Elektrische Betriebsmittel auf Booten
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Elektrische Betriebsmittel auf Booten
Hallo,
ich soll für einen Bekannten das Boot Elektrisch erneuern muss man dabei irgendwelche bestimmten bestimmungen beachten???
ich soll für einen Bekannten das Boot Elektrisch erneuern muss man dabei irgendwelche bestimmten bestimmungen beachten???
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Elektrische Betriebsmittel auf Booten
Moinmoin E-Checker,
da gibt es die DIN VDE 0100-721:1984-04 "Caravans, Boote und Jachten sowie ihre Stromversorgung auf Camping- bzw. an Liegeplätzen". Das Ding ist jedoch etwas dürftig und etwas in die Jahre gekommen.
Frag doch mal auf einer Werft an, vielleicht können die Dir weiterhelfen. Noch eine Möglichkeit wäre, den Hersteller des Bootes zu befragen.
Gruß Olaf
da gibt es die DIN VDE 0100-721:1984-04 "Caravans, Boote und Jachten sowie ihre Stromversorgung auf Camping- bzw. an Liegeplätzen". Das Ding ist jedoch etwas dürftig und etwas in die Jahre gekommen.
Frag doch mal auf einer Werft an, vielleicht können die Dir weiterhelfen. Noch eine Möglichkeit wäre, den Hersteller des Bootes zu befragen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
4 Stromversorgung
4.1 Für die Stromversorgung ist für jeden Stell- oder
Liegeplatz eine Steckdose mit Schutzkontakt nach
DIN 49 462 Teil 1 mit folgenden Daten vorzusehen:
Betriebsspannung 220 bis 240 V Nennstrom 16 A
Anzahl der Pole 2 + X Ausführung spritzwassergeschützt
4.2 Die Steckdosen müssen so angeordnet sein, daß
sie sich im 20-m-Bereich eines jeden Stell- oder Liegeplatzes
befinden. Es dürfen bis zu höchstens 6 Steckdosen in einer
Steckdosengruppe zusammengefaßt werden.
4.3 Jeder Steckdosengruppe muß eine Fehlerstromschutzeinrichtung
nach DIN 57664 Teil 1/VDE 0664
Teil 1 oder DIN 57644 Teil 2/VDE 0664 Teil 2 mit einem
Nennfehlerstrom von IDn £ 30 mA vorgeschaltet sein.
Anmerkung: Es wird empfohlen, jeder Steckdose eine
solche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vorzuschalten.
6.2 Schutz gegen direktes und bei indirektem Berühren
6.2.1 Der Schutz gegen direktes Berühren und bei indirektem
Berühren ist nach DIN 57100 Teil 410/VDE 0100 Teil 410 sicherzustellen.
6.2.2 In den Stromkreisen ist ein Schutzleiter mitzuführen.
Anmerkung: Dies schließt die Verwendung von Geräten der Schutzklasse II (schutzisolierte Geräte) nicht aus.
6.2.3 Es dürfen nur Steckdosen mit Schutzkontakt verwendet
werden.
6.2.4 Berührbare leitfähige Teile der Einheit, die Fehlerspannung
oder Erdpotential annehmen können, z.B. Fahrgestell, Oberbau, Rohrsysteme, müssen über Potentialausgleichsleiter miteinander und mit dem Schutzleiter verbunden werden. Der Potentialausgleichsleiter muß einen Nennquerschnitt von mindestens 4 mmCu haben und feindrähtig sein (z.B. H07V-K nach DIN 57281 Teil 103/VDE 0281 Teil 103).
Dies gilt nicht für Metallteile an Caravans, Booten oder
Jachten, die von Isolierstoff umgeben sind.
6.2.5 An Booten aus nichtmetallenen Werkstoffen ist zum Schutz gegen kapazitive Entladungen eine Potentialausgleichsleitung zwischen den Metallteilen des Bootes über und im Wasser (z.B. Kiel) herzustellen.
