Moinmoin SPS,
Asche auf mein enthaartes Haupt. Ich war auf dem Holzweg!
Für Verbrauchsmittel (z. B. Leuchte) gibt es im Abschnitt 701.55 keine Einschränkungen im Schutzbereich 2. Es gelten hier nur die Forderungen an die Schutzart (Abschnitt 701.521.2.1) und an die Leitungsführung (Abschnitt 701.521).
Für Installationsgeräte (z. B. Schalter, Steckdosen) gelten die Einschränkungen des Abschnitts 701.53 sowie die Forderungen aus 701.521.2.1 und 701.521.
Für Verbrauchsmittel und Installationsgeräte gelten die Forderungen aus Abschnitt 701.41 (z. B. RCD, Schutz gegen direktes Berühren).
Die Montage einer Leuchte in der Schutzart IP X4 im Bereich 2 ist somit auch bei einer Betriebsspannung von 230V zulässig. Nur die Wandanschlußdose muß sich außerhalb des Bereichs 2 befinden, da Du sie wohl kaum in der Schutzart IP X4 ausführen kannst.
Gruß Olaf
Badinstallation
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Badinstallation
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- SPS
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Hallo Olaf,
Danke für die Info.
Die Wandauslassdose auserhalb Bereich 2 zu machen ist bei einer Leuchte nicht für die Praxis geeignet. Wie soll da die Leitung zur Leuche geführt werden? Zusätzliches Rohr?
Geht auch nicht wagerecht da Installationszohnen einzuhalten sind.
Eine Lösung, Dose oberhalb 2,25m und Rohr nach unten.
Dann ist die Dose aber sichtbar.
Bei Spiegelschränken..... macht es sinn.
mfg sps
Danke für die Info.
Die Wandauslassdose auserhalb Bereich 2 zu machen ist bei einer Leuchte nicht für die Praxis geeignet. Wie soll da die Leitung zur Leuche geführt werden? Zusätzliches Rohr?
Geht auch nicht wagerecht da Installationszohnen einzuhalten sind.
Eine Lösung, Dose oberhalb 2,25m und Rohr nach unten.
Dann ist die Dose aber sichtbar.
Bei Spiegelschränken..... macht es sinn.
mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Badinstallation
Moinmoin SPS,
der Dank gebührt Dir! Mit Deiner Beharlichkeit und Ausdauer hast Du erreicht, daß ich mache, was ich Dir geraten hatte. Sei skeptisch bei den Interpretationen anderer. Das Thema Spiegelleuchte im Bereich 2 habe ich schon mit mehreren Meistern (Mitarbeiter und Kunden) besprochen, die wie ich auf dem Holzweg waren. Wir waren alle einer Meinung, nur leider war sie falsch.
Mit dankbarem Gruß Olaf
der Dank gebührt Dir! Mit Deiner Beharlichkeit und Ausdauer hast Du erreicht, daß ich mache, was ich Dir geraten hatte. Sei skeptisch bei den Interpretationen anderer. Das Thema Spiegelleuchte im Bereich 2 habe ich schon mit mehreren Meistern (Mitarbeiter und Kunden) besprochen, die wie ich auf dem Holzweg waren. Wir waren alle einer Meinung, nur leider war sie falsch.
Mit dankbarem Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794