VBG4
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VBG4
Hallo alle zusammen,
ich brauch mal ne Info und vielleicht kann mir da einer von Euch helfen !?!? Ich bin Tech. Leiter in einem Krankenhaus und wir sind grad mal wieder beim Prüfen der ortsveränd. Betriebsmittel. Nun haben wir auch Patienten mit Daueraufenthalt über Jahre welche sich Ihre eigenen Geräte wie Wasserkocher, Radio, Fön etc. mitbringen. Müssen wir auch diese Geräte a) Prüfen b) Stammblatt anlegen und c) Prüfprotokoll erstellen? Wie siehts mit Haftung im Schadensfall aus?
Vorab schon mal meinen herzlichsten
ThoNi
ich brauch mal ne Info und vielleicht kann mir da einer von Euch helfen !?!? Ich bin Tech. Leiter in einem Krankenhaus und wir sind grad mal wieder beim Prüfen der ortsveränd. Betriebsmittel. Nun haben wir auch Patienten mit Daueraufenthalt über Jahre welche sich Ihre eigenen Geräte wie Wasserkocher, Radio, Fön etc. mitbringen. Müssen wir auch diese Geräte a) Prüfen b) Stammblatt anlegen und c) Prüfprotokoll erstellen? Wie siehts mit Haftung im Schadensfall aus?
Vorab schon mal meinen herzlichsten
ThoNi
VBG4 => BGV A2
Hi ThoNi,
ist schon etwas komplex, die Frage.
- Wessen Hoheitsgebiet ? => das Krankenhaus
- Wer ist Eigentümer/Betreiber? => der Dauerpatient
- Muss das Krankenhaus dem Patienten das Betreiben
untersagen ?
Das könnten Beispielfragen sein. Sicher ist man da leider nie. Ich hab auch keine endgültige Antwort.
Gruss
ist schon etwas komplex, die Frage.
- Wessen Hoheitsgebiet ? => das Krankenhaus
- Wer ist Eigentümer/Betreiber? => der Dauerpatient
- Muss das Krankenhaus dem Patienten das Betreiben
untersagen ?
Das könnten Beispielfragen sein. Sicher ist man da leider nie. Ich hab auch keine endgültige Antwort.
Gruss
Hallo, das ist natürlich so ein Grenzfall da dies ja Geräte sind welche sich im Privatbesitz befinden.
Die Haftung trägt der Betreiber der Geräte. In Abstimmung mit der Krankenhaus bzw Pflegeheimleitung sind die privaten Betriebsmittel zu prüfen.
Wir haben das bei uns so geregelt: Geprüft wird erst einmal alles. Die Patienten müssen der Prüfung zustimmen, können sie dies nicht werden die Angehörigen gefragt. Bei ablehnung werden die Geräte gekennzeichnet und das Pflegepersonal informiert das diese Geräte nicht verwendet werden dürfen, in Anlehnung die BGV A2.
Die Betriebsmittel erhalten eine Inventarnummer und anhand dieser kann ich aus einer Datenbank die Prüfergebnisse ermitteln. Das ganze ist recht aufwendig und zeitintensiv.
bei fragen: elt-service@htp-tel.de
gruss m
Die Haftung trägt der Betreiber der Geräte. In Abstimmung mit der Krankenhaus bzw Pflegeheimleitung sind die privaten Betriebsmittel zu prüfen.
Wir haben das bei uns so geregelt: Geprüft wird erst einmal alles. Die Patienten müssen der Prüfung zustimmen, können sie dies nicht werden die Angehörigen gefragt. Bei ablehnung werden die Geräte gekennzeichnet und das Pflegepersonal informiert das diese Geräte nicht verwendet werden dürfen, in Anlehnung die BGV A2.
Die Betriebsmittel erhalten eine Inventarnummer und anhand dieser kann ich aus einer Datenbank die Prüfergebnisse ermitteln. Das ganze ist recht aufwendig und zeitintensiv.
bei fragen: elt-service@htp-tel.de
gruss m
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Hallo alle zusammen,
erst mal vielen Dank für die vielen Infos.
Anmerken möchte ich bezüglich offener Fragen noch folgendes:
@ Torsten; @ Meister_Lampe:
Unsere Klinik ist eine Landeseinrichtung, da wir keinen Gewinn erwirtschaften dürfen können wir für die Prüfung der Geräte auch keine Aufwandsentschädigung von den Patienten abverlangen.
