Mängel bei Anlageprüfungen
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- Null-Leiter
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Mängel bei Anlageprüfungen
Tag
wie ist es, wenn Ihr eine Anlageprüfung macht und es wurden Mängel gefunden, gibt's dann einen Mängelbericht oder behebt Ihr diese Mängel selber?
Bei mir gibt's jeweils ein Mängelbericht mit Frist zur Behebung.
wie ist es, wenn Ihr eine Anlageprüfung macht und es wurden Mängel gefunden, gibt's dann einen Mängelbericht oder behebt Ihr diese Mängel selber?
Bei mir gibt's jeweils ein Mängelbericht mit Frist zur Behebung.
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- Eiswehr TitelX.pdf
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Da kommt drauf an: bei Auftrag Überprüfung gibt es nur den Bericht.
Bei Auftrag prüfen und beheben beides.
Ist Gefahr im Verzug: Sofortkontakt mit dem Anlagenverantwortlichen oder Sicherheitsbeauftragten und schnellstmögliches beheben des Mangels.
Ist unmittelbare Gefahr für Personen gegeben- abschalten!
Bei Auftrag prüfen und beheben beides.
Ist Gefahr im Verzug: Sofortkontakt mit dem Anlagenverantwortlichen oder Sicherheitsbeauftragten und schnellstmögliches beheben des Mangels.
Ist unmittelbare Gefahr für Personen gegeben- abschalten!
- kabelmafia
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Moin,
erstmal: schöner Bericht. Ist auch mal schön zu sehen, daß nicht nur deutsche Elektriker Anlagen nicht ganz fertig übergeben.
Üblicherweise prüft der bauleitende Monteur. Die Fehler werden dann meistens "betriebsintern" behoben, bevor sie im Prüfbericht auftauchen.
Eine Anlage wird so fast immer Fehlerfrei übergeben.
Externe Prüfer (TÜV etc...) finden dann doch noch mehr.... sofern kein größer Streitfall vorliegt, werden die Fehler von der ausführenden Firma behoben.
erstmal: schöner Bericht. Ist auch mal schön zu sehen, daß nicht nur deutsche Elektriker Anlagen nicht ganz fertig übergeben.
Üblicherweise prüft der bauleitende Monteur. Die Fehler werden dann meistens "betriebsintern" behoben, bevor sie im Prüfbericht auftauchen.
Eine Anlage wird so fast immer Fehlerfrei übergeben.
Externe Prüfer (TÜV etc...) finden dann doch noch mehr.... sofern kein größer Streitfall vorliegt, werden die Fehler von der ausführenden Firma behoben.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
Hallo!
Wir haben mit unserem Kunden es abgesprochen, das wir während der Prüfungen, kleine Mängel direkt beheben (kein o. minimaler Zeit + Materialaufwand), Mängel die mit grösserem Aufwand nur zu beheben sind nach Absprache, bei Mängeln gefährlicher Art direkte Rückmeldung an die zuständige Person bei unserem Kunden (freischalten / demontieren / beheben - in dieser Reihenfolge).
Vieles ist auch gar nicht freischaltbar, so das dann entsprechende zusätzliche Massnahmen nur durchgeführt werden (Aufkleber m. Blitzpfeilsymbol z.B. o. ähnl. Hinweise anbringen).
Auf jeden Fall werden alle festgestellten Dinge schriftlich festgehalten, incl. der ergriffenen / durchgeführten Maßnahmen!
Wichtig ist hier was mit dem Auftraggeber vereinbart wurde!
Wir haben mit unserem Kunden es abgesprochen, das wir während der Prüfungen, kleine Mängel direkt beheben (kein o. minimaler Zeit + Materialaufwand), Mängel die mit grösserem Aufwand nur zu beheben sind nach Absprache, bei Mängeln gefährlicher Art direkte Rückmeldung an die zuständige Person bei unserem Kunden (freischalten / demontieren / beheben - in dieser Reihenfolge).
Vieles ist auch gar nicht freischaltbar, so das dann entsprechende zusätzliche Massnahmen nur durchgeführt werden (Aufkleber m. Blitzpfeilsymbol z.B. o. ähnl. Hinweise anbringen).
Auf jeden Fall werden alle festgestellten Dinge schriftlich festgehalten, incl. der ergriffenen / durchgeführten Maßnahmen!
Wichtig ist hier was mit dem Auftraggeber vereinbart wurde!
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
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Markus
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- Null-Leiter
- Beiträge: 523
- Registriert: Sonntag 8. Februar 2004, 15:02
- Wohnort: Horgen am Zürichsee
- Kontaktdaten:
Guten Morgen
Guten Morgen
Bei uns ist folgendes vorgeschrieben:
Unabhängigkeit der Kontrollen
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.
Deshalb wird ich nie an elektrischen Installationen Arbeiten, ausser gefährliche Anlageteile ausser Betrieb nehmen.
Es hat auch den Vorteil, dass kein Elektriker einen Konkurrenten in mir sieht, wenn ich den Auftrag bekomme seine Installationen zu überprüfen.
Gruss HPG
Guten Morgen
Bei uns ist folgendes vorgeschrieben:
Unabhängigkeit der Kontrollen
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.
Deshalb wird ich nie an elektrischen Installationen Arbeiten, ausser gefährliche Anlageteile ausser Betrieb nehmen.
Es hat auch den Vorteil, dass kein Elektriker einen Konkurrenten in mir sieht, wenn ich den Auftrag bekomme seine Installationen zu überprüfen.
Gruss HPG
- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
Hallo!
Bei unseren Aufträgen zur Anlagenprüfung (nur für einem grossen Kunden) treten wir auch möglichst neutral auf. Bei manchen Anlagen haben wir in früheren Zeiten auch mal Installationen durchgeführt. Und mit der Regelung / Ablauf ist unser Kunde auch zufrieden, mit den festgestellten Mängeln natürlich weniger.
Allgemein ist es bei uns in D so, das eine neue Anlage durch den Hersteller / Errichter / Installateur geprüft wird / werden muss.
Es kommt aber auch vor, speziell im öffentlichen Bereich, das schon während der Ausführung, durch einen neutralen (der ausführenden Fa. gegenüber) Prüfer geprüft wird.
Eine derartige Trennung wie bei euch in CH, ist hier in D eigentlich nicht üblich.
Bei unseren Aufträgen zur Anlagenprüfung (nur für einem grossen Kunden) treten wir auch möglichst neutral auf. Bei manchen Anlagen haben wir in früheren Zeiten auch mal Installationen durchgeführt. Und mit der Regelung / Ablauf ist unser Kunde auch zufrieden, mit den festgestellten Mängeln natürlich weniger.
Allgemein ist es bei uns in D so, das eine neue Anlage durch den Hersteller / Errichter / Installateur geprüft wird / werden muss.
Es kommt aber auch vor, speziell im öffentlichen Bereich, das schon während der Ausführung, durch einen neutralen (der ausführenden Fa. gegenüber) Prüfer geprüft wird.
Eine derartige Trennung wie bei euch in CH, ist hier in D eigentlich nicht üblich.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
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