TAB 2000 Allg. Fragen
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Moinmoin Kabelaffe,
was willst Du denn umrüsten? Die Alternative des Kabelanschlusses wird sicherlich die Kosten für den HA erheblich nach oben treiben.
Da ich bei meiner Rechnung 44 Komma nochwas heraus hatte und dies gerundet zwar 45mm² ergeben hätte, bin ich bei Airwolf_01 seinen 44mm² geblieben, da sowieso der gleiche Normquerschnitt im Ergebnis steht.
Gruß Olaf
was willst Du denn umrüsten? Die Alternative des Kabelanschlusses wird sicherlich die Kosten für den HA erheblich nach oben treiben.
Da ich bei meiner Rechnung 44 Komma nochwas heraus hatte und dies gerundet zwar 45mm² ergeben hätte, bin ich bei Airwolf_01 seinen 44mm² geblieben, da sowieso der gleiche Normquerschnitt im Ergebnis steht.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moinmoin Airwolf_01,
ich finde es gut, daß Du die Quellenangaben löblich erwähnst. Ich finde Aussagen wie "das steht in der VDE" nicht so besonders schön, da das Werk nun doch schon einige Seiten unfaßt. Bei definierten Quellen kann man sich auch im Umfeld der Frage/Antwort noch etwas belesen. Manchmal ergeben sich daraus auch neue Gesichtspunkte fürs alte Problem.
Gruß Olaf
ich finde es gut, daß Du die Quellenangaben löblich erwähnst. Ich finde Aussagen wie "das steht in der VDE" nicht so besonders schön, da das Werk nun doch schon einige Seiten unfaßt. Bei definierten Quellen kann man sich auch im Umfeld der Frage/Antwort noch etwas belesen. Manchmal ergeben sich daraus auch neue Gesichtspunkte fürs alte Problem.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Moinmoin GET,
wir hatten letztens auch einen schönen Fall. Ein Kunde wollte eine Wandlermessung in einem genau vorgegebenen Langmatz-Schrank haben. Mit der Ausnahme, daß wir statt eines HAK einen anderen Anschlußkasten verwendet hätten, hätte die ganze Messung in den Schrank hineingepaßt (alles mit TAB-Baugruppen).
Da nörgelte der VNB (ehem. Schleswag jetzt eon). Es gab eine Aufbauvorgabe vom VNB: keine Hausanschlußsicherung, Zuleitung direkt auf den Wandlersatz; die SuSi entfällt, stattdessen gibts es drei 3-pol. Trennerleisten für die Abgänge; PEN-Schiene im gesamten Schrank. Eigentlich müßte man die TAB jetzt fachgerecht entsorgen lassen. Erst stümpern die EVUs solange an einer neuen TAB herum, dann fällt ihnen zweimal ein, daß nachgebessert werden muß und abschließend wird der Inhalt mißachtet. Dolle Wurst!
Naja, zur Genugtuung steht im Angebot und demnächst in der Rechnung, daß die Anlage nicht nach TAB errichtet wurde. Mal sehen, wer dann wieder nörgelt.
Gruß Olaf
wir hatten letztens auch einen schönen Fall. Ein Kunde wollte eine Wandlermessung in einem genau vorgegebenen Langmatz-Schrank haben. Mit der Ausnahme, daß wir statt eines HAK einen anderen Anschlußkasten verwendet hätten, hätte die ganze Messung in den Schrank hineingepaßt (alles mit TAB-Baugruppen).
Da nörgelte der VNB (ehem. Schleswag jetzt eon). Es gab eine Aufbauvorgabe vom VNB: keine Hausanschlußsicherung, Zuleitung direkt auf den Wandlersatz; die SuSi entfällt, stattdessen gibts es drei 3-pol. Trennerleisten für die Abgänge; PEN-Schiene im gesamten Schrank. Eigentlich müßte man die TAB jetzt fachgerecht entsorgen lassen. Erst stümpern die EVUs solange an einer neuen TAB herum, dann fällt ihnen zweimal ein, daß nachgebessert werden muß und abschließend wird der Inhalt mißachtet. Dolle Wurst!
Naja, zur Genugtuung steht im Angebot und demnächst in der Rechnung, daß die Anlage nicht nach TAB errichtet wurde. Mal sehen, wer dann wieder nörgelt.
Gruß Olaf
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Kann man evtl. mit EVU ausmachen , dass der Zählerplatz ins evtl. vorhandene Treppenhaus (oder bei grösseren Umbauten) sep. Zählernische , ausnahmsweise in oberen Etagen zulässt.
Würde die Leitungslänge empfindlich kürzen.
Dann halt einplanen , dass je nach Netz-System (TN-)HPA/PEN-Stützung bzw. (TT-)HPA/PE Leitung evtl. dicker (Querschnittsmässig) eingeplant werden muss.
Ein größerer Zählerschrank (schutzisoliert) lässt nach Nachfrage beim EVU meistens auch separate Verteilereinbauten für Allgemeinstrom und auch für die separaten Keller- und Waschküchenanschlüsse (WaMa,Trickner) zu.
Fragen kostet nichts - bis jetzt kann man noch dazugewinnen ... aber alles schriftlich !
Gruß ,
Drama
Würde die Leitungslänge empfindlich kürzen.
Dann halt einplanen , dass je nach Netz-System (TN-)HPA/PEN-Stützung bzw. (TT-)HPA/PE Leitung evtl. dicker (Querschnittsmässig) eingeplant werden muss.
Ein größerer Zählerschrank (schutzisoliert) lässt nach Nachfrage beim EVU meistens auch separate Verteilereinbauten für Allgemeinstrom und auch für die separaten Keller- und Waschküchenanschlüsse (WaMa,Trickner) zu.
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Moinmoin GET,
es ist sehr schön, daß Du eine TAB ins Foruim gestellt hast (ist wirklich positiv gemeint!!!). Noch schöner wäre es, wenn Du in Deinem Beitrag geschrieben hättest, daß es die Bayerische TAB ist. Die TAB ist regional unterschiedlich. Da kann man mal ganz gepflegt auf die Nase fallen.
Gruß Olaf
es ist sehr schön, daß Du eine TAB ins Foruim gestellt hast (ist wirklich positiv gemeint!!!). Noch schöner wäre es, wenn Du in Deinem Beitrag geschrieben hättest, daß es die Bayerische TAB ist. Die TAB ist regional unterschiedlich. Da kann man mal ganz gepflegt auf die Nase fallen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Hallo?
Entschuldigung wie kommt Ihr auf 44mm² ???
laut Formel
l= Delta U * U * q * Kappa(CU=58 )
-------------------------------------------
1,73* 100% * I *cos
komme ich bei 16mm² auf eine Leitungslänge von bis zu 75m.
Hab ich mich verrechnet, ich laß mich ja gerne belehren.
Grüße Dirk
Elektromeister
Smilie in der Formel entfernt von Moderator Karl
Entschuldigung wie kommt Ihr auf 44mm² ???
laut Formel
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1,73* 100% * I *cos
komme ich bei 16mm² auf eine Leitungslänge von bis zu 75m.
Hab ich mich verrechnet, ich laß mich ja gerne belehren.
Grüße Dirk
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