Grundsatzfrage an die Meister

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
sailorix

Grundsatzfrage an die Meister

Beitrag von sailorix »

Hallo erst mal allen ein fröhliches Hallo javascript:smilie(':D')
Ich brauche mal einen Rat bzw. eine Diskussionsunterstützung.
Kann mir jemand sagen, ob es einem gelernten Elektriker, ohne Meisterbrief u. dementsprechend ohne Konzession erlaubt ist in seinem Betrieb (Angestelltenverhältniss) Steckdosen zu installieren.
Ich habe vor ca. 30Jhr die Meisterprüfung in einem anderen HW gemacht und war der Meinung, das das Verlegen und in Betrieb nehmen von Steckdosen (220V) nicht verbindlich einen Meisterbrief erfordert.
Für eine Antwort wäre ich allen "Wissenden" dankbar.
Sailorix
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

Also ich würde mal sagen das Du dies zwar sicherlich handwerklich gesehen kannst, aber Dein Betrieb hätte dann auf diese Erweiterung keinerlei Prüfunterlagen da Du diese sehr wahrscheinlich nicht selber machen kannst. Dies könnte Haftungsrechtliche Probleme ergeben.

Hoefo
Gast

Beitrag von Gast »

Also zum Steckdosen installieren und in Betrieb nehmen, prüfen, Protokolle anfertigen brauchts keinen Meister. Gesellenbrief reicht aus..

Is ja nicht jeder Elektriker Meister.

Wenn ich was falsch verstanden habe, ignoriert meinen Beitrag einfach.

MFG BadLuck
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo sailorix,

es gibt eine Reihe Städte, die ihre Hausmeister zu elektrotechnisch unterwiesenem Personal ausbilden lassen. Diese Hausmeister machen dann die wiederkehrenden Prüfungen an elektrischen Geräten und führen kleine Reparaturen aus. Z.B. das Austauschen von beschädigten Steckdosen und Schaltern.

Hinter diesen Hausmeistern stehen Meister, die beim örtlichen EVU zugelassen sind. Einen solchen Konstrukt müßte es auch bei Deiner Firma geben, dann wäre die rechtliche Seite abgedeckt.

Offiziell darf niemand an einer elektrischen Anlage schrauben, wenn nicht mindestens ein Meister im Betrieb eine Zulassung durch das EVU hat.


Gruß


Rau
Florian
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Beitrag von Florian »

hier bei sei kurz ein einwand eingeworfen

der begriff EVU (EnergieVersorungsUnternehmen) ist veraltet und so nicht mehr im gebrauch.
Jetzt wird vom VNB (VersorgungsNetzBetreiber) gesprochen.
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Florian,

danke, daß Du darauf aufmerksam gemacht hast. Ich werde mich dran gewöhnen!


Gruß


Rau
Gast

Beitrag von Gast »

Seid ihr euch sicher das das stimmt?

Meiner Meinung nach ist das Elektrizitätsversorgungsunternehmen und der Versorgungsnetzbetreiber völlig unterschiedliche Dinge.

Der eine ist zb. edis, Stadtwerke, YellowStrom... was auch immer. Also der "Verkäufer" der elektrischen Energie.

Der VNB ist Betreiber (vielleicht auch Eigentümer) der Netze zur Weiterleitung der elektrischen Energie.

Das sind zwei ganz andere Sachen.

Es wird (zumindest in den Formularen) immernoch an das EVU geschrieben. (zb. Hausanschluss usw.)

MFG BadLuck
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Florian,

ich will Dir mal ein wenig in die Seite treten :D !

http://www.voltimum.de/news.jsp?area=ma ... &brand=SJD

VNB-Modul für die TAB 2000
Striebel & John ist es wieder einmal gelungen, innovative Akzente im Elektro-Verteilermarkt zu setzen. Nachdem im Januar 2002 die Planungs- und Projektierungssoftware StriePlan erfolgreich eingeführt wurde, stellt Striebel & John nun das Zusatzmodul VNB (Versorgungsnetzbetreiber, ehemals EVU) zum Projektieren von Zähleranlagen nach der TAB 2000 allen Kunden kostenlos zur Verfügung.

@sailorix

hier noch ein Zitat aus der Zeitschrift Elektropraktiker Bd 48 (1994) H./, S.572 und 573 Verlag Technik, Berlin [5]

...

Ein Eingriff in bestehende Elektroinstallationen darf nur unter der Aufsicht und Leitung einer verantwortlichen Elektrofachkraft erfolgen.

Die verantwortliche Elektrofachkraft muß hierbei eigenverantwortlich - in Anbetracht der Umstände des Einzelfalles - eine sicherheitstechnische Abwägung vor Ort treffen.

Diese hohe Verantwortung kann der verantwortlichen Elektrofachkraft auch durch "Entscheidungen" oder "Interpretationen" anderer Personen oder Institutionrn nicht abgenommen werden. Es sei hier auf die strafrechtliche Verantwortung nach dem § 323 des Strafgesetzbuches im Falle einer Gefährdung oder eines Schadens verwiesen (StGB), § 323, Baugefährdung; Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik).
...

Zitatende

Ich denke, daß das Deine Frage beantworten sollte.



Gruß

Rau
Gast

Beitrag von Gast »

Original von BadLuck
Seid ihr euch sicher das das stimmt?

Meiner Meinung nach ist das Elektrizitätsversorgungsunternehmen und der Versorgungsnetzbetreiber völlig unterschiedliche Dinge.

Der eine ist zb. edis, Stadtwerke, YellowStrom... was auch immer. Also der "Verkäufer" der elektrischen Energie.

Der VNB ist Betreiber (vielleicht auch Eigentümer) der Netze zur Weiterleitung der elektrischen Energie.

Das sind zwei ganz andere Sachen.

Es wird (zumindest in den Formularen) immernoch an das EVU geschrieben. (zb. Hausanschluss usw.)

MFG BadLuck
Hier spiegelt sich die veränderte Situation auf dem Strommarkt in der Tat wider. Wer früher "Strom kaufen" wollte, musste sich automatisch an das "EVU" - das sozusagen in Monopol-Stellung gleichzeitig als einziger Energieleiferer und VNB auftrat - wenden.

Jetzt darf der VNB lediglich die Energie durchleiten. Ob er auch die Energie liefern darf, hängt vom geschätzten Kundenwunsch ab.

Ich halte diese neuen Begriffe für passend.

P.S. Der VNB liefert natürlich keine Energie. Da muss es bei den "alten EVU" eine Trennung geben: Die eine Firma liefert nur - die andere leitet nur durch.
RolSim

Beitrag von RolSim »

Mein Strom ist GELB und kommt aus der Steckdose :D

Alles andere ist mir wurscht :aetsch:
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