VDE 0100-701 Bereich 1/2, Steckdose zulässig?
- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
VDE 0100-701 Bereich 1/2, Steckdose zulässig?
Hallo!
Die Überschrift klingt zwar rel. einfach, die Frage ist aber doch ein wenig komplizierter...
Also, in einer Kaue befindet sich ein Dusch + Waschraum. Auf der rechten Seite befinden sich 2 einzelne Duschen (abgemauerte Kabinen mit Türen).
Eine "Wanne" (Duschtasse) ist nicht vorhanden, insofern entfällt ja der Bereich 0.
Nach öffnen der Tür befindet man sich also direkt im Bereich 1 (ca. 1m breit, 1,4m tief), Abstand vom Duschkopf (Fadenmaß) ca. 1,3m bis zur Innenwand der Duschkabine, Außenwand der Kabine ca. 15cm.
Auf der Außenwand befindet sich eine uPwd-Schukosteckdose, Abstand zur Türleibung ca. 20-30cm in ca. 1,5m Höhe. Neben der 2. Dusche das gleiche nochmal.
Ein aussagekräftiges Foto kommt morgen noch nach.
Ist die Steckdose an dieser Stelle zulässig?
Nach der Datei, die letztens erst hier zu finden war (s.u., Seite 10), ist die dort dargestellte Steckdose ja schon ausserhalb des Bereich 2 (also zulässig), da aber in meinem Fall die gesamte Kabine aber Bereich 1 ist, würde ich sagen, das "meine" Steckdose dort nicht zulässig ist.
Da die Steckdose da so auch rel. nutzlos ist, wird sie wahrscheinlich auch entfernt werden, würde halt nur gerne wissen, was die VDE1 dazu sagt.
30mA RCD ist erstaunlicherweise vorhanden, allerdings auch noch nicht seit langem (Bj. der Anlage ist ´82), der alte 500mA FI war wohl defekt, da wohl gerade "nur" ein 30er da war, wurde der dann auch eingebaut...
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... 00-701.pdf ca. 5,2mb
Danke schon mal!
Die Überschrift klingt zwar rel. einfach, die Frage ist aber doch ein wenig komplizierter...
Also, in einer Kaue befindet sich ein Dusch + Waschraum. Auf der rechten Seite befinden sich 2 einzelne Duschen (abgemauerte Kabinen mit Türen).
Eine "Wanne" (Duschtasse) ist nicht vorhanden, insofern entfällt ja der Bereich 0.
Nach öffnen der Tür befindet man sich also direkt im Bereich 1 (ca. 1m breit, 1,4m tief), Abstand vom Duschkopf (Fadenmaß) ca. 1,3m bis zur Innenwand der Duschkabine, Außenwand der Kabine ca. 15cm.
Auf der Außenwand befindet sich eine uPwd-Schukosteckdose, Abstand zur Türleibung ca. 20-30cm in ca. 1,5m Höhe. Neben der 2. Dusche das gleiche nochmal.
Ein aussagekräftiges Foto kommt morgen noch nach.
Ist die Steckdose an dieser Stelle zulässig?
Nach der Datei, die letztens erst hier zu finden war (s.u., Seite 10), ist die dort dargestellte Steckdose ja schon ausserhalb des Bereich 2 (also zulässig), da aber in meinem Fall die gesamte Kabine aber Bereich 1 ist, würde ich sagen, das "meine" Steckdose dort nicht zulässig ist.
Da die Steckdose da so auch rel. nutzlos ist, wird sie wahrscheinlich auch entfernt werden, würde halt nur gerne wissen, was die VDE1 dazu sagt.
30mA RCD ist erstaunlicherweise vorhanden, allerdings auch noch nicht seit langem (Bj. der Anlage ist ´82), der alte 500mA FI war wohl defekt, da wohl gerade "nur" ein 30er da war, wurde der dann auch eingebaut...
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... 00-701.pdf ca. 5,2mb
Danke schon mal!
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin cyclist,
wie wäre es mit einer Skizze der Räume? Was ist eine Kaue? Sind die Türen wie eine normale Zimmertür oder anders aufgebaut? Würden nach der Errichtung (1982) noch wesentliche Änderungen vorgenommen?
