Baustellenfahrzeug

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Olaf S-H
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Baustellenfahrzeug

Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin zusammen,

bei einigen Baustellen werden Fahrzeuge mit dem Schild "Baustellenfahrzeug" gekennzeichnet.

Gibt es eine Kennzeichnungspflicht? Hat die Kennzeichnung eine Bedeutung?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hallo Olaf,

kann es sein, das diese Fahrzeuge nur für die Baustelle zugelassen sind und nicht für den Straßenverkehr.

Steuer, Versicherung...

Sind die Nummernschilder OK
Olaf S-H
Beiträge: 13786
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin SPS,

es sind ganz normale Fahrzeuge (mit amtl. Kennzeichen). Es befindet sich lediglich ein zusätzliches Schild am Fahrzeug.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Nein, es gibt keine Kennzeichnungspflicht.

Wir haben Magnetschilder mit "Bauüberwachung DB" und
"Schweißüberwachung DB"

Wir machen die immer dran, damit kein Dösi auf die Idee kommt
unere Autos von der Baustelle abzuschleppen.
Außerdem parken wir an unmöglichen Stellen: Hinter Absperrungen,
irgendwo im Wald, auf dem Bahnhofsvorplatz, etc.
Dann weiß der Bundesgrenzschutz schon mal wer da parkt.

...
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

eine Sonderstellung von "Baustellenfahrzeugen" gibt es in der StVO nicht. Auf sehr großen Baustellen gibt es jedoch eigene Regelwerke, die u.U. eine deutliche Kennzeichnung als Baustellenfahrzeug fordern.
Häufig dient es aber ( wie schon genannt ) einfach nur zur deutlichen Abgrenzung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Auf Autobahnbaustellen wird dies bei Fahrzeugen gefordert, die "nicht offensichtlich dem Baustellenbezogenen Verkehr dienen". Natürlich sind dann auch zusätzliche Warneinrichtungen gem. § 35 StVO zu benutzen (rot-weiße Streifen, gelbe Rundumlampe)
Zu diesen Warneinrichtungen gehört NICHT ein Schild namens "Baustellenfahrzeug"...
Nachfolgend zwei Beispiele für Fahrzeuge mit zusätzlichen Warneinrichtungen gem. § 35 StVO.... ichsagnix1
Dateianhänge
20060122-0010b.jpg
20060122-0010b.jpg (110.3 KiB) 4034 mal betrachtet
05KF-1065b.jpg
05KF-1065b.jpg (105.5 KiB) 5572 mal betrachtet
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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manny296
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Beitrag von manny296 »

Hallo Olaf,
eigentlich soll/wird mit diesem Schild nur deutlich gemacht, das es sich um ein "Baustellen"Fahrzeug handelt. Für dich bedeutet das eigentlich nur, größeren Abstand halten. Gegenüber von "normalen" Speditionsfahrzeugen ist hier eben mit mehr hochgeschleudertem Schmutz, Steinen usw. (zwischen den Reifen) zu rechnen.

Gruß

Manny
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