Spielzeug etc.

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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meister_lampe

Spielzeug etc.

Beitrag von meister_lampe »

@Olaf, du scheinst ja viel in der VDE zu lesen.
wie prüfst du Spielzeug welches mit Batterien bzw. Trafo betrieben wird?
Olaf S-H
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Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Quizshow oder technisches Forum?

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Meister Lampe,

Spielzeuge mit Transformator fallen in den Bereich der DIN VDE 0702:2004-06, da sie durch Steckvorrichtungen von der elektrischen Anlage getrennt werden können und die Transformatoren zur Gruppe 5 gehören (VDE 0570). Die alte DIN VDE 0702:1995-11 führt die Kleintransformatoren im Abschnitt 1.2 unter Aufzählungspunkt b.) sogar explizit auf. Das wäre somit eindeutig geklärt (Geräteprüfung nach VDE 0702).

Mit den batteriebetriebenen Geräten sieht es etwas anders aus. Diese Geräte fallen in den Bereich der VDE 0700-210. Hier liegt nun ein Widerspruch in der VDE 0702 vor. Beide Normen (Ausgaben Juni 2004 und November 1995) beziehen sich auf elektrische Geräte mit Steckvorrichtung. Die alte Norm führt jedoch im Abschnitt 1.2 unter Aufzählungspunkt c.) Geräte der Gruppe 7 auf. Die neue verzichtet sinnvollerweise auf einen Bezug auf die Gruppen. Da bei den Batteriegeräten nicht beide Bedingungen erfüllt sind (Steckvorrichtung und Gruppe 7) scheint die VDE 0702 nicht anwendbar zu sein. Wenn ich solche Geräte prüfen sollte (ist bis jetzt noch nicht vorgekommen), würde ich direkt beim VDE nachfragen, da mir für solche Geräte keine Prüfnormen bekannt sind.

Jetzt habe ich aber auch eine Frage an Dich. Nach welcher Norm prüfst Du eine Modelleisenbahnanlage (transportable Modulanlage) für den Ausstellungsbetrieb (VDE 0100-711). Die Anlage verfügt über drei Systeme (Fahrspannung 14V DC, Steuerspannung 14V DC, Schaltspannung 14V AC)?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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