BGV A3 Prüfung; berechtigte Prüfer

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
RalfH

BGV A3 Prüfung; berechtigte Prüfer

Beitrag von RalfH »

Hallo,

ich bin als Dipl.-Ing. (FH) E-Technik / Informationverarbeitung mit einer vorherigen Berufsausbildung als Physiklaborant in unserem Unternehmen zuständig für die IT zuständig.
Jetzt soll ich persönlich die BGV A3 Prüfung an den ortsveränderlichen Geräten durchführen.

Frage
Bin ich grundsätzlich dazu berechtigt, oder hätte ich vor meinem Studium eine Ausbildung als Elektrofachkraft machen sollen?

Gruss

Ralf
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

Erstmal willkommen im Forum.
Als Fundstelle sein hier die BGV A3 §2 Abs 3 und seine Erläuterungen genannt. Hier wird der Elektroing. als Elektrofachkraft bezeichnet, im Regelfall und als Beispiel.
Hast du denn im Rahmen deiner Beruflichen Laufbahn derartige Prüfungen schon durchgeführt?
Hast du überhaupt die notwendigen Prüfgeräte zur Verfügung?
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo RalfH,

die Ing Ausbildung allein reicht natürlich nicht aus, es wird auch ausdrücklich Fachkompetenz und praktische Erfahrung verlangt. Ich würde empfehlen hier eine Schulung (TÜV ) ... zu besuchen. Gerade der Ing. Informationselektronik wird bei VDE als Negativbeispiel aufgeführt. Welche Vorkenntnisse, welches Wissen hast du bezgl. VDE - Vorschriften, gibt es bei euch eine verantwortliche Elektrofachkraft.

Tschüss bis dann

P.S. mit Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel ist es nicht getan. Sowohl VDE als auch BGV verlangt da mehr.
RalfH

Beitrag von RalfH »

Hallo,

erst einmal danke für die Antworten.

Als Prüfgerät steht mir ein Unitest BEHA 0701/0702 Multitester zur Verfügung.
Ich habe keine Vorkenntnisse, bezgl. VDE - Vorschriften und dies ist mein erstes Projekt bezüglich BGV A3 Prüfung. Jedoch Wissen kann man sich ja aneignen.

Mir geht es darum, ob grundsätzlich eine durch mich mit meiner nachweislichen Qualifikation durchgeführte Prüfung von der BG akzeptiert wird, oder ob die Gefahr besteht, dass die eingetzte Zeit letztendlich verschenkt ist.

Ich soll erst einmal im Verwaltungsbereich alle ortungebundenen Geräte PCs Monitore, Drucker usw. prüfen.

Ich habe noch ein paar Fragen zur Durchführung
Ich kann PCs nur in einer Einheit mit dem Kaltgerätekabel messen. Ich versehe beide mit einer Prüfplakette und dokumentiere die Messwerte mit der SN des PC im Prüfprotoll.
Theoretisch könnte der Anwender ein anderes Kaltgerätekabel verwenden und es würden sich andere Messwerte ergeben.
Welchen Wert hat dann noch die Messung?

Wie gehe ich mit teilweise von den Anwender eigenständig angeschafften minderwertigen Mehrfachsteckdosen um?

CRT Monitore trotz Kunststoffgehäuse SK1?
Also Schutzkontakt = SK1?

Privatgeräte (Kaffemaschine, Kofferradio)?

Gruss

Ralf
ob3lix
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Beitrag von ob3lix »

defekte Geräte natürlich aussortieren,private Geräte möglichst nicht zu lassen und das schriftlich machen,wenn es nicht geht mit messen und falls defekt aussortieren auch wenn der Besitzer nicht da ist.
mfg ob3lix
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

RalfH hat geschrieben: Als Prüfgerät steht mir ein Unitest BEHA 0701/0702 Multitester zur Verfügung.
Aktueller Stand, aktuell kalibriert?
Ich habe keine Vorkenntnisse, bezgl. VDE - Vorschriften und dies ist mein erstes Projekt bezüglich BGV A3 Prüfung. Jedoch Wissen kann man sich ja aneignen.
Damit fehlt auch die notwendige Qualifikation zum prüfen. VDE-Vorschriftenreihe Band 43 ist Dein Freund!

