Beleuchtete Schalter
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Beleuchtete Schalter
Hallo
Hatte ein Streitgespräch heute bei einer Bauvorbesprechung!
Kann mir jemand zufällig sagen in welcher Verordnung oder Norm steht das man beleuchtete Schalter bzw. Taster in Treppenhäusern oder Kellerflure zu setzen hat?
Bis jetzt war ich der Meinung das solche da hingehören!
Man wollte mich eines besseren belehren.Also wenn das jemand weiß bitte bitte melde Dich!!!
Danke Kabelaffe
Hatte ein Streitgespräch heute bei einer Bauvorbesprechung!
Kann mir jemand zufällig sagen in welcher Verordnung oder Norm steht das man beleuchtete Schalter bzw. Taster in Treppenhäusern oder Kellerflure zu setzen hat?
Bis jetzt war ich der Meinung das solche da hingehören!
Man wollte mich eines besseren belehren.Also wenn das jemand weiß bitte bitte melde Dich!!!
Danke Kabelaffe
Exercitatio optimus est magister
(Übung macht den Meister)
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- Jeff1
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Moinmoin Kabelaffe,
DIN 18015-2.
Die genaue Fundstelle kann ich Dir erst zu Hause nennen. Manchmal ist das Privatarchiv besser als die Firmenbibliothek.
Gruß Olaf
DIN 18015-2.
Die genaue Fundstelle kann ich Dir erst zu Hause nennen. Manchmal ist das Privatarchiv besser als die Firmenbibliothek.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Moinmoin Kabelaffe,
DIN 18015-2:2004-08:
"4.2 Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen und -bereichen
Zugangswege sowie Gebäudeeingangstüren einschließlich der Klingeltaster ... sind ausreichend zu beleuchten. ... In allgemein zugänglichen Bereichen, wie Treppenräumen, ... sind Beleuchtungsanlagen vorzusehen. ... Sofern das Schalten von Hand erfolgt, müssen Schalter und Taster dieser Beleuchtungsanlagen bei Dunkelheit erkennbar sein, z. B. durch eine eingebaute Lampe. Bei Beleuchtung mit einstellbarer Abschaltautomatik ist zur Vermeidung pöltzlicher Dunkelheit die Abschaltautomatik mit einer Warnfunktion, z. B. Abdimmen, auszustatten."
Gruß Olaf
DIN 18015-2:2004-08:
"4.2 Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen und -bereichen
Zugangswege sowie Gebäudeeingangstüren einschließlich der Klingeltaster ... sind ausreichend zu beleuchten. ... In allgemein zugänglichen Bereichen, wie Treppenräumen, ... sind Beleuchtungsanlagen vorzusehen. ... Sofern das Schalten von Hand erfolgt, müssen Schalter und Taster dieser Beleuchtungsanlagen bei Dunkelheit erkennbar sein, z. B. durch eine eingebaute Lampe. Bei Beleuchtung mit einstellbarer Abschaltautomatik ist zur Vermeidung pöltzlicher Dunkelheit die Abschaltautomatik mit einer Warnfunktion, z. B. Abdimmen, auszustatten."
Gruß Olaf
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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