FU-Schutzschalter

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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cyclist
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FU-Schutzschalter

Beitrag von cyclist »

Hallo!
Hab heute bei unserem Kunden wieder mal was gehabt, bei dem ich erst mal stutzen musste... - Auch ein erstes nachschlagen brachte nicht allzu viel. :confused:
In einem Schaltschrank ist ein Busch-Jaeger Fehlerspannungsschutzschalter - nein hab mich nicht verschrieben, es ist wirklich kein FI (RCD)! - eingebaut. Nennstrom 25A.
Anschlüsse nicht berührungsgeschützt - insofern min. >25 J. alt und allein daher nicht mehr zulässig.

Interessant wäre nun zu wissen, ob FU´s überhaupt noch zulässig sind und auch für den folgenden genannten Einsatzzweck.

Laut der VDE-Schriftenreihe Buch Nr. 43 (BGV A(2)3 + BetrSichV, Ausgabe 2000 + 2006, Seite 120-121 bzw. 151/152) wurde bereits 1988 die VDE 0663 zurückgezogen, in der seit 1997 gültigen VDE 0100-410:1997-01 wird der FU-Schalter als Schutzmassnahme nicht mehr erwähnt.

Einsatzzweck ist bei "mir" folgender:
USV-Spannung (größere USV-Anlage) -> Linocur 3-polig (400V) mit 20A Neozedsicherungen bestückt -> FU-Schalter mit ankommenden PE "primärseitig" + PE abgehend "sekundärseitig" (vom "normalen / primären" PE isoliert aufgebaut) -> 2x PKZ (I Nenn ca. 5-9A) + 2 LS für die Steuerung -> Wendeschützschaltung -> dann jeweils NYY-J 4x1,5/2,5mm² zum Motor der (ca. Leitungslänge 50-70m) irgendwo einen Schieber "bedient".

Da der PE ja am Metallgehäuse des Motors angeschlossen ist, der eigentliche Schieber und die Rohrleitungen auch aus Metall sind (und ziemlich sicher einen guten RE haben), würde der sekundäre FU-PE ja wieder geerdet werden und somit der FU nicht sicher auslösen können...
Letzteres wäre dann der 3. Grund, den FU rausfallen zu lassen und evtl. gegen einen "normalen" RCD (300mA) zu tauschen... :rolleyes:

Wer kann dazu was näheres sagen?
FU hatte ich bislang nur mal von gehört, aber im aktiven Einsatz bislang noch nicht gehabt... :confused:

Danke schon mal!
PS: Werde ab Samstag 2 Wochen Urlaub (u.a. 1 W. süddänische Alpen + Südsee...) haben und daher hier u.U. vor dem 6.8. nicht antworten können... ;)
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Ciao + Gruss
Markus
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

vorweg - Schaltgeräte, die älter als 25 Jahre sind würde ich bei jeder Gelegenheit rauswerfen.

FU-Schalter habe ich grundsätzlich gegen FI´s getauscht, denn wie du richtig erkannt hast, die VDE 0663 wurde zurückgezogen.
Ein Umrüstzwang ist mir jedoch nicht bekannt.
Bisher sind mir aber auch nur 3 FU´s untergekommen - jedes mal irgendwie so falsch eingebaut, daß sie nicht auslösen konnten....
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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HPG
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Beitrag von HPG »

Hallo cyclist

Die süddänische Alpen müssen Toll sein, berichte davon.

FU-Schalter sind heute schon überholt und zu ersetzen, hab auch schon mal einen angetroffen, hab ihn dann auch durch einen FI ersetzen lassen.

Hallo kabelmafia

"Schaltgeräte, die älter als 25 Jahre sind würde ich bei jeder Gelegenheit rauswerfen. "

Das ist eine mutige Aussage, währe schön und wünschenswert aber bei technischen Anlagen zählt nicht nur das Alter, sondern es zählt die Einhaltung des Personen- und Sachenschutz und sofern das eingehalten wird hat man keine Handhabe alles rauszuwerfen. Ausserdem ist es auch eine Kostenfrage.

