Lichtschalter, abgesichert >10 A

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Gast

Lichtschalter, abgesichert >10 A

Beitrag von Gast »

Ich greife mal das von Gast #1 angeregte Thema auf und stelle es separat zur Diskussion:

Haltet Ihr eine Installation, in der Beleuchtungsstromkreise (gewöhnliche Lichtschalter mit Nennstrom 10A) mit z.B. B16A abgesichert sind für korrekt - oder nicht.

Bitte auch eine Begründung bei Antwort ja oder nein dazuschreiben.

MFG Torsten
Hoefo

Lichtschalter, abgesichert >10 A

Beitrag von Hoefo »

Na da gibts doch nur eine Antwort.

Nicht korrekt - da die Schalter nur für 10 A zugelassen sind. Da gibt es nichts zu diskutieren.

Allerdings könnte man die Frage stellen warum es den Herstellern noch nicht gelungen ist die Schalter auf 16 A zuzulassen.
Hoefo
Tsunami12
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Beitrag von Tsunami12 »

Wenn ich mir so die Vorgaben der Planungsbüros ansehe.......
Solange Stromkreise gemischt, Licht und Steckdose, geplant und verkauft werden, wird man kaum was daran ändern können. Ich seh aber auch nicht daß sich jemand nen 2,5kW Strahler an die Decke hängt. Selbst Einschalten bei hinter dem Schalter liegendem Kurzschluß hat, außer bei Vorkriegsgeräten, nichts weiter als nen festgebrannten Kontakt gebracht.

Mir ist auch nicht bekannt daß nach einem Schadensfall dieser Zustand bemängelt worden wäre und kein Ersatz geleistet wurde. Da es also übliche Praxis ist und auch von zuständigen und angeblich Sach>verständigen< Stellen abgenommen wird.....
In Elektrons Namen: Ist in Ordnung.
Außer natürlich bei den Leuten die mit VDE und BGV unter´m Kopfkissen schlafen. ;-)
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

Leitungsschutzschalter und Leitungssicherungen (Schmelzsicherungen) dienen dem Schutz der Leitung vor Überlast und Kurzschluß. Der Aufdruck 10 A auf Schaltern (gilt meist für ohmsche Last, ein kleinerer Wert ist für induktive Last) besagt, daß mit dem Schalter nicht mehr als 10 A geschaltet werden darf.



Gruß

rau
Gast

Beitrag von Gast »

Ihr habt es natürlich erkannt: Die Frage provoziert. Ich habe sie gestellt, auch auf die Gefahr hin, dass jetzt auf mich eingep...ostet wird. Das erste Ausschlusskriterium
Solange Stromkreise gemischt, Licht und Steckdose, geplant und verkauft werden, wird man kaum was daran ändern können.
haben wir. Ist es kalkulierbar, was an gemischte Installationen (mit Steckdosen) angeschlossen wird? - Nein. Vielleicht folgt doch jemand dem Gedanken, auf den ich hinaus will.
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

es liegt in der Verantwortung dessen, der hinter einem Schalter etwas anschließt, daß nicht mehr als Nennstrom fließt.

Demnach ist es in Ordnung, wenn der vorgeschaltete Leitungsschutzschalter einen höheren Nennstrom zulässt, als der Schalter schalten darf.

Gruß

rau
Gast

Ja

Beitrag von Gast »

Hallo rau,

Du kommst der Antwort schon recht nahe. Der Ansatz liegt da:

Stromkreise sind zu schützen gegen
a) Überlast und
b) Kurzschluss
Soweit sind wir uns einig. Wenn es jetzt reine Beleuchtungsstromkreise sind, bei denen
1. keine Steckdosen (siehe weiter oben) vorhanden sind und
2. keine Überlast durch Windungsschluss von KVG/VVG (da nicht vorhanden) zu erwarten ist
... wird es mit der Begründung eines Schutzes gegen Überlast schon etwas komplizierter.
Sicher findet der eine oder andere noch Überlastmöglichkeiten (bitte melden).
Gast

Beitrag von Gast »

Der Beitrag soll auf jeden Fall mal zum Nachdenken anregen.

Keinesfalls soll behauptet werden, dass ein Schutz gegen Überlast im Fall auf den ich hinaus möchte "verboten" ist.

Es gibt jedoch Situationen, in denen man dann schon begründen sollte, warum man dies oder jenes 'zwingend' veranlasst hat.
;)
Hoefo

Beitrag von Hoefo »

@rau0155
es liegt in der Verantwortung dessen, der hinter einem Schalter etwas anschließt, daß nicht mehr als Nennstrom fließt.
Demnach ist es in Ordnung, wenn der vorgeschaltete Leitungsschutzschalter einen höheren Nennstrom zulässt, als der Schalter schalten darf.


Das würde bedeuten das der Nutzer weiß das der Schalter nur mit 10A belastbar ist - halte ich für unakzeptabel da der Laie höchstens einmal in seine Unterverteilung schaut um zu sehen wie hoch die Stromkreise abgesichert sind. Ein Technisches Verständniss füs die Anlage darf ich nicht unterstellen deshalb gibts ja Leitungsschutzschalter unter anderem. Außerdem stellt der Schalter(wenn danach noch Steckdose kommt) in diesem Falle eine Schwachstelle in der Leitungsführung da und dann ist der A-Wert des Schalters zur Absicherung relevant.

Hoefo
Gast

Beitrag von Gast »

Weiteres Ausschlusskriterium:

Die Anlage ist Laien zugänglich, die nach eigenem gutdünken erweitern.

Das hatte rau0155 so sicher auch nicht gemeint.

Nochmal zum Verständnis:
Ich halte es insgesamt für richtig und für 'Stand der Technik' Stromkreise erstmal konsequent bei Kurzschluss und Überlast zu sichern (unser Beispiel: B10A).
Ich möchte mit dem Beitrag lediglich darauf hinweisen, dass es tatsächlich Stromkreise geben kann, in denen der Schutz bei Überlast auf andere Weise (als in unserem Fall durch den B10A-Automat) nachgewiesen werden kann.
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