VDE ??? beleuchte Hausnummernleuchte
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VDE ??? beleuchte Hausnummernleuchte
Hallo....,
Ich wollte gerne mal wissen was dran ist an der erzählung, dass nach VDE Hausnummernleuchten beleuchtet seien müssen. (evtl. bitte mit auszug aus der VDE oder verweis). Vielen Dank im vorraus schon mal.
MFG Sicherungstiefflieger
Ich wollte gerne mal wissen was dran ist an der erzählung, dass nach VDE Hausnummernleuchten beleuchtet seien müssen. (evtl. bitte mit auszug aus der VDE oder verweis). Vielen Dank im vorraus schon mal.
MFG Sicherungstiefflieger
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> Hausnummernleuchten beleuchtet
Wären sie nicht beleuchtet, wären es keine Hausnummern_leuchten_ bzw. ein Blechschildchen hätt's für's halbe Geld auch getan.
Ob eine beleuchtete Hausnummer Pflicht ist, dürfte wohl eher in der Landesbauordnung oder Kommunalen Regelwerken niedergeschrieben sein. AFAIK sieht Hamburg sowas vor (oder war mal geplant oder so), restliche Länder weiß ich nich.
Den VDE interessiert's erst, wenn's eine elektrische Ausführung sein soll und dann deren Eigenschaften, aber nicht ob eine solche installiert wird/werden muss. *denk*
Wären sie nicht beleuchtet, wären es keine Hausnummern_leuchten_ bzw. ein Blechschildchen hätt's für's halbe Geld auch getan.
Ob eine beleuchtete Hausnummer Pflicht ist, dürfte wohl eher in der Landesbauordnung oder Kommunalen Regelwerken niedergeschrieben sein. AFAIK sieht Hamburg sowas vor (oder war mal geplant oder so), restliche Länder weiß ich nich.
Den VDE interessiert's erst, wenn's eine elektrische Ausführung sein soll und dann deren Eigenschaften, aber nicht ob eine solche installiert wird/werden muss. *denk*
Was soll denn die VDE damit zu tun haben?
Es gibt schon ne Menge Blödsinn in der Welt. Es würde mich nicht wundern wenn der eine welcher ne Vorschrift raussucht.
Nein, deine Hausnummer muss nicht beleuchtet sein. Falls du eine Leuchte installierst auf der die Hausnummer steht, so muss die Leuchte nach den VDE Richtlinien montiert werden.
Es ist natürlich vom Vorteil für Rettungskräfte und Besucher wenn die Hausnummer klar erkennbar ist.
Es gibt schon ne Menge Blödsinn in der Welt. Es würde mich nicht wundern wenn der eine welcher ne Vorschrift raussucht.
Nein, deine Hausnummer muss nicht beleuchtet sein. Falls du eine Leuchte installierst auf der die Hausnummer steht, so muss die Leuchte nach den VDE Richtlinien montiert werden.
Es ist natürlich vom Vorteil für Rettungskräfte und Besucher wenn die Hausnummer klar erkennbar ist.
- Jeff1
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Moin Sicherungstiefflieger.
Meines Wissens besteht diese Vorderung nur seitens der Bauordnung der Länder. Bauordnung ist Länderrecht. Was in Berlin Vorschrift ist muß in Bayern noch lange nicht gelten.
Dieser Wunsch nach beleuchteten Hausnummern kommt aus dem Rettungswesen. Weil die Probleme haben die richtigen Objekte zu finden. Ist nachvollziehbar.
Die Leuchte auf der die Nummer angebracht ist, muß den VDE-Vorschriften entsprechen, ebenso die Montage.
Was ebenfalls wichtig ist, daß das Leuchtmittel nur so hell gewählt wird, das die Ziffern nicht überstrahlt werden. (Blendung, Erkennbarkeit). Hier wird oft der Fehler gemacht , das die Hausnummernleuchte auch den Zugang ausleuchten soll. Funktioniert aus oben erwähnten Grund nicht.
Gruß dwarslöper
Meines Wissens besteht diese Vorderung nur seitens der Bauordnung der Länder. Bauordnung ist Länderrecht. Was in Berlin Vorschrift ist muß in Bayern noch lange nicht gelten.
Dieser Wunsch nach beleuchteten Hausnummern kommt aus dem Rettungswesen. Weil die Probleme haben die richtigen Objekte zu finden. Ist nachvollziehbar.
Die Leuchte auf der die Nummer angebracht ist, muß den VDE-Vorschriften entsprechen, ebenso die Montage.
Was ebenfalls wichtig ist, daß das Leuchtmittel nur so hell gewählt wird, das die Ziffern nicht überstrahlt werden. (Blendung, Erkennbarkeit). Hier wird oft der Fehler gemacht , das die Hausnummernleuchte auch den Zugang ausleuchten soll. Funktioniert aus oben erwähnten Grund nicht.
