Mängel bei Anlageprüfungen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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HPG
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Mängel bei Anlageprüfungen

Beitrag von HPG »

Tag

wie ist es, wenn Ihr eine Anlageprüfung macht und es wurden Mängel gefunden, gibt's dann einen Mängelbericht oder behebt Ihr diese Mängel selber?

Bei mir gibt's jeweils ein Mängelbericht mit Frist zur Behebung.
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meister_lampe

Beitrag von meister_lampe »

Da kommt drauf an: bei Auftrag Überprüfung gibt es nur den Bericht.

Bei Auftrag prüfen und beheben beides.

Ist Gefahr im Verzug: Sofortkontakt mit dem Anlagenverantwortlichen oder Sicherheitsbeauftragten und schnellstmögliches beheben des Mangels.

Ist unmittelbare Gefahr für Personen gegeben- abschalten!
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

erstmal: schöner Bericht. Ist auch mal schön zu sehen, daß nicht nur deutsche Elektriker Anlagen nicht ganz fertig übergeben.

Üblicherweise prüft der bauleitende Monteur. Die Fehler werden dann meistens "betriebsintern" behoben, bevor sie im Prüfbericht auftauchen.
Eine Anlage wird so fast immer Fehlerfrei übergeben.
Externe Prüfer (TÜV etc...) finden dann doch noch mehr.... sofern kein größer Streitfall vorliegt, werden die Fehler von der ausführenden Firma behoben.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo!
Wir haben mit unserem Kunden es abgesprochen, das wir während der Prüfungen, kleine Mängel direkt beheben (kein o. minimaler Zeit + Materialaufwand), Mängel die mit grösserem Aufwand nur zu beheben sind nach Absprache, bei Mängeln gefährlicher Art direkte Rückmeldung an die zuständige Person bei unserem Kunden (freischalten / demontieren / beheben - in dieser Reihenfolge).
Vieles ist auch gar nicht freischaltbar, so das dann entsprechende zusätzliche Massnahmen nur durchgeführt werden (Aufkleber m. Blitzpfeilsymbol z.B. o. ähnl. Hinweise anbringen).
Auf jeden Fall werden alle festgestellten Dinge schriftlich festgehalten, incl. der ergriffenen / durchgeführten Maßnahmen!

Wichtig ist hier was mit dem Auftraggeber vereinbart wurde!
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Ciao + Gruss
Markus
HPG
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Beitrag von HPG »

Guten Morgen

Guten Morgen

Bei uns ist folgendes vorgeschrieben:

Unabhängigkeit der Kontrollen
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.

Deshalb wird ich nie an elektrischen Installationen Arbeiten, ausser gefährliche Anlageteile ausser Betrieb nehmen.

Es hat auch den Vorteil, dass kein Elektriker einen Konkurrenten in mir sieht, wenn ich den Auftrag bekomme seine Installationen zu überprüfen.

Gruss HPG
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo!
Bei unseren Aufträgen zur Anlagenprüfung (nur für einem grossen Kunden) treten wir auch möglichst neutral auf. Bei manchen Anlagen haben wir in früheren Zeiten auch mal Installationen durchgeführt. Und mit der Regelung / Ablauf ist unser Kunde auch zufrieden, mit den festgestellten Mängeln natürlich weniger.

Allgemein ist es bei uns in D so, das eine neue Anlage durch den Hersteller / Errichter / Installateur geprüft wird / werden muss.
Es kommt aber auch vor, speziell im öffentlichen Bereich, das schon während der Ausführung, durch einen neutralen (der ausführenden Fa. gegenüber) Prüfer geprüft wird.

Eine derartige Trennung wie bei euch in CH, ist hier in D eigentlich nicht üblich.
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Ciao + Gruss
Markus
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