Moinmoin HPG,
eine Isolationsmessung per Auge läßt bei uns die VDE 0105 leider nicht zu.
Den Isolationswiderstand der Anlage (Gesamtmessung) hatte ich noch vergessen: 1,12 Ohm. Auch sehr schön. Glatter Iso-Fehler.
Gruß Olaf
Erfahrungen DIN VDE 0105
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Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moin Olaf, moin der Rest der Forumer,
woher weißt du, dass da ein Isolationsfehler vorliegt. Im 2-adrigen System ist es doch unheimlich schwierig die Stromkreise kpl. von Verbrauchern zu trennen.
Habt ihr da einen Tipp, wie man da am Besten vorgeht?
Ich kann da den HPG gut verstehen. Ich muss gestehen bei den 2-adrigen Systemen tue ich mich mit der Isolationsnmessung auch schwer.
Gruß Volker
woher weißt du, dass da ein Isolationsfehler vorliegt. Im 2-adrigen System ist es doch unheimlich schwierig die Stromkreise kpl. von Verbrauchern zu trennen.
Habt ihr da einen Tipp, wie man da am Besten vorgeht?
Ich kann da den HPG gut verstehen. Ich muss gestehen bei den 2-adrigen Systemen tue ich mich mit der Isolationsnmessung auch schwer.
Gruß Volker
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Moinmoin Volker,
im TN-C-System kann ich auch zwischen PEN und PE/PA einen Isolationswiderstand messen. In der Anlage befand sich kein Warmwasserspeicher und die Geräte standen nicht auf der Heizung bzw. waren aus den Steckdosen gezogen. Wir haben die Außenleiter und den N der UV gebrückt und dann gegen den PE der Zuleitung gemessen (Hauptschalter aus und N der Zuleitung abgeklemmt). Am N waren die PENs aufgelegt. Im Endeffenkt ist der Wert unwichtig, da die gesamte Anlage sanierungsbedürftig ist.
Bei Steckdosen fällt mir noch ein, daß sich dort auch zweipolige Steckdosen (ohne PE, sog. Schweineschnäuzchen) befanden. Da die Räume über eine Zentralheizung versorgt werden, hätten die Steckdosen mindestens seit 1973 ausgewechselt werden müssen (gilt nicht mehr als isolierten Raum).
Gruß Olaf
im TN-C-System kann ich auch zwischen PEN und PE/PA einen Isolationswiderstand messen. In der Anlage befand sich kein Warmwasserspeicher und die Geräte standen nicht auf der Heizung bzw. waren aus den Steckdosen gezogen. Wir haben die Außenleiter und den N der UV gebrückt und dann gegen den PE der Zuleitung gemessen (Hauptschalter aus und N der Zuleitung abgeklemmt). Am N waren die PENs aufgelegt. Im Endeffenkt ist der Wert unwichtig, da die gesamte Anlage sanierungsbedürftig ist.
Bei Steckdosen fällt mir noch ein, daß sich dort auch zweipolige Steckdosen (ohne PE, sog. Schweineschnäuzchen) befanden. Da die Räume über eine Zentralheizung versorgt werden, hätten die Steckdosen mindestens seit 1973 ausgewechselt werden müssen (gilt nicht mehr als isolierten Raum).
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Moinmoin HPG,
vielen Dank für Deine email. Wir hatten Glück, die Belegschaft des Kunden war im Urlaub. Wir haben am Tag nach Himmelfahrt (06.05.2005) geprüft.
Gruß Olaf
PS: Viel Spaß mit Deinem Kunden.
vielen Dank für Deine email. Wir hatten Glück, die Belegschaft des Kunden war im Urlaub. Wir haben am Tag nach Himmelfahrt (06.05.2005) geprüft.
Gruß Olaf
PS: Viel Spaß mit Deinem Kunden.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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