Gruß dwarslöper
Was ist betriebliche Mitarbeiterfürsorge?
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
Die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.
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Moinmoin Sicherungstiefflieger,
die Hausnummernleuchte fällt ins Baurecht. Dies ist Ländersache und dementsprechend unübersichtlich.
In Hamburg gab es mal eine Hausnummernleuchtenverordnung. Dies wurde durch eine "fachliche Weisung" der Baubehörde ersetzt. Diese fachliche Weisung ist mittlerweile auch wieder zurückgezogen. Folglich gilt nur die Forderung nach einer Hausnummernleuchte nach der HBauO.
Hier in Börnsen haben wir eine örtliche Hausnummernsatzung. Gilt folglich nur hier.
Das die Leuchte den gültigen Normen für Außenleuchten entsprechen muß und was sonst noch zu beachten ist, ist sicherlich nicht im Sinne Deiner Frage.
In Kurzform: Die VDE-Normen stellen keine Anforderungen an Hausnummernleuchten.
Gruß Olaf
die Hausnummernleuchte fällt ins Baurecht. Dies ist Ländersache und dementsprechend unübersichtlich.
In Hamburg gab es mal eine Hausnummernleuchtenverordnung. Dies wurde durch eine "fachliche Weisung" der Baubehörde ersetzt. Diese fachliche Weisung ist mittlerweile auch wieder zurückgezogen. Folglich gilt nur die Forderung nach einer Hausnummernleuchte nach der HBauO.
Hier in Börnsen haben wir eine örtliche Hausnummernsatzung. Gilt folglich nur hier.
Das die Leuchte den gültigen Normen für Außenleuchten entsprechen muß und was sonst noch zu beachten ist, ist sicherlich nicht im Sinne Deiner Frage.
In Kurzform: Die VDE-Normen stellen keine Anforderungen an Hausnummernleuchten.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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In den VDE-Normen ist nichts über eine Pflicht, beleuchtete Hausnummern anzubringen, geschrieben.Sicherungstiefflieger hat geschrieben:Hallo....,
Ich wollte gerne mal wissen was dran ist an der erzählung, dass nach VDE Hausnummernleuchten beleuchtet seien müssen. (evtl. bitte mit auszug aus der VDE oder verweis). Vielen Dank im vorraus schon mal.
MFG Sicherungstiefflieger
Ob überhaupt eine solche Hausnummer angebracht werden muss, erfährst Du sicher über Dein zuständiges Bauamt.
Gruss vom Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
- Chris
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Diese Forderung kommt ursprünglich tatsächlich aus der Rettungsdienst ecke, weil zuviel Zeit draufgeht das Haus zu finden.
Unter anderen deswegen haben auch einige Einsatzfahrzeuge nen kleinen Suchscheinwerfer,wo man seitlich strahlen kann.
Auch wenn es in der jeweiligen Gesetzen nicht gefordert sein sollte,isses echt sinnvoll,die Hausnummern gut sichtbar und deutlich anzubringen,ggf mit schwacher Beleuchtung oder Reflektierend.
Das hilft auch anderen Berufgruppen,wie zb Post, Paketdiensten usw.
Je grösser die Ortschaft ,desto mehr kommt man als "Ortsfremder" durcheinander....des dürften wir bestimmt alle kennen....
Unter anderen deswegen haben auch einige Einsatzfahrzeuge nen kleinen Suchscheinwerfer,wo man seitlich strahlen kann.
Auch wenn es in der jeweiligen Gesetzen nicht gefordert sein sollte,isses echt sinnvoll,die Hausnummern gut sichtbar und deutlich anzubringen,ggf mit schwacher Beleuchtung oder Reflektierend.
Das hilft auch anderen Berufgruppen,wie zb Post, Paketdiensten usw.
Je grösser die Ortschaft ,desto mehr kommt man als "Ortsfremder" durcheinander....des dürften wir bestimmt alle kennen....
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Moinmoin Ulf_HH,Ulf HH hat geschrieben:Moin moin Olaf S-H, das heisst in HH brauche ich keine Hausnummernleuchte???
Gruß Ulf
nein. Die HBauO fordert die beleuchtete Hausnummer. Dies gilt nur, wenn die Hausnummer nach dem HWG (Hamburgisches Wegegesetz) amtlich festgelegt wurde. Außnahmen gibt es auch (z. B. Tagesunterkünfte auf Baustellen, Gebäude ohne Aufenthaltsräume).
Über die Art der Leuchte gibt die HBauO allerdings keine Auskunft.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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