Prüfung lt. BGV A2 bei Leihgerät

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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harmi
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Prüfung lt. BGV A2 bei Leihgerät

Beitrag von harmi »

Moin,

auf unserem Firmenhof steht ein LKW - Container zur Abfallaufnahme, dessen Deckel hydraulisch auf und zu gefahren werden kann (keine Presse).
Für den Hydraulikmotor und dessen Steuerung ist ein Anschluß 230 V 50 Hz über Schuko - Steckdose vorgesehen.

a)
Müßte ich dieses Leihgerät vor Inbetriebnahme nach BGV A2 / VDE 0701/0702 prüfen? Es ist ja ein ortsveränderliches Arbeitsmittel mit loser Anschlußschnur.

b)
Wie ist das bei Leihgeräten allgemein, muß ich sie auch vor Inbetriebnahme in unserem Betrieb prüfen, auch wenn sie eine Plakette des Verleihers (Besitzers) haben? Ich bin ja im Moment der Ausleihe eigentlich der Betreiber...

Im Voraus danke für Eure Antworten

Gruß, Harmi
Gruß, der Harmi

Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Als Betreiber bist du in der Pflicht dafür zu sorgen das die Betriebsmittel einwandfrei sind.
Vom Prinzip her sollte die Plakette des Verleihers Auskunft gegen wann geprüft wurde und entsprechend auch im Vertrag stehen (das die geräte einwandfrei sind). Aus Erfahrung her mach zumindest eine Sichtkontrolle, das ist oft die halbe Miete und lässt Rückschlüsse auf andere Schäden zu.
gruss m
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harmi
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Beitrag von harmi »

Original von meister_lampe
Vom Prinzip her sollte die Plakette des Verleihers Auskunft gegen wann geprüft wurde und entsprechend auch im Vertrag stehen (das die geräte einwandfrei sind).
Moin und Danke für eine prompte Antwort.

Nachdem ich als Sicherheitsfachkraft das Gerät wegen anderer sicherheitstechnischer Mängel bereits ausser Betrieb genommen hatte, war ich auf den VDE - Trichter gekommen. Eine Plakette ist nicht vorhanden....

Argument: Das hätten wir in der Bestellung nicht aufgeführt....
Es war uns allerdings auch nicht klar, dass wir eine Maschine bekommen und keinen einfachen Container. Wir wollten ja nur einen Container mit Deckel. Da fragt man ja normalerweise nicht bei der SiFa oder der E-Werkstatt nach, was das Ding für Anforderungen erfüllen muß. So ein Deckel wiegt ja auch nichts....
Durch die Ausrüstung mit Hydraulik und Elektrik wird der Container zum kraftbetriebenen Arbeitsmittel und unterliegt vielen Vorschriften.

In Zukunft wird unser Einkauf nur noch Geräte mit Prüfbescheinigung beschaffen (ausleihen).

Erfahrung ist die Summe allerMisserfolge...

Gruß, Harmi
Gruß, der Harmi

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Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Argument: Das hätten wir in der Bestellung nicht aufgeführt....


Von diesem Verleiher würde ich mal Abstand halten. Diese Aussage strotzt ja vor Frechheit. Die Hydraulik müßte eine eigene Prüfplakette besitzen nachdem der Container im Verleih ist (ist sogar nötig für den Eigengebrauch). Genauso muß der elektrische Antrieb geprüft sein. Desweiteren muß eine Einweisung in die Bedienung der Maschine durchgeführt werden. Dies hat alles vom Vermieter aus zu erfolgen und zwar ohne besondere Aufforderung des Mieters.
Hoefo
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