Gruß Olaf
wie wäre es mit einer Skizze der Räume? Was ist eine Kaue? Sind die Türen wie eine normale Zimmertür oder anders aufgebaut? Würden nach der Errichtung (1982) noch wesentliche Änderungen vorgenommen?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 7
- Registriert: Mittwoch 30. November 2005, 21:33
- Wohnort: Minden
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Kuhli,
jaja, so ist das mit den örtlichen "Fachbegriffen".
Für das "stille Örtchen" fallen mir auch gleich einige Begriffe ein:
Abort
Donnerbalken
Gekachelte Räume
17
Tante Meier
Gerade bei den beiden letztgenannten weis auch nicht jeder, was gemeint ist.
Gruß Olaf
jaja, so ist das mit den örtlichen "Fachbegriffen".
Für das "stille Örtchen" fallen mir auch gleich einige Begriffe ein:
Abort
Donnerbalken
Gekachelte Räume
17
Tante Meier
Gerade bei den beiden letztgenannten weis auch nicht jeder, was gemeint ist.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
Hallo Olaf!
Tja, da merkt man gleich, das du noch nix mit Pütt + Co zu tun hattest...
Genauer gesagt handelt es sich um eine Weißkaue, da geht man halt morjens rein, zieht sich die ollen Plörren an und nachmittags wieder dasselbe im Rückwärtsgang, nur noch zusätzlich mit dem Gang zur Dusche.
Wennste mal herkommst, dann krisse vorher ´n Wörterbuch, dat dich dat allet erklärt, datte nich janz so dumm dastehst...
Die andere Kaue is übrigens bei uns anne Firma direkt umme Ecke, da is abba nix mit umziehen, sonnern da kannze nache Maloche abrocken, oder dich den Knebel + Konsorten anhörn.
So, nun aber zum Thema. Hab noch mal Fotos von den Dusch + Waschraum gemacht, der Raum ist übrigens direkt neben dem Labor, worum es in meinem letzten Beitrag ging...
RCD ist doch kein 30mA-Modell, sondern ein 500mA-Modell, da klebte eine Prüfplakette drauf, so das es erst nach 63/0,03 A aussah. Insofern sind da die Steckdosen aufjedenfall nicht zulässig.
Bin bis Sonntagabend unterwegs, also nicht wundern, das ich nicht antworte, hatte am Mittwoch Abend schon einen Beitrag fertiggeschrieben, der verschwand aber leider im Nirvana...
Tja, da merkt man gleich, das du noch nix mit Pütt + Co zu tun hattest...
Genauer gesagt handelt es sich um eine Weißkaue, da geht man halt morjens rein, zieht sich die ollen Plörren an und nachmittags wieder dasselbe im Rückwärtsgang, nur noch zusätzlich mit dem Gang zur Dusche.
Wennste mal herkommst, dann krisse vorher ´n Wörterbuch, dat dich dat allet erklärt, datte nich janz so dumm dastehst...
Die andere Kaue is übrigens bei uns anne Firma direkt umme Ecke, da is abba nix mit umziehen, sonnern da kannze nache Maloche abrocken, oder dich den Knebel + Konsorten anhörn.
So, nun aber zum Thema. Hab noch mal Fotos von den Dusch + Waschraum gemacht, der Raum ist übrigens direkt neben dem Labor, worum es in meinem letzten Beitrag ging...
RCD ist doch kein 30mA-Modell, sondern ein 500mA-Modell, da klebte eine Prüfplakette drauf, so das es erst nach 63/0,03 A aussah. Insofern sind da die Steckdosen aufjedenfall nicht zulässig.
Bin bis Sonntagabend unterwegs, also nicht wundern, das ich nicht antworte, hatte am Mittwoch Abend schon einen Beitrag fertiggeschrieben, der verschwand aber leider im Nirvana...
