Problemgeraete bei BGV A2

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

@meister_lampe
Aber besitzt du keine Fachkompetenz?
:))

Die besitze ich schon - aber keinen großen Geldbeutel um etwaige Schäden zu bezahlen. Denn wer haftet bei einem Schaden? Ich zumindest kann mir relativ sicher sein wenn mal etwas passieren sollte.

So und damit klinke ich mich aus diesem Thema aus.

Hoefo
Stromstrolch

Beitrag von Stromstrolch »

Hab heute mit dem Hersteller der Kaffeemaschine gesprochen - das Problem ist geloest .

Die Tassenwarmhalteplatte wird nicht elektrisch beheizt .
Vielmehr wird der Abwaermedampf benutzt, der bei der Erhitzung des Wassers entsteht. Die Tassenwarmhalteplatte ist mittels einer Plasteplatte vom "Dampferzeuger" getrennt .

Saemtliche Metallgehaeuseteile sind ebenfalls mittels Plasteplatten vom elektrischen Anschluss getrennt.
Demzufolge faellt die Schutzleiterpruefung weg.
Man prueft hier also die Kaffeemaschine als Geraet der Schutzklasse 2 (siehe BadLuck).

Noch zur Info: die Kaffeemaschine traegt ein Schweizer Pruefsiegel, ein 'S' mit einem Plus darueber, das ganze von so einer senkrechten Elipse umrandet (oder wie dieser Kreis heißt). Ich vermute das kommt dem GS-Zeichen ziemlich nahe, kenne aber noch keine Einzelheiten.
Vielleicht weiß jemand von euch mehr.

Aber erst mal danke fuers Kopfzerbrechen.
Gruß Stromstrolch
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

@Stromstrolch, das zeichen welches du beschrieben hast ist vom Schweizerischen Elektrotechnischen Verein SEV, umbenannt in: http://www.electrosuisse.ch
@Gast #1 , habt ihr keine Haftpflicht in eurem Betrieb? Fall du privat prüfst- für Schwarzarbeit gibt es keine Garantie. Da ist dann dein Auftraggeber gekniffen.
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

@meister_lampe
@hoefo, habt ihr keine Haftpflicht in eurem Betrieb?

Eine Haftpflich gibt es natürlich schon -aber wie bei fast allen Versicherungen gibt es auch hier den Zusatz der Fahrlässigkeit.
Fall du privat prüfst- für Schwarzarbeit gibt es keine Garantie. Da ist dann dein Auftraggeber gekniffen

Das war ja wohl ein Scherz.
Also ich habe noch keinen gesehen der beim Schwarzarbeiten auch noch ein Prüfprotokoll ausfüllt und unterschreibt. Aber man lernt ja nie aus.

hoefo
Gast

Beitrag von Gast »

Das "S" ist sozusagen das VDE Zeichen der Schweiz. Viele Länder haben so ein Prüfkriterium. ÖVE in Österreich usw.

Wie ich ja schon sagte, ist es auch möglich das die Warmhalteplatte schutzisoliert ist, dann ist natürlich keine Schutzleiterprüfung nötig und es wird nach Schutzklasse 2 geprüft.

MFG BadLuck
Zitteraal
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Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 13:40

Beitrag von Zitteraal »

Original von BadLuck
Nach Angabe eines Spezialisten der Firma Gossen Metrawatt sollten Kaffemaschinen mit beschichteter Warmhalteplatte nach Schutzklasse2 geprüft werden, auch wenn diese einen SchukoStecker haben.

Viele von mir "geprüfte" Kaffeemaschinen hatten keinen PE-Kontakt zur Warmhalteplatte. Ich habe dann nach Klasse 2 geprüft und die Geräte zur "Aussonderung" zurückgegeben mit dem mündlichen Hinweis daß keine Gefahr vorläge, das gerät allerdings auch nicht den geltenden Vorschriften entspräche. Damit bin ich so denke ich aus der direkten Verantwortung und kann trotzdem gut schlafen.

Er bezieht sich dabei auf eine Diskussion des ZVEI in der beschlossen wurde das eine Prüfung nach Schutzklasse2 auch für Geräte geltend gemacht werden kann die der Schutzklasse1 angehören, aber nicht nach dieser geprüft werden können. Im Prüfprotokoll muss dann aber vermerkt werden das eine Prüfung nach Schutzklasse1 nicht möglich war und deshalb die Prüfung nach Schutzklasse2 erfolgte.

Zur Kenntnis nehme ich derlei schon, auf meine Kappe allerdings weniger gerne.

Das Geräte die kein VDE-Zeichen tragen generell nicht geprüft werden halte ich für übertrieben. Es liegt ja in diesem Fall immernoch in der Hand des Prüfers eine Plakette zu verteilen oder nicht. Wenn das Gerät möglicherweise nicht sicher ist bekommt es natürlich keine Plakette,aber auch Geräte ohne VDE-Zeichen können absolut normgerecht hergestellt und sicher sein.

Dann dürfte ich hier absolut kein Gerät prüfen daß z. B. aus USA hierher kommt. Natürlich hat man als Fachkraft die Möglichkeit die Betriebssicherheit eines Elektrogerätes nach eigenem Ermessen festzustellen solange dieses "Ermessen" mit den Regeln der Technik konform geht.

Gruß
Liebe Grüße, Bernd
stromtierchen

Beitrag von stromtierchen »

hallo@all
zu euren Problemgeräten z.B. Kaffeemaschine habe ich vom letzten Lehrgang neue Erkenntnisse mitgebracht.
Die Warmhalteplatten sind bei neueren Geräten zwar auch aus Metall haben aber eine zusätzliche Isolierung gegenüber dem "Inneneleben".
Deswegen zu behandeln wie Schutzklasse II , jedoch mit Vermerk auf Prüfprotokoll.
Nighthawk
Null-Leiter
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Registriert: Mittwoch 25. Februar 2004, 09:49
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Beitrag von Nighthawk »

Hi, unter welcher Schutzklasse fällt eigentlich ein Monitor?
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Hallo: Merkmale eines Betriebsmittel SK I:
Die aktiven Teile des Gerätes sind durch eine Basisisolierung gegen direktes Berühren geschützt.
Das Gehäuse aus leitfähigem Material ist mit einem Schutzleiter verbunden.
Der Schutzleiter verbindet die leitfähigen Teile, die im Fehlerfall unter Spannung stehen können.
Die Schutzleiteranschlussstelle ist mit dem Erdungszeichen versehen.
Hast du Schukostecker dann SK I.
gruss m
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