Waagerecht oder senkrecht

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Matti

Waagerecht oder senkrecht

Beitrag von Matti »

Hallo Techniker,

ich möchte mich gleich mal im Vorfeld entschuldigen, falls diese Frage schonmal irgendwie gestellt wurde - Hatte jetzt leider nicht die Zeit zu suchen.

Also:

Dürfen Steckdosen, die in einer Höhe von 105 cm in der Küche angebracht sind, durch waagerecht verlegte Kabel versorgt werden oder müssen die Kabel senkrecht verlaufen. Gibt es dafür eventuell eine DIN oder andere Norm, die diesen Vorgang genau beschreibt, bzw. definiert.
Eine schnelle Antwort wäre sehr hilfreich. Danke

Gruß

Matti ;)
eah
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Beitrag von eah »

hallo

es gibt die mittlere vwaagerechte Installationszone 0,90m-1,20m über der fertigen Fußbodenfläche
die gilt für Räume mit Arbeitsflächen an Wändenz.B. Küchen
DIN 1805
Matti

Beitrag von Matti »

Mir wurde gerade folgendes Bild gemailt. Besagt die DIN 1805 etwas Anderes als das Bild aussagt. Denn nach dem Bild zu urteilen, ist der Bereich um 105 cm für waagerechte Verlegungen tabu.

Bild
eah
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Beitrag von eah »

hallo,
das ist das bild für Räume ohne Arbeitsflächen an Wänden.
Der das Bild geschickt hat wird auch das andere dir mailen können.
das alles kannst du im Kiefer VDE 0100 und die Praxis nachlesen.
eah
Null-Leiter
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Beitrag von eah »

Die Arbeitssteckdosen in der Küche kannst du waagerecht verlegen in Höhe der Steckdosen.
Z.B. du hast auf deiner Arbeitsfläche 6 Steckdosen verteilt an der Wand,du legst senkrecht zur Steckdose wenn du zur nächsten willst mußt du erstmal wieder hoch dann waagerecht , und wieder senkrecht runter zur Steckdose usw.,
die möglichkeit das der Küchenmonteur die Leitung anbohrt erhöht sich mit jeder senkrechten Leitung.Spätestens dann hast du ein Problem.
Waagerechte Verlegung gilt nur in Räumen mit Arbeitsflächen an den Wänden z.B. Küchen.
Mach es so wie du es für richtig hälst es spricht aber nichts dagegen waagerecht auf ca. 1,05 m zu verlegen (KÜCHE)
Matti

Beitrag von Matti »

Problem ist nur, dass ich nicht bauen möchte, sondern heute unglücklicherweise ein Kabel angebohrt habe. Ich habe vorher alles ausgemessen und dann von der anderen Zimmerseite das Kabel der Küche zersemmelt - Das aber auch nur, weil ich davon ausgegangen bin, dass Kabel eben nicht waagerecht verlaufen dürfen. Jetzt drängt mich mein Vermieter, dass über meine Haftpflicht zu regeln. Wenn aber der Vermieter nicht nach einer Norm gearbeitet hat, müsste eigentlich seine Versicherung einspringen.

Ich hatte auch noch in diesem Forum gepostet und folgende Antwort erhalten:

http://forum.electronicwerkstatt.de/php ... 17&start=0&

Welche ist denn jetzt verbindlich?
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Hey Matti

Du hast doch im anderem Forum einen Link bekommen der genau dies bestätigt was auch eah Dir schrieb.

Auszug vom Link:
Neben der oberen und unteren Installationszone gibt es bei Räumen, für die eine Arbeitsfläche vorgesehen ist, noch eine mittlere Installationszone. Dies ist vor allem bei Küchen und Hauswirtschaftsräumen der Fall.

(Hier war das Bild - habs mal weggelassen ist hier schon drin.)


Durch diese Festlegung soll die problem- und gefahrlose Versorgung der Betriebsmittel, wie beispielsweise der Steckdosen über den Arbeitsflächen, gewährleistet werden. Die mittlere Zone beginnt in einem Abstand von 100 cm vom fertigen Fußboden und ist ebenfalls 30 cm breit.

Hoefo
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Hier ein Bild der Kücheninstazonen
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

[MOD ON]
Link gelöscht!!! Wenn schon Link dann einen zum Thema und nich einfach in ein Anderes Forum
Mfg Igelknie
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Hallo meister_lampe

ich finde es etwas blöde immer nur den Link auf ein anderes Forum zu setzen. Dies hat nichts mit wirklicher Auskunft zu tun wenn nicht wenigstens auf das angesprochene Thema verlinkt wird.
Mir hat hier auch nicht alles gefallen was gewesen ist aber so sollte man nicht reagieren.

gruß hoefo
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