Hallo
Gast #1 ,
das kann jetzt wohl wirklich nur an der vorgerückten Stunde liegen.
Denn den schlichten Dreisatz hast Du sonst sicher gut drauf:
a) gegeben sei Schalter mit Nennstrom 10A, jener muß mindestens 1/3 des Nennstroms des vorgeschalteten Überstromschutzorgans betragen, daher darf dieses ergo höchstens dreimal so groß sein wie der des Schalters, ergibt hier also: Absicherung mit max. 30A
b) bei gegebener Stromkreissicherung von 16A müssen Schalter mit einem Nennstrom von mindestens einem Drittel dieses Werts zum Einsatz kommen, hier also rund 5,3A
Beide Betrachtungsweisen werden von unserer zugrundeliegenden Kombination klar erfüllt!
Jetzt findest Du Deine Bedenken ganz sicher schon selbst nicht mehr...
(und wie Du auf die 13,5A gekommen bist, willst Du uns wahrscheinlich gar nicht erst erklären)
Gruß,
franke
P.S.
Dank an HPG für´s Blättern im Zürisee!