VDE-Zeichen überhaupt noch Zeitgemäss?

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
nobbi

VDE-Zeichen überhaupt noch Zeitgemäss?

Beitrag von nobbi »

in letzter zeit stelle ich mir immer mehr die frage, ob es aus verbrauchersicht überhaupt sinn macht, auf geräte mit VDE-Zeichen zurück zu greifen.

beim VDE-Zeichen wird die einhaltung der regeln geprüft und nur bei einhaltung der regeln, darf das zeichen verwendet werden. soweit, so gut. ne prima sache. oder?

nur, wie siehts um schadensfall aus?

trägt ein Gerät besagtes VDE-Zeichen, kann der Hersteller ja immer sagen: "mein Gerät entspricht den gültigen vorschriften, hier ist mein prüfzertifikat".

somit ist er raus aus der haftung und der verbraucher bleibt auf seinem schaden sitzen.

ohne VDE-zeichen könnte doch der hersteller im zuge der produkthaftung an die kandarre genommen werden.


bin ich als verbraucher dann nicht blöd, wenn ich geräte mit VDE-zeichen kaufe??

ok, eine etwas provokante sichtweise. mich würde aber trotzdem die meinung anderer zu diesem thema interessieren.

sag schomma danke :o)
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

hier ein paar Anmerkungen zu VDE, GS und CE

http://www.rommelsbacher.de/technik.htm

Die Wahrscheinlichkeit, daß mir mit einem VDE geprüften Gerät nichts passiert ist relativ hoch (siehe link). Was nützt es mir, wenn ich tot bin, daß ich den Hersteller verklagen könnte, wenn ich noch am leben wäre :] .


Gruß


rau
nobbi

Beitrag von nobbi »

*sarkassmus on*
ich fands auch klasse, dass es so schnell ging, als ich den fön zu meiner frau in die badewanne geworfen habe, die damals vorschriftsmässig geerdet war. bei der versicherung gabs auch keine probleme :o)
*sarkassmus off*

>Die Wahrscheinlichkeit, daß mir mit einem VDE geprüften Gerät nichts passiert ist relativ hoch (siehe link). <

das würde ich mal so nicht unterschreiben wollen :o)
Hoefo

VDE-Zeichen überhaupt ...

Beitrag von Hoefo »

Also ich denke "JA"
ohne VDE-zeichen könnte doch der hersteller im zuge der produkthaftung an die kandarre genommen werden.


Probier doch einmal einen z.B. Koreanischen Hersteller zu verklagen.

Hier noch ein anderes Beispiel:

Im Jahr 1997 sind die meisten Wohnungsbrände in der BRD durch ........entstanden?

Habs mal mit Absicht nicht geschrieben was die Ursache ist, aber als Hinweis noch soviel - es fehlte in der Regel ein PTC - Element - Kostenpunkt etwa 0,25 ?.

Hoefo
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,


alle Prüfzeichen werden unter der Maßgabe vergeben, daß das Gerät bestimmungsgemäß gebraucht wird. Davon kann beim Fön in der Badewanne nicht ausgegangen werden. Außerdem stellt sich die Frage, ob bei ungeerdeter Badewanne (Kunststoffwanne) der "Insasse" überlebt, wenn ein Elektrogerät in die Wanne fällt.

Ich probier es nicht aus!


Gruß


rau

@Gast #1 , wann erfahren wir die Auflösung?
meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Ne ne,

die Prüfzeichen haben mit der bestimmungsgemässen Verwendung nichts zu tun, die liegt beim Anwender.
Wohl aber ist natürlich eine Anleitung zur bestimmungsgemässen Verwendung vorgeschrieben und ohne die ist der Hersteller im Zugzwang.
Gruss m
Igelknie
Null-Leiter
Beiträge: 172
Registriert: Dienstag 18. März 2003, 00:31

Beitrag von Igelknie »

Original von rau0155
Hallo,


alle Prüfzeichen werden unter der Maßgabe vergeben, daß das Gerät bestimmungsgemäß gebraucht wird. Davon kann beim Fön in der Badewanne nicht ausgegangen werden. Außerdem stellt sich die Frage, ob bei ungeerdeter Badewanne (Kunststoffwanne) der "Insasse" überlebt, wenn ein Elektrogerät in die Wanne fällt.