6.3 Leitungen und Zubehör
6.3.1 Die Leitungen müssen so verlegt werden, daß eine mechanische Beschädigung infolge der Fahrzeugbewegung
verhindert wird.
6.3.2 Leitungen, die mit 220 bis 240 V betrieben werden,
müssen von mit Kleinspannung (6, 12, 24 V) betriebenen
Leitungen, z.B. für Fahrzeugbeleuchtung,
Behelfsbeleuchtung, getrennt verlegt werden, so daß die
Gefahr einer leitenden Verbindung zwischen ihnen ausgeschlossen ist.
6.3.3 Folgende Leitungstypen oder gleichwertige
andere Ausführungen mit einem Mindestquerschnitt von
1,5 mmsind zulässig.
6.3.3.1 PVC-Aderleitung H07V-K 1,5 nach DIN 57281
Teil 103/VDE 0281 Teil 103 in Isolierrohr.
6.3.3.2 Schwere Gummischlauchleitung H07RNF
3G1,5 nach DIN 57282 Teil 810/VDE 0282 Teil 810,
wenn Vorsorge getroffen wird, daß keine mechanische
Beschädigung durch scharfkantige Teile oder durch
Abrieb auftreten kann.
6.3.4 Anschlüsse und Verbindungen der Leitungen
müssen in mechanisch geschützten Dosen ausgeführt
werden. Bei versenktem Einbau müssen Verbindungsdosen,
Geräte- und Geräteverbindungsdosen sowie mit
Geräten kombinierte Anschlußdosen den Prüfanforderungen
für Hohlwanddosen nach DIN 57606/VDE 0606
entsprechen und die Kennzeichnung a nach DIN 30600,
Reg.-Nr 1656 tragen.
6.3.5 Es müssen Rohre mit den Kennzeichen ACF oder
BCF nach DIN 57605/VDE 0605 verwendet werden.
Da hast du was zum lesen.
m
4.1 Für die Stromversorgung ist für jeden Stell- oder
Liegeplatz eine Steckdose mit Schutzkontakt nach
DIN 49 462 Teil 1 mit folgenden Daten vorzusehen:
Betriebsspannung 220 bis 240 V Nennstrom 16 A
Anzahl der Pole 2 + X Ausführung spritzwassergeschützt
4.2 Die Steckdosen müssen so angeordnet sein, daß
sie sich im 20-m-Bereich eines jeden Stell- oder Liegeplatzes
befinden. Es dürfen bis zu höchstens 6 Steckdosen in einer
Steckdosengruppe zusammengefaßt werden.
4.3 Jeder Steckdosengruppe muß eine Fehlerstromschutzeinrichtung
nach DIN 57664 Teil 1/VDE 0664
Teil 1 oder DIN 57644 Teil 2/VDE 0664 Teil 2 mit einem
Nennfehlerstrom von IDn £ 30 mA vorgeschaltet sein.
Anmerkung: Es wird empfohlen, jeder Steckdose eine
solche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vorzuschalten.
6.2 Schutz gegen direktes und bei indirektem Berühren
6.2.1 Der Schutz gegen direktes Berühren und bei indirektem
Berühren ist nach DIN 57100 Teil 410/VDE 0100 Teil 410 sicherzustellen.
6.2.2 In den Stromkreisen ist ein Schutzleiter mitzuführen.
Anmerkung: Dies schließt die Verwendung von Geräten der Schutzklasse II (schutzisolierte Geräte) nicht aus.
6.2.3 Es dürfen nur Steckdosen mit Schutzkontakt verwendet
werden.
6.2.4 Berührbare leitfähige Teile der Einheit, die Fehlerspannung
oder Erdpotential annehmen können, z.B. Fahrgestell, Oberbau, Rohrsysteme, müssen über Potentialausgleichsleiter miteinander und mit dem Schutzleiter verbunden werden. Der Potentialausgleichsleiter muß einen Nennquerschnitt von mindestens 4 mmCu haben und feindrähtig sein (z.B. H07V-K nach DIN 57281 Teil 103/VDE 0281 Teil 103).
