Baustellenfahrzeug
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Baustellenfahrzeug
Moinmoin zusammen,
bei einigen Baustellen werden Fahrzeuge mit dem Schild "Baustellenfahrzeug" gekennzeichnet.
Gibt es eine Kennzeichnungspflicht? Hat die Kennzeichnung eine Bedeutung?
Gruß Olaf
bei einigen Baustellen werden Fahrzeuge mit dem Schild "Baustellenfahrzeug" gekennzeichnet.
Gibt es eine Kennzeichnungspflicht? Hat die Kennzeichnung eine Bedeutung?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- SPS
- Beiträge: 6027
- Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin SPS,
es sind ganz normale Fahrzeuge (mit amtl. Kennzeichen). Es befindet sich lediglich ein zusätzliches Schild am Fahrzeug.
Gruß Olaf
es sind ganz normale Fahrzeuge (mit amtl. Kennzeichen). Es befindet sich lediglich ein zusätzliches Schild am Fahrzeug.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
- Beiträge: 7751
- Registriert: Donnerstag 25. März 2004, 01:08
- Kontaktdaten:
Nein, es gibt keine Kennzeichnungspflicht.
Wir haben Magnetschilder mit "Bauüberwachung DB" und
"Schweißüberwachung DB"
Wir machen die immer dran, damit kein Dösi auf die Idee kommt
unere Autos von der Baustelle abzuschleppen.
Außerdem parken wir an unmöglichen Stellen: Hinter Absperrungen,
irgendwo im Wald, auf dem Bahnhofsvorplatz, etc.
Dann weiß der Bundesgrenzschutz schon mal wer da parkt.
...
Wir haben Magnetschilder mit "Bauüberwachung DB" und
"Schweißüberwachung DB"
Wir machen die immer dran, damit kein Dösi auf die Idee kommt
unere Autos von der Baustelle abzuschleppen.
Außerdem parken wir an unmöglichen Stellen: Hinter Absperrungen,
irgendwo im Wald, auf dem Bahnhofsvorplatz, etc.
Dann weiß der Bundesgrenzschutz schon mal wer da parkt.
...
- kabelmafia
- Beiträge: 7503
- Registriert: Montag 7. April 2003, 22:25
- Wohnort: eigentlich Hamburg, aber überall und nirgends
- Kontaktdaten:
Moin,
eine Sonderstellung von "Baustellenfahrzeugen" gibt es in der StVO nicht. Auf sehr großen Baustellen gibt es jedoch eigene Regelwerke, die u.U. eine deutliche Kennzeichnung als Baustellenfahrzeug fordern.
Häufig dient es aber ( wie schon genannt ) einfach nur zur deutlichen Abgrenzung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Auf Autobahnbaustellen wird dies bei Fahrzeugen gefordert, die "nicht offensichtlich dem Baustellenbezogenen Verkehr dienen". Natürlich sind dann auch zusätzliche Warneinrichtungen gem. § 35 StVO zu benutzen (rot-weiße Streifen, gelbe Rundumlampe)
Zu diesen Warneinrichtungen gehört NICHT ein Schild namens "Baustellenfahrzeug"...
Nachfolgend zwei Beispiele für Fahrzeuge mit zusätzlichen Warneinrichtungen gem. § 35 StVO.... ichsagnix1
eine Sonderstellung von "Baustellenfahrzeugen" gibt es in der StVO nicht. Auf sehr großen Baustellen gibt es jedoch eigene Regelwerke, die u.U. eine deutliche Kennzeichnung als Baustellenfahrzeug fordern.
Häufig dient es aber ( wie schon genannt ) einfach nur zur deutlichen Abgrenzung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Auf Autobahnbaustellen wird dies bei Fahrzeugen gefordert, die "nicht offensichtlich dem Baustellenbezogenen Verkehr dienen". Natürlich sind dann auch zusätzliche Warneinrichtungen gem. § 35 StVO zu benutzen (rot-weiße Streifen, gelbe Rundumlampe)
Zu diesen Warneinrichtungen gehört NICHT ein Schild namens "Baustellenfahrzeug"...
Nachfolgend zwei Beispiele für Fahrzeuge mit zusätzlichen Warneinrichtungen gem. § 35 StVO.... ichsagnix1
- Dateianhänge
-
- 20060122-0010b.jpg (110.3 KiB) 4034 mal betrachtet
-
- 05KF-1065b.jpg (105.5 KiB) 5572 mal betrachtet
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 87
- Registriert: Sonntag 2. Januar 2005, 14:09
- Kontaktdaten:
Hallo Olaf,
eigentlich soll/wird mit diesem Schild nur deutlich gemacht, das es sich um ein "Baustellen"Fahrzeug handelt. Für dich bedeutet das eigentlich nur, größeren Abstand halten. Gegenüber von "normalen" Speditionsfahrzeugen ist hier eben mit mehr hochgeschleudertem Schmutz, Steinen usw. (zwischen den Reifen) zu rechnen.
Gruß
Manny
eigentlich soll/wird mit diesem Schild nur deutlich gemacht, das es sich um ein "Baustellen"Fahrzeug handelt. Für dich bedeutet das eigentlich nur, größeren Abstand halten. Gegenüber von "normalen" Speditionsfahrzeugen ist hier eben mit mehr hochgeschleudertem Schmutz, Steinen usw. (zwischen den Reifen) zu rechnen.
Gruß
Manny