Ich probier es nicht aus!


Gruß


rau

@Gast #1 , wann erfahren wir die Auflösung?
Warum nicht ? :P
Potentialunterschied hat nen abstand von 1,5cm ( L-N Klemmen im Fön) wenn die Wanne nicht geerdet ist kann normal nix passieren.

Btw.: sollte Die Steckdose nach VDE mit nem FI abgesichert sein also is die chance draufzugehen eher gering (TROTSDEM NICHT AUSPROBIEREN) Bin sowieso der Ansicht das Steckdosen im 3m Umkreis von Badewannen nichts zu suchen haben.
nobbi

Beitrag von nobbi »

hmmmm, leider hat die Sache mit dem Fön vom eigentlichen Thema abgelenkt.

>Probier doch einmal einen z.B. Koreanischen Hersteller zu verklagen.<
öööhm... in diesem Fall doch wohl den sogenannten "in Verkehr bringer". Der sitzt zumindest in der EU.
Damit ist er auch vor einem deutschen Gericht in Haftung zu nehmen.

>Im Jahr 1997 sind die meisten Wohnungsbrände in der BRD durch ........entstanden?<

Da innerhalb der EU ja nach CE gefertigt werden muss, waren dann wohl die Vorschriften nicht ausreichend.

Es geht hier nicht um die Vorschriften als solche, sondern darum, dass ein vorhandenes VDE-Zeichen die Haftung auf das schwächste Glied in der Kette abwälzt und das ist nun mal meistens der Verbraucher.
Gast

Beitrag von Gast »

Original von meister_lampe
Ne ne,

die Prüfzeichen haben mit der bestimmungsgemässen Verwendung nichts zu tun, die liegt beim Anwender.
Wohl aber ist natürlich eine Anleitung zur bestimmungsgemässen Verwendung vorgeschrieben und ohne die ist der Hersteller im Zugzwang.
Gruss m
Das Prüfzeichen GS oder VDE oder GS/VDE sagt aus, daß ein Gerät bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher ist. Ein Fön ist dazu da, daß man ihn zum Fönen und nicht im eingeschalteten Zustand beim Tauchen benutzt.

Die geerdetete Badewanne soll das Auftreten eines unterschiedlichen Potenzials zwischen anderen geerdeten Teilen verhindern (Wasserleitung, Heizung etc.). Die Erdung kann (wenn ein elektrisches Gerät ins Wasser fällt) nur dann zum Schutz von Lebewesen beitragen, wenn ein FI vorgeschaltet ist.

Gruß

rau
Hoefo

Lösung

Beitrag von Hoefo »

Also die Auflösung ist simpel.

Es handelt sich dabei um Kaffeemaschinen. Wie schauts denn da in der Regel aus. Es wird Kaffee gekocht und die Maschine läuft solange wie noch Kaffe in der Glaskanne ist - bleibt ja warm durch die Heizplatte. Das diese sich aber im laufe von Stunden ( wegen fehlender Abschltung - PTC Bauteil) durchs Plastikgehäuse schmilzt und dann auf der Küchenarbeitsplatte weiter wärmt, dann brennts eben.
Ihr dürft mir glauben das die Feuerwehr hier masiv versucht hatte dies irgendwie in der Industrie (z.B.Siemens, Bosch usw) unterzubringen, so mit dem Hinweis in der Werbung darauf einzugehen, aber dies wurde leider aus Marketinggründen abgelehnt.
Probier doch einmal einen z.B. Koreanischen Hersteller zu verklagen
öööhm... in diesem Fall doch wohl den sogenannten "in Verkehr bringer". Der sitzt zumindest in der EU.


Hilft leider nichts im Falle z.B. der Kaffeemaschine, denn sebige darf leider auch ohne VDE Zeichen verkauft und benutzt werden.
Hoefo
Antworten