Badinstallation
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Badinstallation
Moin zusammen,
20cm neben der Dusche wurden in einem Umbau Steckdose und Schalter installiert. Die Dusche bekommt zur Seite mit der Steckdose eine feste Plexiglaswand. Mein erster Kommentar war, als ich das gesehen hatte, so nicht. Da gibt es keine mängelfreie Abnahme.
Habt ihr für mich einen Link, in dem ich das ganze nochmal nachlesen kann?
Gruß Volker
20cm neben der Dusche wurden in einem Umbau Steckdose und Schalter installiert. Die Dusche bekommt zur Seite mit der Steckdose eine feste Plexiglaswand. Mein erster Kommentar war, als ich das gesehen hatte, so nicht. Da gibt es keine mängelfreie Abnahme.
Habt ihr für mich einen Link, in dem ich das ganze nochmal nachlesen kann?
Gruß Volker
- SPS
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Hallo Volker,siehe unten auf der Seite
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... eSelect=11
DIN VDE 0100-701 -neue Bestimmungen f?r R?ume mit Badewanne oder Dusche (DIN-VDE0100-701.pdf)
(5,2 MByte, PDF)
mfg sps
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... eSelect=11
DIN VDE 0100-701 -neue Bestimmungen f?r R?ume mit Badewanne oder Dusche (DIN-VDE0100-701.pdf)
(5,2 MByte, PDF)
mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
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Badinstallation
Moinmoin Volker,
die DIN VDE 0100-701:2002-02 beschreibt im Bild 1c eine fest angebrachte Abtrennung. Nach der Skizze erscheint dies eine Wand zu sein. In der VDE-Schriftenreihe Band 67A schweigt man sich zu den Duschtrennwänden gepflegt aus.
Ich habe dies bereits beim VDE angefragt. Wenn ich eine Antwort habe, schreibe ich sie hier. Meine persönliche Meinung ist, daß eine Duschtrennwand jederzeit entfernt werden kann und daher keine feste Abtrennung ist. Mal sehen was Onkel VDE meint.
Gruß Olaf
die DIN VDE 0100-701:2002-02 beschreibt im Bild 1c eine fest angebrachte Abtrennung. Nach der Skizze erscheint dies eine Wand zu sein. In der VDE-Schriftenreihe Band 67A schweigt man sich zu den Duschtrennwänden gepflegt aus.
Ich habe dies bereits beim VDE angefragt. Wenn ich eine Antwort habe, schreibe ich sie hier. Meine persönliche Meinung ist, daß eine Duschtrennwand jederzeit entfernt werden kann und daher keine feste Abtrennung ist. Mal sehen was Onkel VDE meint.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moin Olaf, moin SPS
danke für eure Antworten.
Es handelt sich bei dem Bad um einen Umbau in einer Kaserne. Diese Umbaumaßnahmen werden vom Staatlichen Baumanagement betreut. Von diesen Bauten gibt es gleich mehrere. Die Räume sind bereits gefliest. Als ich die Steckdosen gesehen hatte (waren im Plan vom Architekten so eingezeichnet und vom Kollegen installiert worden) hab ich dem zuständigen vom Baumanagement gesagt, dass es keine mängelfreie Abnahme gibt. Große Diskussion (wer hat Schuld und kann man das nicht so lassen). Ergebnis: Die Änderung kommt. Schade um die Fliesen , aber wenn ich daran denke, dass da Kinder duschen und eventuell durch irgendeinen Umstand die Duschabtrennung fehlt, dann ist es besser die Gewerke zu beschäftigen.
@ Olaf,
geht denn aus dem Blatt 701.3 nicht klar hervor, das es verboten ist?
Gruß Volker
danke für eure Antworten.
Es handelt sich bei dem Bad um einen Umbau in einer Kaserne. Diese Umbaumaßnahmen werden vom Staatlichen Baumanagement betreut. Von diesen Bauten gibt es gleich mehrere. Die Räume sind bereits gefliest. Als ich die Steckdosen gesehen hatte (waren im Plan vom Architekten so eingezeichnet und vom Kollegen installiert worden) hab ich dem zuständigen vom Baumanagement gesagt, dass es keine mängelfreie Abnahme gibt. Große Diskussion (wer hat Schuld und kann man das nicht so lassen). Ergebnis: Die Änderung kommt. Schade um die Fliesen , aber wenn ich daran denke, dass da Kinder duschen und eventuell durch irgendeinen Umstand die Duschabtrennung fehlt, dann ist es besser die Gewerke zu beschäftigen.
