Brandschutz
- Ulf HH
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- Wohnort: Norderstedt / SH
Brandschutz
Moin Moin,
darf ich ein Leerrohr durch eine Brandschutzwand installieren, wenn ich dieses mit Brandschutzmasse verschliesse???
Danke schon mal im vorraus
Gruß Ulf
darf ich ein Leerrohr durch eine Brandschutzwand installieren, wenn ich dieses mit Brandschutzmasse verschliesse???
Danke schon mal im vorraus
Gruß Ulf
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Moinmoin Ulf,
da mußt Du mal in die Zulassung Deiner Schottung gucken. Pauschalaussagen sind dabei nicht möglich.
Gruß Olaf
da mußt Du mal in die Zulassung Deiner Schottung gucken. Pauschalaussagen sind dabei nicht möglich.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moinmoin UlfHH,
rufe am besten bei Flamro, Promat, Hilti, ... an. Neben den durchgeführten Leitungen/Rohren/Kabelbahnen ist auch der Aufbau der Wand erforderlich.
Besondere Achtung bei GK-Wänden. Wenn diese eine Brandschutzanforderung erfüllen, hat der Errichter der Wand eine Zulassung für die Wand. Dort sind auch Angaben zu Durchbrüchen enthalten.
Gruß Olaf
rufe am besten bei Flamro, Promat, Hilti, ... an. Neben den durchgeführten Leitungen/Rohren/Kabelbahnen ist auch der Aufbau der Wand erforderlich.
Besondere Achtung bei GK-Wänden. Wenn diese eine Brandschutzanforderung erfüllen, hat der Errichter der Wand eine Zulassung für die Wand. Dort sind auch Angaben zu Durchbrüchen enthalten.
Gruß Olaf
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Moinmoin Elekjet,elekjet hat geschrieben:für ein Leerrohr gelten die gleichen Vorschriften, wie für jede andere Durchbrechung einer Brandschutzwand.
Ein Leerrohr das mit Brandschutzmasse versiegelt ist, ist also zulässig.
wenn die Schottung nicht für Rohre zugelassen ist, kannst Du versiegeln was und wie Du möchtest. Es gibt dann keine Zulassung und die Schottung ist brandschutztechnisch wie ein nasses Handtuch zu betrachten.
Gruß Olaf
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Moinmoin UlfHH,
ist es Deine erste Schulung?
Gruß Olaf
PS: Ich bin ein Fan von Mörtelschottungen.
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Gruß Olaf
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Moinmoin UlfHH,
ich auch flamro am Donnerstag in Glinde!
Gruß Olaf
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