Unterverteilung (UV)/Sicherungskasten

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Michaela

Unterverteilung (UV)/Sicherungskasten

Beitrag von Michaela »

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe eine Wohnung gekauft und nun musste die Elektrik erneuert werden. Die neuen Leitungen habe ich auch selber gelegt. Da kann ja noch nicht viel passieren ;-) Jetzt geht es aber um den Anschluss der Leitungen an den Sicherungskasten in der Wohnung (Unterverteilung?).
Kann ich hier die Kabel selber anschliessen, bzw. ein befreundeter Elektriker? Oder muss ich das ganz offiziell von einer Fachfirma machen lassen? Ggf. wegen Versicherungsschutz o.ä.

Vielleicht weiss jemand von euch hier Bescheid.

Danke euch!
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Michaela,


ich glaube, daß es im Forum schon des öfteren geschrieben wurde - Suchfunktion benutzen -, daß derjenige, oder diejenige, die eine Elektroinstallation ausführt dafür haftet. Das auch dann (oder erst recht), wenn keine Fachkenntnisse vorliegen.
Das alleinige Anschließen und Erproben der Funktion reicht nämlich nicht, weil vor und nach der Inbetriebnahme Messungen durchgeführt werden müssen, die man nur mit geeigneten Meßgeräten (Preis 2000 Euro und mehr) durchführen kann.

Diese Messungen dienen der Sicherheit der Benutzer.


Gruß

Karl
Michaela

Beitrag von Michaela »

Hallo Karl,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Diese Meßgeräte, von denen Sie reden, sind bei meinem Bekannten ja vorhanden. Nur hat er kein Meisterbrief! Es ging mir eigentlich mehr darum, ob ich sowas wie ein Zertifikat o.ä. bekommen muss.
Natürlich ist mir meine Sicherheit wichtig!
geloescht

Beitrag von geloescht »

Hallo Michaela,

wenn ein Fachmann die Installation ausführt (Steckdosen und Schalter anschließt, sowie die Unterverteilung verdrahtet) und danach die von mir angedeuteten Messungen durchführt, dann sollte die Anlage sicher sein.
Nach der Lesart des Stromversorgers darf ein nicht konzessionierter Elektriker nicht an der elektrischen Anlage arbeiten.
Wie schon oben beschrieben ist letztendlich der Errichter der Anlage haftbar. In diesem Fall Dein Bekannter.
Such mal im Forum nach dem Begriff "Haftung" und lies Dir die Beiträge durch.

Gruß


Karl
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Hallo Michaela,

wie schon Karl sagte ist der Errichter haftbar. Du bist der Betreiber der Anlage und somit auch in der Verantwortung falls ein dritter zu Schaden kommt. Sprech doch mal mit der Gebäudeversicherung ob es einen Rabatt gibt wenn ein sog. e-check von einer Fachfirma erstellt wird. Eine Lösung wär: dein Kumpel führt die Arbeiten aus und sein Meister nimmt das Ganze ab. Der kennt ja seinen Gesellen und seine arbeitsweise.
gruß m
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Unterverteilung (UV)/Sicherungskasten

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Michaela,

hast Du bei der Leitungsverlegung auch die Installationszonen und die Auswahl der Leitungsbefestigung beachtet?

Zur Frage nach dem Dürfen:
Dies regelt die ?Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)?. Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, nicht um eine Empfehlung!

AVBEltV §12(2): ?Die Anlage darf ... nur durch einen ... eingetragenen Installateur ... errichtet, erweitert, geändert ... werden.?

Weiterhin ist die Anlage zu prüfen und die Prüfung muß protokolliert werden (DIN VDE 0100-610:2004-04 Abschnitt 61.1.6).

Für die Haftung gilt unser BGB. Hier gilt z. B. § 823 (1) ?Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.? Es ist sicherlich auch möglich, daß Du im Schadenfall als Anstifter (Auftraggeber) einer unerlaubten Handlung zu sehen bist. Dann bist Du gem. §830(2) BGB dem ?Täter? gleichgestellt.

Denk mal über Meister Lampes Tipp nach.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Zur AVBEltV wäre nich anzumerken, dass dort in erster Linie der Verkauf von/Versorgung mit Elektrizität geregelt wird.
Daher wird diese verordnung dann auch i.d.R. in den TAB bzw. Lieferverträgen des EVU als Vertragsgrundlage eingeschlossen.
In der Praxis hat die erwähnte Passage aber eher eine untergeordnete Rolle. Eine Montage durch eine nicht konzessinierte Person ist zunächst einmal ein Verstoß gegen den Liefervertrag. Im schlimmsten Falle könnte das EVU also den Strom abstellen. Solange du mit deinen aber Bastelein nicht den ganzen Straßenzug lahm legst, ist es den EVU's relativ egal, wie's bei dir hinter dem Zähler aussieht. Die wollen ihren Strom ja auch verkaufen können und werden dann sicher nicht alle dt. Haushalte abstellen, die eine Wandlampe selbst montiert haben.

Hinsichtlich der Haftung im Schadensfalle greifen dann eher Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch (Fahrlässige Körpeverletzung/Tötung/Brandstiftung etc.) , da hat man es als nicht Fachkraft sicher einiges schwerer, eine fachgerechte Ausführugn der Installation glaubhaft zu machen.
Prinzipiell haftet zunächst einmal der Anlagenbetreiber. Da aber wohl die große Merhheit nicht über die entsprechenden Kenntnisse verfügen geht die Haftung auf denjenigen über, der die Installation ausgeführt hat und mit der Inbetriebnahme versichert, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden.

Somit ist also zunächst einmal kein Problem zu erkennen,w enn ein Geselle aus der entsprechenden Branche die Arbeiten ausführt. Mit entsprechender Dokumentation (aushändigung eines Prüfprotokoll ist seit einiger Zeit zwingend vorgeschrieben) dürfte auch der Nachweiß einer fachgerechten Ausführung zu erbringen sein. Besonders relevant im Brandfall, wenn die Versicherung dann ggf. Nachweise/Prüfprotokolle verlangt.

Bleibt als Problem noch ggf. Schwarzarbeit (je nach Entlohnung und Verhältnis zur ausführenden Kraft) und die Haftung, wenn doch die Arbeiten einen versteckten Fehler enthielten. Denn als ausführende Kraft wäre dein Bekannter voll verantwortlich, während bei einem Fachbetrieb die Betriebshaftpflicht einspringt.

Hinsichtlich der Haftung die sauberste Lösung wäre, die Endabnahme der Arbeiten durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen. Prüfprotkoll verlangen und aushändigen lassen und sich _nicht_ zu einem E-Check für die betreffenden Analgenteile überreden lassen - Das entsprechende Prüfprotokoll muss auch ohne extra zu zahlende Überprüfung erstellt und ausgehändigt werden.

Für die restlichen Analgenteile, die nicht in der Abnahme enthalten sind kann sowas nicht Schaden, je nach Anlagenzustand wäre dann abzuwägen, ob sich das lohnt. - Dein Bekannter sollte auch dazu in der Lage sein, problenmatische Stellen zu erkennen.
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