Hallo,
in wiefern müssen Betriebsmittel gemäß Richtlinie 94/9/EG zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen umgerüstet werden. Gibt es da Fristen?
Gruss m
EG Richtlinie 94/9/EG
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EG Richtlinie 94/9/EG
Hallo meister_lampe,
die Richtlinie 94/9/EG wird auch als ATEX-Produkt-Richtlinie bezeichnet. Sie regelt u.a. die Beschaffenheitsanforderung von Betriebsmitteln für explosionsgefährdete Bereiche.
Seit 1.Juli 2003 müssen alle neu in den Verkehr gebrachten Produkte der neuen Richtlinie entsprechen. Dies wird vom Hersteller durch ein "ATEX-Zertifikat" bescheinigt.
Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden.
Für diese Anlagen sind die bisher geltenden Vorschriften maßgebend.
Gruss Jürgen
die Richtlinie 94/9/EG wird auch als ATEX-Produkt-Richtlinie bezeichnet. Sie regelt u.a. die Beschaffenheitsanforderung von Betriebsmitteln für explosionsgefährdete Bereiche.
Seit 1.Juli 2003 müssen alle neu in den Verkehr gebrachten Produkte der neuen Richtlinie entsprechen. Dies wird vom Hersteller durch ein "ATEX-Zertifikat" bescheinigt.
Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden.
Für diese Anlagen sind die bisher geltenden Vorschriften maßgebend.
Gruss Jürgen