Mir geht es darum, ob grundsätzlich eine durch mich mit meiner nachweislichen Qualifikation durchgeführte Prüfung von der BG akzeptiert wird, oder ob die Gefahr besteht, dass die eingetzte Zeit letztendlich verschenkt ist.
"Nachweislich"? Im vorherigen Absatz schreibst Du das genaue Gegenteil.
Ich soll erst einmal im Verwaltungsbereich alle ortungebundenen Geräte PCs Monitore, Drucker usw. prüfen.
Na denn viel Spass, das "einfachste" zuerst!
Ich habe noch ein paar Fragen zur Durchführung
Ich kann PCs nur in einer Einheit mit dem Kaltgerätekabel messen. Ich versehe beide mit einer Prüfplakette und dokumentiere die Messwerte mit der SN des PC im Prüfprotoll.
PC "mit" Kaltgerätekabel messen, dann das Kaltgerätekabel alleine. Prüflinge "eindeutig" wiedererkennbar kennzeichnen.

Theoretisch könnte der Anwender ein anderes Kaltgerätekabel verwenden und es würden sich andere Messwerte ergeben.
Welchen Wert hat dann noch die Messung?
Daher getrennt kennzeichnen und auch messen.
Wie gehe ich mit teilweise von den Anwender eigenständig angeschafften minderwertigen Mehrfachsteckdosen um?
Anwender schriftlich hinweisen, Zweitschreiben an den Vorgesetzten.
CRT Monitore trotz Kunststoffgehäuse SK1?
Also Schutzkontakt = SK1?
Lies Dich hier ein wenig ein, wurde schon zigmal diskutiert.
Privatgeräte (Kaffemaschine, Kofferradio)?
Alles was im Betrieb "in Betrieb" ist, wird gemessen. Wenn Prüfling nicht bestanden, schriftlich an Eigentümer und Vorgesetzten.

Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
Elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo RalfH,

die Prüfungen werden, selbstverständlich anerkannt, wenn sie ordnungsgemäß durchgeführt werden. Weitere Info´s hierzu gibt es auch in der BetrSichV und den VDE Vorschriften 0701, 0702 ... Bezüglich Prüfungen gibt es hier im Forum schon einige Beiträge auch was PC und diverse Bürogeräte betrifft.

Mal im Archiv graben.

Tschüss bis dann
Zitteraal
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Beitrag von Zitteraal »

elekjet hat geschrieben: die Prüfungen werden, selbstverständlich anerkannt, wenn sie ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Das ist ein Allgemeinplatz.

Die Frage war doch, ob der OP die notwendige Qualifikation besitzt.


Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
RalfH

Beitrag von RalfH »

Noch mal,

darf ich nun als "Dipl.-Ing. (FH) E-Technik / Informationverarbeitung mit einer vorherigen Berufsausbildung als Physiklaborant" die Prüfung durchführen oder nicht.

Meine Aussage "Ich habe keine Vorkenntnisse, bezgl. VDE - Vorschriften " ist doch nich massgebend, denn wenn ich Vorkenntnisse hätte, könnte ich dies nicht nachweisen.

Also was muss ich zusätzlich zu meinem Dilpom und Facharbeiterbrief Physiklaborant noch vorweisen, damit ich die Prüfung durchführen darf.

Ich geht mir dich darum, ob ich es kann, bzw. qualifiziert bin, sondern ob ich es darf.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

Rechtlich gesehen bist du Elektrofachkraft, du mußt dich nur in die für die Geräteprüfung qualifizieren. Schulungen werden von verschiedenen Anbietern durchgeführt.
Beachte dabei, daß auch Prüffristen ermittet werden müssen - anhand einer Gefährdungsbeurteilung.
Ich empfehle neben dem schon genannten Buch der VDE Schriftenreihe Band 43 auch den Band 121, der dies Thema etwas praxisnäher darstellt und aktueller ist.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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