@ Olaf,
geht denn aus dem Blatt 701.3 nicht klar hervor, das es verboten ist?
Gruß Volker
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Moinmoin Volker,
der VDE hat meine Vermutung bestätigt. Eine Duschtrennwand gilt nicht als feste Abtrennung. In diesem Fall beginnt der Bereich 2 am Wannenrand und nicht am Einstieg der Trennwand. Deine ursprüngliche Aussage, daß die Steckdose falsch angeordnet ist, ist also zutreffend.
Gruß Olaf
der VDE hat meine Vermutung bestätigt. Eine Duschtrennwand gilt nicht als feste Abtrennung. In diesem Fall beginnt der Bereich 2 am Wannenrand und nicht am Einstieg der Trennwand. Deine ursprüngliche Aussage, daß die Steckdose falsch angeordnet ist, ist also zutreffend.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Moin SPS,
sorry da hab ich mich falsch ausgedrückt. Die Grenze von 2,25m ist mir schon klar. Ich habe bloss ein Problem damit, dass Hr. und Fr. VDE kein Problem damit haben, wenn 15 cm oberhalb der 2,25m dann ein Hygrostat sitzt, der ja nicht mal gekapselt sein kann.
Ist die gleiche Baustelle. Ich muss immer an Kinder denken, die mit der Duschbrause rumspielen. Da sind 2,40 keine Höhe.
Ich wollte nur mal allgemein eure Meinung dazu hören bzw. lesen.
Gruß Volker
sorry da hab ich mich falsch ausgedrückt. Die Grenze von 2,25m ist mir schon klar. Ich habe bloss ein Problem damit, dass Hr. und Fr. VDE kein Problem damit haben, wenn 15 cm oberhalb der 2,25m dann ein Hygrostat sitzt, der ja nicht mal gekapselt sein kann.
Ist die gleiche Baustelle. Ich muss immer an Kinder denken, die mit der Duschbrause rumspielen. Da sind 2,40 keine Höhe.
Ich wollte nur mal allgemein eure Meinung dazu hören bzw. lesen.
Gruß Volker
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Hallo zuzsammen,
jetzt habe ich eine Frage
Leuchten im Bereich 2 sind in IPx4 auszuf?hren.
Wandleuchten sind ?ber Wandauslassdosen anzuschlieáen.
Diese Dosen gibt es aber nicht in IP X4 UP
Als Anlage Link zum Thema
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/21/pp01.html
mfg sps
jetzt habe ich eine Frage
Leuchten im Bereich 2 sind in IPx4 auszuf?hren.
Wandleuchten sind ?ber Wandauslassdosen anzuschlieáen.
Diese Dosen gibt es aber nicht in IP X4 UP
Als Anlage Link zum Thema
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/21/pp01.html
mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
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Moinmoin Volker,
die Schutzbereiche im Bad enden in einer Höhe von 2,25m OKFF (DIN VDE 0100-701:2002-02 Abschnitte 701.32.3 a und 701.32.4 a). Da der Hygrostat in ca. 2,4m OKFF angeordnet werden soll, ist lediglich ein RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von max. 30mA, Schutztrennung oder SELV bzw. PELV gefordert.
Die Anordnung ist zulässig, aber aus meiner Sicht nicht besonders glücklich (wie Du auch meinst). Gibt es keinen Montageort neben der Wanne bei gleichbleibender Höhe?
Ich hatte vor Jahren mal einen Hygrostat aus dem Hause Eberle in den Händen. Dieser war nur für Kleinspannung geeignet. Hier wäre eventuell Vorsicht geboten.
Gruß Olaf
die Schutzbereiche im Bad enden in einer Höhe von 2,25m OKFF (DIN VDE 0100-701:2002-02 Abschnitte 701.32.3 a und 701.32.4 a). Da der Hygrostat in ca. 2,4m OKFF angeordnet werden soll, ist lediglich ein RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von max. 30mA, Schutztrennung oder SELV bzw. PELV gefordert.
Die Anordnung ist zulässig, aber aus meiner Sicht nicht besonders glücklich (wie Du auch meinst). Gibt es keinen Montageort neben der Wanne bei gleichbleibender Höhe?
Ich hatte vor Jahren mal einen Hygrostat aus dem Hause Eberle in den Händen. Dieser war nur für Kleinspannung geeignet. Hier wäre eventuell Vorsicht geboten.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794