Dies gilt nicht für Metallteile an Caravans, Booten oder
Jachten, die von Isolierstoff umgeben sind.
6.2.5 An Booten aus nichtmetallenen Werkstoffen ist zum Schutz gegen kapazitive Entladungen eine Potentialausgleichsleitung zwischen den Metallteilen des Bootes über und im Wasser (z.B. Kiel) herzustellen.
6.3 Leitungen und Zubehör
6.3.1 Die Leitungen müssen so verlegt werden, daß eine mechanische Beschädigung infolge der Fahrzeugbewegung
verhindert wird.
6.3.2 Leitungen, die mit 220 bis 240 V betrieben werden,
müssen von mit Kleinspannung (6, 12, 24 V) betriebenen
Leitungen, z.B. für Fahrzeugbeleuchtung,
Behelfsbeleuchtung, getrennt verlegt werden, so daß die
Gefahr einer leitenden Verbindung zwischen ihnen ausgeschlossen ist.
6.3.3 Folgende Leitungstypen oder gleichwertige
andere Ausführungen mit einem Mindestquerschnitt von
1,5 mmsind zulässig.
6.3.3.1 PVC-Aderleitung H07V-K 1,5 nach DIN 57281
Teil 103/VDE 0281 Teil 103 in Isolierrohr.
6.3.3.2 Schwere Gummischlauchleitung H07RNF
3G1,5 nach DIN 57282 Teil 810/VDE 0282 Teil 810,
wenn Vorsorge getroffen wird, daß keine mechanische
Beschädigung durch scharfkantige Teile oder durch
Abrieb auftreten kann.
6.3.4 Anschlüsse und Verbindungen der Leitungen
müssen in mechanisch geschützten Dosen ausgeführt
werden. Bei versenktem Einbau müssen Verbindungsdosen,
Geräte- und Geräteverbindungsdosen sowie mit
Geräten kombinierte Anschlußdosen den Prüfanforderungen
für Hohlwanddosen nach DIN 57606/VDE 0606
entsprechen und die Kennzeichnung a nach DIN 30600,
Reg.-Nr 1656 tragen.
6.3.5 Es müssen Rohre mit den Kennzeichen ACF oder
BCF nach DIN 57605/VDE 0605 verwendet werden.
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Moinmoin E-Checker,
ich sagte doch, daß die Norm etwas dünn ist. Meister Lampe hat auch nicht alle Punkte genannt (es fehlen 1, 2, 3, 4.4, 4.5, 5, 6.1, 6.4). In 4.1 muß es heißen: Anzahl der Pole: 2 + PE (ist wohl ein Zeichensatzproblem).
Zu Deinem Potentialausgleich guck mal nach 6.2.4.
Notstromaggregate haben das gleiche Problem. Der Schutzleiter wird bei kleinen Geräten auch nicht geerdet. Diesbezügliche Anwendungsnormen sind mir leider nicht bekannt. Ein weiteres Problem birgt die Versorgung von Land und aus dem Bordnetz. Auch hier sind Sicherheitsvorkehrungen erforderlich.
Gruß Olaf
ich sagte doch, daß die Norm etwas dünn ist. Meister Lampe hat auch nicht alle Punkte genannt (es fehlen 1, 2, 3, 4.4, 4.5, 5, 6.1, 6.4). In 4.1 muß es heißen: Anzahl der Pole: 2 + PE (ist wohl ein Zeichensatzproblem).
Zu Deinem Potentialausgleich guck mal nach 6.2.4.
Notstromaggregate haben das gleiche Problem. Der Schutzleiter wird bei kleinen Geräten auch nicht geerdet. Diesbezügliche Anwendungsnormen sind mir leider nicht bekannt. Ein weiteres Problem birgt die Versorgung von Land und aus dem Bordnetz. Auch hier sind Sicherheitsvorkehrungen erforderlich.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794