@RolSim:
Gerät dauerhaft ausser Betrieb nehmen geht auch nicht, die Patienten sollen ja nicht verärgert werden da unsere Existenz ja von ihrer Anwesenheit abhängt.
@ Strippe:
Den Brandschutzaspekt hatte ich auch schon bedacht, ich weiß lediglich noch nicht wie ich beides verknüpfen werde.
Gruß ThoNi
erst mal vielen Dank für die vielen Infos.
Anmerken möchte ich bezüglich offener Fragen noch folgendes:
@ Torsten; @ Meister_Lampe:
Unsere Klinik ist eine Landeseinrichtung, da wir keinen Gewinn erwirtschaften dürfen können wir für die Prüfung der Geräte auch keine Aufwandsentschädigung von den Patienten abverlangen.
@RolSim:
Gerät dauerhaft ausser Betrieb nehmen geht auch nicht, die Patienten sollen ja nicht verärgert werden da unsere Existenz ja von ihrer Anwesenheit abhängt.
@ Strippe:
Den Brandschutzaspekt hatte ich auch schon bedacht, ich weiß lediglich noch nicht wie ich beides verknüpfen werde.
Gruß ThoNi
Hab mal einen kleinen Artikel aus dem ep rausgefummelt, nicht ganz das gleiche aber ähnlich:
Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Frage:
Unser Betrieb wird in regelmäßigen Zeitabständen beauftragt, in einem Altenpflegeheim die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte durchzuführen. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass Heimbewohner elektrische Geräte, z. B. Kaffeemaschinen oder Tischleuchten benutzen, die weder ein Prüfzeichen (VDE-Zeichen bzw. GS-Zeichen) noch eine CE-Kennzeichnung besitzen.
In [1] heißt es dazu: "In Deutschland gibt es keinen Prüfzeichenzwang. Es dürfen Elektrogeräte auch ohne GS- oder VDE-Zeichen verkauft werden." Muss dann wenigstens das CE-Zeichen zwingend auf dem Gerät vorhanden sein?
Auf welche gesetzlichen Grundlagen kann sich das Pflegepersonal stützen, um den Betrieb dieser Geräte wirksam zu unterbinden?
Antwort:
Die gesetzliche Forderung, nur sicherheitstechnisch einwandfreie und mit CE-Zeichen versehene Geräte in den Verkehr zu bringen, richtet sich nur an den Hersteller, den Importeur und den Händler. Die Forderung betrifft jedoch nicht den privaten Verbraucher, der sich ein solches Gerät beschafft und benutzt. Ein GS- oder VDE-Prüfzeichen ist zwar nicht vorgeschrieben, wenn es aber vorhanden ist, kann die Behörde davon ausgehen, dass das Gerät den Sicherheitsvorschriften entspricht. Auch der Betreiber des Altenpflegeheims ist auf der sicheren Seite.
Um die Benutzung dubioser Geräte zu unterbinden, müsste der Betreiber des Altenpflegeheims im Aufnahmevertrag und der Heimordnung entsprechende Regelungen treffen. Der Betreiber genügt seiner allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn er zulässt, dass ältere Menschen solche Geräte in das Heim einbringen. Sie sind möglicherweise nicht mehr imstande, ein Gerät sicher zu handhaben (zur erforderlichen Sicherheit eines Geräts gehört auch eine Konstruktion, die den Gefahren aus einer falschen Bedienung Rechnung trägt), wodurch die Sicherheit der anderen Bewohner beeinträchtigt wird. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass im Schadensfall sogar ein Versicherungsschutz versagt wird.
Zu vermuten ist, dass dies der Grund dafür ist, dass Ihr Betrieb regelmäßig mit der Prüfung der ortsveränderlichen Geräte beauftragt wird. Meines Erachtens reicht das aber nicht. Der Betreiber des Pflegeheims ist auf der sicheren Seite, wenn er die Einbringung solcher Geräte ins Heim generell verbietet und nur noch solche Geräte gestattet, die ein VDE- oder gleichwertiges europäisches Prüfzeichen tragen, zumindest aber CE-gekennzeichnet sind.
Ihre Aufgabe bestünde dann ? zusätzlich ? im generellen Aussortieren solcher Geräte.
