Sammlung Prüfprotokolle

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Momo
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Sammlung Prüfprotokolle

Beitrag von Momo »

Hallo liebe Steckdösler,
ich suche alle möglichen Formen von Protokollen für ortsveränderliche Arbeitsmittel. Egal ob handschriftlich oder mit Maschine ausgefüllt. Egal ob gut oder schlecht.

Wer kann mir helfen? Die echten Kundennamen schwärze ich natürlich.

Wenn ich alles ausgewertet haben, werde ich es gesammelt der Steckdose zur Verfügung stellen. Mit Kommentaren.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin Momo,

in einer guten Woche bin ich wieder bei einem unden mit eigenen Prüfprotokollen - lasse dir dann eines zukommen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Momo,

mein Highlight hast Du ja schon. :D :D :D

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Momo
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Beitrag von Momo »

@ Olaf: "Deine" Protokolle :Schüttelfrost .....
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Momo!
Leider sind ja nur Geräteprüfprotokolle gefragt und keine Anlagenprüfprotokolle... :(
Sonst hätte ich da einiges an Downlights! :D 8o
Vielleicht einen extra Beitrag dafür eröffnen?
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
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Technolohdie
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Beitrag von Technolohdie »

Moin Moin...

Ich hab da mal ne Frage zur Aufbewahrungszeit.
Bei uns in der Firma werden diese E-Check-Prüfungen gemacht.
Nun steht die "nächste Runde" ins Haus und die Ordner werden immer mehr.
Wie lange sind die Protokolle aufzubewahren ?
Kann ich Protokoll 1 von Gerät 4711 wegschmeissen wenn ich das
Protokoll 2 von Gerät 4711 da habe oder muss ich Protokoll 1 weiterhin aufbewahren ?

Gruß Michael

P.S.: Und wenn, wo in aller Welt finde ich ne Stelle zum nachlesen wieso es "so" ist... :D
dwarslöper
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Beitrag von dwarslöper »

Moin Technolohdie

Soweit ich weiß, muß man die Protokolle bis zum erhalt des Nächsten aufbewahren.
Ich persönlich bewahre immer die letzten 3 Protokolle auf. So kann man eine
Fehler- oder Repararturtendenz erkennen. Dies ermöglicht u.a. eine bessere
Planung.

Gruß dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
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Momo
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Beitrag von Momo »

Bitte, bitte mindestens 6 Jahre aufbewahren. Besser noch länger.
Denn:
Bei Schadensersatzforderungen (Zivilprozeß) gilt die Beweislastumkehr.
Also müßt Ihr alles, was Ihr zu Eurer Entlastung vortragt, auch beweisen (!).
Aus meiner Erfahrung: mündlich zählt nichts!
Teletrabi
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Beitrag von Teletrabi »

Momo schrieb:

> Wenn ich alles ausgewertet haben, werde ich es gesammelt der Steckdose zur > Verfügung stellen. Mit Kommentaren.

Schon damit vorangekommen?
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Momo
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Beitrag von Momo »

moin Teletrabi,

es ist erschreckend. Das liest sich wie ein Buch des Grauens.
Es wird in einem neuen Buch zum Thema Prüfen veröffentlicht.

momo
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