Kabelverlegung unter Putz
Kabelverlegung unter Putz
Hallo,
wie tief muss eigentlich ein Kabel im Putz verlegt sein (normale Hausinstallation: neue Steckdose) ?
Gibt es irgendwelche Richtlinien oder Vorschriften ?
wie tief muss eigentlich ein Kabel im Putz verlegt sein (normale Hausinstallation: neue Steckdose) ?
Gibt es irgendwelche Richtlinien oder Vorschriften ?
- Chris
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leitung up
hallo, vorschriften gibt es für LEITUNGEN (nicht kabel....) in normalen trockenen räumen nicht, allerdings je tiefer die ltgt liegt, desto geringer ist später die gefahr zb von einen nagel getroffen zu werden.
Nym zb kann man ja auch ohne bedenken einfach im wohnzimmer an die wand nageln....(wen man das wirklich möchte..;-))
Der Putz dient bei einer nym ltg dem "optischen" (was weg is is weg..) und dem zusätzlichen mechanischen schutz....
Einzig bei Stegleitungen isses anders, weil da der mechanische schutz fehlt, aber du wirst wahrscheinlich ne NYM ltg legen.... also frohes klopfen ;_)
Gruss Chris
Nym zb kann man ja auch ohne bedenken einfach im wohnzimmer an die wand nageln....(wen man das wirklich möchte..;-))
Der Putz dient bei einer nym ltg dem "optischen" (was weg is is weg..) und dem zusätzlichen mechanischen schutz....
Einzig bei Stegleitungen isses anders, weil da der mechanische schutz fehlt, aber du wirst wahrscheinlich ne NYM ltg legen.... also frohes klopfen ;_)
Gruss Chris
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
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leitung up
Moinmoin Rolli,
in den Normen gibt es hierzu nur sehr wenig Aussagen.
In der DIN 1053 (Rezeptmauerwerk, Berechnung und Ausführung) werden maximale Schlitztiefen angegeben. Hier geht es um statische Belange. Schließlich soll die Hütte nicht zusammenbrechen.
In der DIN 18015-3 (Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel) ist nur die Lage der Leitungen angegeben.
In der VDE 0100-520 (Kabel- und Leitungsanlagen) ist nur angegeben, daß bei Stegleitung diese voll eingeputzt sein muß.
Unabhängig vom Leitungstyp muß der Wandschlitz so ausgeführt sein, daß die Statik des Bauwerkes nicht beinträchtigt wird und daß das in den Wandschlitz eingebrachte Material (Mörtel, Spachtelmasse) einen sicheren Halt hat.
Eine weitere Einschränkung ist in der DIN VDE 0100-701:2002-02 (Räume mit Badewanne oder Dusche) im Abschnitt 701.521 enthalten. Es muß zu diesen Räumen eine Restwandstärke von mindestens 6 cm verbleiben.
Gruß Olaf
in den Normen gibt es hierzu nur sehr wenig Aussagen.
In der DIN 1053 (Rezeptmauerwerk, Berechnung und Ausführung) werden maximale Schlitztiefen angegeben. Hier geht es um statische Belange. Schließlich soll die Hütte nicht zusammenbrechen.
In der DIN 18015-3 (Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel) ist nur die Lage der Leitungen angegeben.
In der VDE 0100-520 (Kabel- und Leitungsanlagen) ist nur angegeben, daß bei Stegleitung diese voll eingeputzt sein muß.
Unabhängig vom Leitungstyp muß der Wandschlitz so ausgeführt sein, daß die Statik des Bauwerkes nicht beinträchtigt wird und daß das in den Wandschlitz eingebrachte Material (Mörtel, Spachtelmasse) einen sicheren Halt hat.
Eine weitere Einschränkung ist in der DIN VDE 0100-701:2002-02 (Räume mit Badewanne oder Dusche) im Abschnitt 701.521 enthalten. Es muß zu diesen Räumen eine Restwandstärke von mindestens 6 cm verbleiben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- SPS
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Hallo Olaf
"Eine weitere Einschränkung ist in der DIN VDE 0100-701:2002-02 (Räume mit Badewanne oder Dusche) im Abschnitt 701.521 enthalten. Es muá zu diesen Räumen eine Restwandstärke von mindestens 6 cm verbleiben."
Ausnahme
Ist die Leitung FI gesichert , geht auch weniger.
mfg sps
"Eine weitere Einschränkung ist in der DIN VDE 0100-701:2002-02 (Räume mit Badewanne oder Dusche) im Abschnitt 701.521 enthalten. Es muá zu diesen Räumen eine Restwandstärke von mindestens 6 cm verbleiben."
