Lampen Eigenbau und Kennzeichnung..

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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nixweiss

Lampen Eigenbau und Kennzeichnung..

Beitrag von nixweiss »

Hallo zusammen..
Ich habe vor Leuchten/lampen selber herzustellen und gewerblich zu verkaufen. Auf der Suche nach Gesetzen und Normen bin ich auf das Forum gestoßen und habe schon ein paar Sachen gelesen nur ist das Ganze etwas verwirrend für mich, also frag ich nochmal nach.
1. Die Leuchten sind aus Metall und Stein, ich möchte für den elektrischen Betrieb vorgefertigte Einheiten verwenden aus geprüften Stecker-Kabel-Schalter-Kabel-Fassung Verbindungen und diese ohne Veränderung verbauen, also ohne Lüsterklemme oder irgendwas.
2. Welche Kennzeichnungspflicht hab ich nun, ce denke ich, aber vde doch nicht oder?
3. Wo ist da überhaupt die Grenze? Soll heißen daß jeder doch eine Lichterkette verbauen darf oder nicht, die haben doch auch letztendlich 230 volt oder?

Danke schonmal für eure Antworten und Links, mir fallen sicher noch mehr Fragen ein...

Gruß nixweiss..
glöckchen
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Beitrag von glöckchen »

Schau mal das ElektroG an. Google nen bischen.

Möglich wäre ein Bausatz. Fertige Lichterkette gekauft, hat ja nen CE Zeichen und dazu deine Idee.
nixweiss

Beitrag von nixweiss »

Mhmm, erst mal danke für die Antwort aber das mit der Lichterkette war nur ein Vergleich, kommt aber für meine Zwecke nicht in Frage.
Gegoogelt hab ich schon, ist für mich als Laie unüberschaubar und deswegen bin ich ja hier gelandet. Vielleicht kann mir ja jemand in ein paar Sätzen schreiben was Fakt ist, also was ich darf und was nicht.
Wie geschrieben, ich leg da nicht selber Hand an, an der Elektrik, macht das nun nen Unterschied oder nicht? Und wie sieht das mit Bausatz aus, wann ist ein Bausatz ein Bausatz? Muß der Kunde dafür nur die Birne rein schrauben oder die Fassung einsetzen oder muß vielleicht das Kabel mit Schalter noch original verpackt sein? Gleichstrom darf ich bis 30 Volt? 50 Volt? Halogen? Led`s? Röhren? Mit wem bekomm ich da eigentlich Ärger, mit dem tüv oder ist das ein Fall für ne Abmahnung oder geht es da um Schadensersatz?
Das Problem meiner Leuchte ist da es sich um Metall und Stein handelt daß ich schon ein bißchen lumen brauche weil das Teil von der Reflektion lebt und da komm ich mit ner Lichterkette nicht weit.
Also bei ebay hab ich mal geschaut und da verkaufen die Leuchten, zum Teil Kinderleuchten, da frag ich mich als Laie schon ob das rechtens ist. "Verbaute Teile haben ce" und fertig. Da kräht doch kein Hahn nach, oder? Will, wenn es für mich umsetzbar ist, auf der sicheren Seite sein, ist ja auch ein qualitätsmerkmal, also her mit euren Antworten ;)
glöckchen
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Beitrag von glöckchen »

Dann google. mal nach Geräte und Produktsicherheitsgesetz und CE Konfirmitätserklärung. Fragen kannst du auch die Gewerbeaufsichtsämter.

Viel Spass und besorg dir ne gute Haft und Rechtsschutzversicherung
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Chris
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Beitrag von Chris »

Willkommen im Forum Nixweiss;-)

Das issn heisses Eisen,wir hatten hier schon mal ein ähnliches Thema.

( Finde es auf die schnelle net..)

Das Intressiert nämlich schon jemanden,nämlich den Richter,der dich fragt wer das Teil geprüft und zugelassen hat,wen jemand damit zu Schaden gekommen ist.

Ich denke, warte mal bis unser Momo das hier gelesen hat, der wird da einiges zu sagen können.

Eins kann ich schon veraten......die Prüfungen dafür sind teuer....
"Natur und ihr Gesetz sah man im Dunkel nicht, Gott sprach ,es werde Tesla, und überall ward Licht"
nixweiss

Beitrag von nixweiss »

Danke für das Willkommen chris...
Den Thread den Du meinst hab ich gelesen, ist im Archiv und da war so`n Tischler glaub ich der das Innenleben einer Salzlampe für sein Werk nutzen wollte.. Da waren die Antworten ja schon kontrovers, also von "laß die Finger davon" bis "warum nicht, ist doch nur ein Umzug".
Vde kostet soviel ich weiß ca. 1500 euro, kommt nicht in Frage.
Aber ce wäre doch sicher umsetzbar.
Denke darüber nach die chinesische Statsbürgerschaft zu beantragen... :D
geloescht

Beitrag von geloescht »

Ich nehme an, dass das der Link ist, den Chris gesucht hat!

http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... t=eigenbau

Gruß

Karl
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin,

es gilt auf jeden Fall das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Dazu speziell die 1. GPSGV, auch unter dem Namen Niederspannungsrichtlinie bekannt.

Wenn du also als Inverkehrbringer dieser Leuchten agierst, musst du:
  • eine Gefährdungsanalüyse erstellen
  • Die Konformitätserklärung / CE - Kennzeichnung durchführen
  • Eine Bedienungsanleitung mit Gefahrenhinweisen erstellen und mitliefern (Ich weiß, es klingt dämlich, ist aber so...)
  • alle derzeit geltenden Vorschriften für Leuchten, Elektrogeräte, usw. einhalten.
Das VDE-Prüfzeichen darfst du nur aufdrucken, wenn die Prüfung deiner Leuchten auch durch den VDE erfolgt ist. Beim GS-Zeichen ist es ähnlich.

Hast du die Leuchten erst mal verkauft, könnte es im Schadensfall dazu kommen, dass du dich mit dem Produkthaftungsgesetz auseinandersetzen musst.

Es ist immer einfach, zu schreiben, lass die Finger davon, aber wie Glöckchen schon schrub, die Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung ist vielleicht angebracht.

Hier findest du ein paar negative Beispiele. Hoffentlich machst du es besser

Viel Erfolg, harmi
Gruß, der Harmi

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