- Dateianhänge
-
- DSCF0301.JPG (79.73 KiB) 3233 mal betrachtet
-
- DSCF0300.JPG (66.82 KiB) 3248 mal betrachtet
-
- DSCF0295.JPG (71.31 KiB) 3252 mal betrachtet
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin cyclist,
wann wurde denn die Anlage zuletzt wesentlich verändert? Als BJ ist 1982 angegeben.
Handelt es sich bei den Türen zu den Duschen um Raumtüren gem. VDE 0100-701:2002-02 Abschnitt 701.32.1? Dann wären die Steckdosen in einem anderen Raum und somit lediglich die Restwandstärken zu beachten.
Gruß Olaf
Editvermerk: 1. Beitrag nochmal gelesen und BJ eingearbeitet.
wann wurde denn die Anlage zuletzt wesentlich verändert? Als BJ ist 1982 angegeben.
Handelt es sich bei den Türen zu den Duschen um Raumtüren gem. VDE 0100-701:2002-02 Abschnitt 701.32.1? Dann wären die Steckdosen in einem anderen Raum und somit lediglich die Restwandstärken zu beachten.
Gruß Olaf
Editvermerk: 1. Beitrag nochmal gelesen und BJ eingearbeitet.
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- SPS
- Beiträge: 6027
- Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
- Kontaktdaten:
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 770
- Registriert: Freitag 15. April 2005, 23:02
- Wohnort: Lower Saxony
- Kontaktdaten:
Mal OT ich kenne es so morgens weißkaue private plürren aus rüber in schwarz kaue arbeit(dreck)plürren an und umgekehrt natürlich mit Dusche.
Mich würde mal interessieren wofür da die Steckdosen gut sein sollen? Zwischen den Spiegeln wären sie ja noch was für Rasierer gewesen. Aber wenn ich da meinen E-Rasierer einstöpsel dann baue ich eher Stolperfallen. Naja gut es gibt ja auch schon Trocken/Nassrasierer )
Ich persönlich würde sie dort entfernen!
Mich würde mal interessieren wofür da die Steckdosen gut sein sollen? Zwischen den Spiegeln wären sie ja noch was für Rasierer gewesen. Aber wenn ich da meinen E-Rasierer einstöpsel dann baue ich eher Stolperfallen. Naja gut es gibt ja auch schon Trocken/Nassrasierer )
Ich persönlich würde sie dort entfernen!
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin SPS,SPS hat geschrieben:... ich kann nicht erkennen ob hier eine Tür vorhanden ist oder nur ein Durchgang ohne Tür. ...
ich auch nicht. Daher die Frage.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 77
- Registriert: Dienstag 18. Oktober 2005, 17:29
- Wohnort: Erlenbach
- Kontaktdaten:
Hallo,
bei einer Dusche gibt es keinen Bereich 2.
Bei Duschen gibt es nur den Bereich 1, allerdings ist der Bereich 1 in einem Radius von 120 cm vom Duschkopf entfernt.
Am besten wird ein Faden genommen und dieser am Duschkopf festgebunden.
Dann wird 120 cm gemessen.
Nun wird der Faden in alle mögliche Richtungen bewegt, überall dort wo der Faden hin kommt ist der Bereich 1 und somit eine Steckdose verboten.
Sollte es eine Glastür geben, so zählt dies als Abtrennung ( wurde vorher schon erwähnt ).
Quelle: DIN VDE0100-701:2002-02 mit Änderung 1 von 2004-02
Gruß
Meister Ede
bei einer Dusche gibt es keinen Bereich 2.
Bei Duschen gibt es nur den Bereich 1, allerdings ist der Bereich 1 in einem Radius von 120 cm vom Duschkopf entfernt.
Am besten wird ein Faden genommen und dieser am Duschkopf festgebunden.
Dann wird 120 cm gemessen.
Nun wird der Faden in alle mögliche Richtungen bewegt, überall dort wo der Faden hin kommt ist der Bereich 1 und somit eine Steckdose verboten.
Sollte es eine Glastür geben, so zählt dies als Abtrennung ( wurde vorher schon erwähnt ).
Quelle: DIN VDE0100-701:2002-02 mit Änderung 1 von 2004-02
Gruß
Meister Ede