Ausnahme
Ist die Leitung FI gesichert , geht auch weniger.
mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Kabelverlegung unter Putz
Moinmoin SPS,
das mit dem Schutz durch FI-Schutzschaltung gilt nur, wenn die Leitung einen Schutzleiter enthält, der mit dem Schutzleiter der Verbraucheranlage verbunden ist. Der FI-Schutzschalter muß weiterhin einen Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30mA haben.
Weiterhin sind auch Leitungen für SELV, PELV und Schutztrennung zulässig.
Gruß Olaf
das mit dem Schutz durch FI-Schutzschaltung gilt nur, wenn die Leitung einen Schutzleiter enthält, der mit dem Schutzleiter der Verbraucheranlage verbunden ist. Der FI-Schutzschalter muß weiterhin einen Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30mA haben.
Weiterhin sind auch Leitungen für SELV, PELV und Schutztrennung zulässig.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
MoinMoin allerseits,
Vielen Dank Dank für EURE Hinweise.
Zur Ausführung:
Ich könnte einen Schlitz ziehen, in der Höhe der alten Steckdose, bis zur anderen Wandecke mit gleichen Abstand zur Wand wie bei der alten Steckdose. Die zu verlegende Leitung wäre 3x1,5mm² NYM. Anhand eines kleines Loches, das ich schonmal zur Tiefenermittlung gemacht habe, müsste der Putz das Kabel ca. mit 1-2mm überdecken.
Ich denke das dann ausreichend ist. Zusätzlich habe ich noch vor, eine kleine Zeichnung mit Bemassung zu erstellen, in der ich diese Arbeiten dokumentiere.
Ach ja, das wichtigste vielleicht noch:
Die alte Steckdose (von der ich eigentlich ausgehen wollte) ist mit der klassichen Nullung ausgeführt.
Darf ich überhaupt eine neue Steckdose "anhängen" ??
Vielen Dank Dank für EURE Hinweise.
Zur Ausführung:
Ich könnte einen Schlitz ziehen, in der Höhe der alten Steckdose, bis zur anderen Wandecke mit gleichen Abstand zur Wand wie bei der alten Steckdose. Die zu verlegende Leitung wäre 3x1,5mm² NYM. Anhand eines kleines Loches, das ich schonmal zur Tiefenermittlung gemacht habe, müsste der Putz das Kabel ca. mit 1-2mm überdecken.
Ich denke das dann ausreichend ist. Zusätzlich habe ich noch vor, eine kleine Zeichnung mit Bemassung zu erstellen, in der ich diese Arbeiten dokumentiere.
Ach ja, das wichtigste vielleicht noch:
Die alte Steckdose (von der ich eigentlich ausgehen wollte) ist mit der klassichen Nullung ausgeführt.
Darf ich überhaupt eine neue Steckdose "anhängen" ??
- SPS
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Arbeiten in Altanlagen
Hallo zusammen,
hier ein Link zu Arbeiten in Altanlagen.
Klassichen Nullung
Bei dieser ausfü?hrung gibt es kein Bestandsschutz mehr.
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/03/pp01.html
mfg sps
hier ein Link zu Arbeiten in Altanlagen.
Klassichen Nullung
Bei dieser ausfü?hrung gibt es kein Bestandsschutz mehr.
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/03/pp01.html
mfg sps
Mit freundlichem Gruß sps
-
- Beiträge: 13786
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Kabelverlegung unter Putz
Moinmoin Rolli,
was Meister Lampe zum Ausdruck bringt ist, daß nur eingetragene Installateure an elektrischen Anlagen arbeitet dürfen. Wir haben bis jetzt jedoch noch nie darüber gesprochen, ob Du Fachmann oder Laie bist. Klär uns doch mal auf.
Der Übergang von der zweiadrigen Leitung (TN-C-System) auf die "neue" dreiadrige Leitung (TN-S-System) erfolgt in solchen Fällen an der Stelle, die den neuen Teil einspeist. In Deinem Fall wäre es die Steckdose.
Solltest Du nicht von Fach sein, so rate ich Dir, die Elektroarbeiten von einem Fachmann (damit ist ein eingetragener Installationsbetrieb gemeint) ausführen zu lassen. Nur er hat die notwendigen Meßgeräte um die Installation normgerecht prüfen zu können. Er wird sich sicherlich freuen, wenn Du ihm die Stemmarbeiten abnimmst.