Ich habe viele Industrien kontrolliert, die haben z.T. auch ältere Anlageteile die noch voll Funktionsfähig sind und gut gewartet werden. Die kannst du nicht einfach rauswerfen, sonst wirst du rausgeworfen!

Man muss ja jeden Entscheid begründen können, so das er Nachvollziehbar und Einleutend ist. Wenn ich belegen kann, dass der Peronen- oder Sachenschutz mit dieser Anlage nicht eingehalten werden kann (z.B. weil der FU eine unsichere Angelegenheit ist und seine Funktion nicht erfüllen kann), wird er ersetzt. Wenn du aber Argumentierst, dass der FU ein altes über 25 jähriges Ding ist, ist das kein nachvollziehbares Argument.

Aber vielleicht funktioniert es bei euch so, bei uns nicht.

Gruss HPG
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin HPG,

ja, so generell sollte ich das nicht stehen lassen. Ich dachte da weniger an Industrieschaltgeräte als mehr an haushaltsübliche Sicherungsautomaten H16A und festgerottete Siemens-Fi´s 500mA. Derartiges tausche ich grundsätzlich aus, wenn ich die Verteilung öffnen muß.
Ich gebe dir recht, wenn ich das in der Industrie durchziehe, bleibe ich da nicht lange....;)
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo zusammen!
Nur kurz, muss noch packen...
Mittlerweile hab ich schon 5 Punkte, nach denen das Teil explizit rausmuss!

1. Berührungsschutz (Nachrüstungsforderung innerhalb von Schaltschränken Ende 99 abgelaufen)
2. Funktion höchstwahrscheinlich nicht gegeben (s. oben)
3. Der Schaltschrank wurde seit Erstinbetriebnahme, wobei der FU vermutlich eingebaut wurde, mehrfach umgebaut / nachgerüstet: Sprich deutliche Änderung, demnach sind die aktuellen Vorschriften gültig... : Dort gibts aber keinen FU...
4. Systembedingt nicht ausreichender Schutz, nicht Stand der Technik.
5. Hatte heute noch in den Büchern der VDE Schriftenreihe (u.a. + speziell Nr. 63) geblättert, da stand auf S. 196-201 reichlich zum FU. Und da steht doch glatt (Zitat, gekürzt): Da nach DIN VDE 0100 510 nur Betriebsmittel verwendet werden dürfen, die den europ. + nationalen Normen entsprechen, ist der Einsatz von FU-Schutzeinrichrichtungen heute auch nicht mehr zulässig, sofern es andere genormte Betriebsmittel hierfür gibt. (Zitat Ende)
Da es sich weder um was besonders schützenswertes, noch die Isowerte der beiden Antriebe schlecht sind (heute erst gemessen, 70 + 115 Mohm), spricht nix gegen einen RCD.
6. Wenn noch wer ein Argument hat, her damit! ;)

Rausschmeissen würd ich ihn ja sofort, ich hab aber "nur" die Aufgabe zu prüfen und muss halt einfach "nur" argumentieren, warum / was an diesem kleinen Teilchen nicht ok ist. :rolleyes:
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Markus
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin cyclist,

Ahh.... da steht´s. Sehr schöne Textstelle....
(Zitat, gekürzt): Da nach DIN VDE 0100 510 nur Betriebsmittel verwendet werden dürfen, die den europ. + nationalen Normen entsprechen, ist der Einsatz von FU-Schutzeinrichrichtungen heute auch nicht mehr zulässig, sofern es andere genormte Betriebsmittel hierfür gibt. (Zitat Ende)
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Berührungsschutz in Schaltschränken ist was Schönes.

Was soll ich aber tun, wenn der von eon beauftrage (zertifizierte)
Installateur beim Austausch der Drehstromzähler die Abdeckungen für die
Zählerklemmen nicht montieren will ?

Nein in den ISO-Schränken von Hager ("Badewannen") würde er die
Abdeckungen nie anschrauben, die Schränke hätten ja unten, außen
eine Plombiermöglichkeit, da wären die Abdeckungen der
Zählerklemmen unnötig.

...
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