Literatur
[1] Haufe, H.: Verkauf von Geräten mit CE-Kennzeichnung. Elektropraktiker, Berlin 52(1998)7, S. 604.
[2] Bödeker, K.: Prüfung ortsveränderlicher Geräte. 2.Auflage. Berlin: Verlag Technik 1996.
B. Lindemeyer
Da die Geräte ja nicht sofort nach einbringen durch den Patienten geprüft werden (wenn überhaupt) ist auch nicht sicher das sie gefahrlos benutzt werden können.
Ich denke das mindeste wäre die Geräte zu prüfen und gegebenfalls ausser verkehr zu ziehen bzw. aus der Klinik zu "verbannen".
MFG BadLuck
Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Frage:
Unser Betrieb wird in regelmäßigen Zeitabständen beauftragt, in einem Altenpflegeheim die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte durchzuführen. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass Heimbewohner elektrische Geräte, z. B. Kaffeemaschinen oder Tischleuchten benutzen, die weder ein Prüfzeichen (VDE-Zeichen bzw. GS-Zeichen) noch eine CE-Kennzeichnung besitzen.
In [1] heißt es dazu: "In Deutschland gibt es keinen Prüfzeichenzwang. Es dürfen Elektrogeräte auch ohne GS- oder VDE-Zeichen verkauft werden." Muss dann wenigstens das CE-Zeichen zwingend auf dem Gerät vorhanden sein?
Auf welche gesetzlichen Grundlagen kann sich das Pflegepersonal stützen, um den Betrieb dieser Geräte wirksam zu unterbinden?
Antwort:
Die gesetzliche Forderung, nur sicherheitstechnisch einwandfreie und mit CE-Zeichen versehene Geräte in den Verkehr zu bringen, richtet sich nur an den Hersteller, den Importeur und den Händler. Die Forderung betrifft jedoch nicht den privaten Verbraucher, der sich ein solches Gerät beschafft und benutzt. Ein GS- oder VDE-Prüfzeichen ist zwar nicht vorgeschrieben, wenn es aber vorhanden ist, kann die Behörde davon ausgehen, dass das Gerät den Sicherheitsvorschriften entspricht. Auch der Betreiber des Altenpflegeheims ist auf der sicheren Seite.
Um die Benutzung dubioser Geräte zu unterbinden, müsste der Betreiber des Altenpflegeheims im Aufnahmevertrag und der Heimordnung entsprechende Regelungen treffen. Der Betreiber genügt seiner allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn er zulässt, dass ältere Menschen solche Geräte in das Heim einbringen. Sie sind möglicherweise nicht mehr imstande, ein Gerät sicher zu handhaben (zur erforderlichen Sicherheit eines Geräts gehört auch eine Konstruktion, die den Gefahren aus einer falschen Bedienung Rechnung trägt), wodurch die Sicherheit der anderen Bewohner beeinträchtigt wird. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass im Schadensfall sogar ein Versicherungsschutz versagt wird.
Zu vermuten ist, dass dies der Grund dafür ist, dass Ihr Betrieb regelmäßig mit der Prüfung der ortsveränderlichen Geräte beauftragt wird. Meines Erachtens reicht das aber nicht. Der Betreiber des Pflegeheims ist auf der sicheren Seite, wenn er die Einbringung solcher Geräte ins Heim generell verbietet und nur noch solche Geräte gestattet, die ein VDE- oder gleichwertiges europäisches Prüfzeichen tragen, zumindest aber CE-gekennzeichnet sind.
Ihre Aufgabe bestünde dann ? zusätzlich ? im generellen Aussortieren solcher Geräte.
Literatur
[1] Haufe, H.: Verkauf von Geräten mit CE-Kennzeichnung. Elektropraktiker, Berlin 52(1998)7, S. 604.
[2] Bödeker, K.: Prüfung ortsveränderlicher Geräte. 2.Auflage. Berlin: Verlag Technik 1996.
B. Lindemeyer
Da die Geräte ja nicht sofort nach einbringen durch den Patienten geprüft werden (wenn überhaupt) ist auch nicht sicher das sie gefahrlos benutzt werden können.
Ich denke das mindeste wäre die Geräte zu prüfen und gegebenfalls ausser verkehr zu ziehen bzw. aus der Klinik zu "verbannen".
MFG BadLuck