Gruß Olaf
was Meister Lampe zum Ausdruck bringt ist, daß nur eingetragene Installateure an elektrischen Anlagen arbeitet dürfen. Wir haben bis jetzt jedoch noch nie darüber gesprochen, ob Du Fachmann oder Laie bist. Klär uns doch mal auf.
Der Übergang von der zweiadrigen Leitung (TN-C-System) auf die "neue" dreiadrige Leitung (TN-S-System) erfolgt in solchen Fällen an der Stelle, die den neuen Teil einspeist. In Deinem Fall wäre es die Steckdose.
Solltest Du nicht von Fach sein, so rate ich Dir, die Elektroarbeiten von einem Fachmann (damit ist ein eingetragener Installationsbetrieb gemeint) ausführen zu lassen. Nur er hat die notwendigen Meßgeräte um die Installation normgerecht prüfen zu können. Er wird sich sicherlich freuen, wenn Du ihm die Stemmarbeiten abnimmst.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Hallo Olaf S-H,
Gelernt habe ich Elektroanlagen-Installateur in der Industrie, also Schaltanlagenbau mit Erfahrung in der Industrieinstallation. Ist aber schon viele Jahre her und ich kenne die aktuellen Normen für das Handwerk (z.B. für die Hausinstallation) nicht im einzelnen.
Die Frage kam deshalb zustande, weil bei mir zu Hause (in Miete) eine Schlafzimmerrenovierung ansteht und wie üblich bei älteren Häusern (ca.1970) zu weing Steckdosen existieren. Eigentlich wollte ich nichts an der Elektrik verändern, aber eine Steckdose hätte ich an der anderen Seite einer Wand schon gebraucht. Man hilft sich ja sonst mit handelsüblichen Mehrfachsteckdosenleisten.
Zum GLÜCK bin ich zufälligerweise auf diese Page gelandet.
Nach dem ich einbisschen im FORUM gestöbert habe nach meinem Anliegen, musste ich feststellen, das das was ich vorhatte eigentlich gar nicht so einfach geht, na ja.........da stehe ich heute mit einem kleinen Fragezeichen im Gesicht und denke ich lege einfach weiterhin eine Mehrfachsteckdosenleiste an die Wand und fertig.
Das FORUM finde mit all den Beiträgen einfach genial.
Ich bin überzeugt davon, wenn diese Page bekannter wäre (so eine Art von Referenz für Elektroarbeiten) würde vieles besser laufen, bzw. erst gar nicht unerlaubterweise ausgeführt.
Interessant wäre die Frage, ob eine Privathaftpflicht einen daraus entstehenden Schaden abdecken würde.
Also an dieser Stelle, um endlich zum Ende zukommen, mein Lob an alle die sich die Mühe machen, auf Fragen zu antworten.
Gruss Rolli
Gelernt habe ich Elektroanlagen-Installateur in der Industrie, also Schaltanlagenbau mit Erfahrung in der Industrieinstallation. Ist aber schon viele Jahre her und ich kenne die aktuellen Normen für das Handwerk (z.B. für die Hausinstallation) nicht im einzelnen.
Die Frage kam deshalb zustande, weil bei mir zu Hause (in Miete) eine Schlafzimmerrenovierung ansteht und wie üblich bei älteren Häusern (ca.1970) zu weing Steckdosen existieren. Eigentlich wollte ich nichts an der Elektrik verändern, aber eine Steckdose hätte ich an der anderen Seite einer Wand schon gebraucht. Man hilft sich ja sonst mit handelsüblichen Mehrfachsteckdosenleisten.
Zum GLÜCK bin ich zufälligerweise auf diese Page gelandet.
Nach dem ich einbisschen im FORUM gestöbert habe nach meinem Anliegen, musste ich feststellen, das das was ich vorhatte eigentlich gar nicht so einfach geht, na ja.........da stehe ich heute mit einem kleinen Fragezeichen im Gesicht und denke ich lege einfach weiterhin eine Mehrfachsteckdosenleiste an die Wand und fertig.
Das FORUM finde mit all den Beiträgen einfach genial.
Ich bin überzeugt davon, wenn diese Page bekannter wäre (so eine Art von Referenz für Elektroarbeiten) würde vieles besser laufen, bzw. erst gar nicht unerlaubterweise ausgeführt.
Interessant wäre die Frage, ob eine Privathaftpflicht einen daraus entstehenden Schaden abdecken würde.
Also an dieser Stelle, um endlich zum Ende zukommen, mein Lob an alle die sich die Mühe machen, auf Fragen zu antworten.
Gruss Rolli