Blitzschutz Bestandsschutz
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Blitzschutz Bestandsschutz
Moin..
kann mir einer Sagen wo ich Vorschriften finde zu folgenden Thema ?
Bestandschutz von Blitzableitern an Öffentlichen Gebäuden .
Land Niedersachsen.
Viele Dank im vorraus für eure Mühe !! :P
P.S. in der VDE V 0185 habe ich schon geblättert..
kann mir einer Sagen wo ich Vorschriften finde zu folgenden Thema ?
Bestandschutz von Blitzableitern an Öffentlichen Gebäuden .
Land Niedersachsen.
Viele Dank im vorraus für eure Mühe !! :P
P.S. in der VDE V 0185 habe ich schon geblättert..
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
- SPS
- Beiträge: 6027
- Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
- Kontaktdaten:
Hallo Oberwelle,
hier ein Link in ein Forum für Blitzschutz
http://www.blitzschutz.com/cgi-bin/forum.cgi
mfg sps
hier ein Link in ein Forum für Blitzschutz
http://www.blitzschutz.com/cgi-bin/forum.cgi
mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
- Jeff1
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- Registriert: Dienstag 22. Juni 2004, 19:15
- Kontaktdaten:
Meines Erachtens kann das Thema nicht einfach mit Bestandsschutz ja oder nein abgehandelt werden.
Einen einhundertprozentigen Blitzschutz gibt es nicht.
Was will ich also? Will ich nur Normen genügen und habe einen mehr oder weniger guten "Vorzeige-Blitzschutz"? Oder will ich mich konkret gegen Risiken wappnen? Dann sollte man schon entsprechend der VDE V 0185 (hier: Teil 2) eine entsprechende Gefährdungsanalyse ausführen und entsprechende Maßnahmen ableiten.
Ich denke, hier bin ich vielleicht nicht weit entfernt von Momos neuer Betrachtungsweise.
Wenn man konkreter werden soll, muss das Gebäude näher klassifiziert werden.
Forderungen zum Blitzschutz werden im Landes-Baurecht z. B. erhoben in:
- Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV (§14)
- Muster-Schulbau-Richtlinie MSchulbauR (§6)
- Muster-Verkaufsstätten-Verordnung MVkVO (§19)
Gruss
Einen einhundertprozentigen Blitzschutz gibt es nicht.
Was will ich also? Will ich nur Normen genügen und habe einen mehr oder weniger guten "Vorzeige-Blitzschutz"? Oder will ich mich konkret gegen Risiken wappnen? Dann sollte man schon entsprechend der VDE V 0185 (hier: Teil 2) eine entsprechende Gefährdungsanalyse ausführen und entsprechende Maßnahmen ableiten.
Ich denke, hier bin ich vielleicht nicht weit entfernt von Momos neuer Betrachtungsweise.
Wenn man konkreter werden soll, muss das Gebäude näher klassifiziert werden.
Forderungen zum Blitzschutz werden im Landes-Baurecht z. B. erhoben in:
- Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV (§14)
- Muster-Schulbau-Richtlinie MSchulbauR (§6)
- Muster-Verkaufsstätten-Verordnung MVkVO (§19)
Gruss
- SPS
- Beiträge: 6027
- Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
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Hallo Oberwelle,
zum Blitzschutz und Überspannungsschutz
habe ich noch 2 Links gefunden.
Nicht ganz zur Frage, aber einfach mal ansehen.
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/11/pp01.html
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/19/pp01.html
mfg sps
zum Blitzschutz und Überspannungsschutz
habe ich noch 2 Links gefunden.
Nicht ganz zur Frage, aber einfach mal ansehen.
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/11/pp01.html
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/19/pp01.html
mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
- Chris
- Beiträge: 3451
- Registriert: Sonntag 25. Juli 2004, 15:32
- Wohnort: ST
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is wohl eher ne frage was der Kunde will....
Wenn die Anlage komplett überprüft werden soll, und defekte teile ausgetauscht werden sollen, dann isses ja klar.
So bleibt die Blitzschutzanlage ja betriebsbereit und auf dem errichterstand.
Da is ja auch so nichts dran zu bemängeln, möchte der Kunde allerdings eine Anlage die auf dem Aktuellen stand ist, dann steht nen Komplett umbau bevor....(je nach zustand und aufbau der anlage)
Un wenns nen öffentliches gebäude is, dann gibs doch auch nen detailierten auftrag was wo wie gemacht wird...
Wenn die Anlage komplett überprüft werden soll, und defekte teile ausgetauscht werden sollen, dann isses ja klar.
So bleibt die Blitzschutzanlage ja betriebsbereit und auf dem errichterstand.
Da is ja auch so nichts dran zu bemängeln, möchte der Kunde allerdings eine Anlage die auf dem Aktuellen stand ist, dann steht nen Komplett umbau bevor....(je nach zustand und aufbau der anlage)
Un wenns nen öffentliches gebäude is, dann gibs doch auch nen detailierten auftrag was wo wie gemacht wird...
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
- Oberwelle
- Beiträge: 8770
- Registriert: Montag 4. April 2005, 17:54
Ich danke für eure Hilfe, das Thema Bestandsschutz scheint nicht so einfach zu sein..
Klare Sache beim Neubau oder Umfangreichem Umbau, dann muß ein Blitzschutz her !
Wenn jedoch ein altes Gebäude keinen Blitzschutz hat ...?
Da wir jedoch auf der sicheren Seite stehen wollen, hat der Geldgeber den Neubau einer Neuanlage zugestimmt, er wollte die Verantwortung nicht übernehmen.
Klare Sache beim Neubau oder Umfangreichem Umbau, dann muß ein Blitzschutz her !
Wenn jedoch ein altes Gebäude keinen Blitzschutz hat ...?
Da wir jedoch auf der sicheren Seite stehen wollen, hat der Geldgeber den Neubau einer Neuanlage zugestimmt, er wollte die Verantwortung nicht übernehmen.
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Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !