenn auch nicht einheitliche) Argumente.
Was Du letztendlich machst, ist Deine Entscheidung nach (!) der Gefährdungsanalyse. Die VDE sagt darüber nichts.
Wenn Du Hilfe bei der Gefährdungsanalyse brauchst, frage mich per pn an.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
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- Null-Leiter
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Hallo Momo,
danke für die Antwort, ich habe mir die Gefahrenanalyse nach §3 BetrSichV angesehen. Nach meiner Auffassung bezieht sich diese nur auf die möglichen Gefahren in Ex Anlagen - oder sehe ich das falsch?
Abschließend zu dem Fi - Fall kann ich ja nun sagen, dass ich die Anlage in der Beziehung so lassen kann, also kein Mangel besteht der behoben werden müsste.
Gruß - e.welt
danke für die Antwort, ich habe mir die Gefahrenanalyse nach §3 BetrSichV angesehen. Nach meiner Auffassung bezieht sich diese nur auf die möglichen Gefahren in Ex Anlagen - oder sehe ich das falsch?
Abschließend zu dem Fi - Fall kann ich ja nun sagen, dass ich die Anlage in der Beziehung so lassen kann, also kein Mangel besteht der behoben werden müsste.
Gruß - e.welt
- Momo
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§3 BetrSichV
Nein, er bezieht sich auf alle "Arbeitsmittel". Der Ex-Schutz ist ein Teilgebiet.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
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- Null-Leiter
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