Labor - Anlagenprüfung nach BGV A3

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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cyclist
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Labor - Anlagenprüfung nach BGV A3

Beitrag von cyclist »

Hallo!
Morgen werde ich bei unserem Kunden eine Anlagenprüfung nach BGV A3 (kombiniert mit E-Check, ausschliesslich fest installierte Komponenten (Installationen), alles was irgendwie in die Steckdosen (CEE + Schuko) zu stecken ist, prüft unser Kunde selber, hab also nix damit zu tun :) ).
Bei dem Labor handelt es sich um ein ca. 25 J. altes Gebäude, Installationen zumindest schon 3-adrig.

Würd gern ein bissl mehr über die laborspezifischen Fragen eingehen, die da so zu beachten sind (Labor hatte ich noch nicht bislang..., allg. Prüfpraxis ist vorh., bin seit 3,5 damit überwiegend beschäftigt).
Klar ist allg. Zustand (sichtbare Defekte) der Inst, UV-Verdrahtung, Berührungsschutz in der UV, RCD - erforderlich? (Ist bestimmt nicht vorh.), PA Labortische ?, Überspannungsschutz ist auch nicht vorhanden (wäre hier auf alle Fälle sinnvoll, aber so brauch ich den nicht prüfen :rolleyes: ). Das wären so die normalen Dinge, die mir da direkt einfallen.
Doku + Zielbezeichnungen / Kennzeichnungen an den Steckeinrichtungen ist auch klar.

USV-Teil weiss ich noch nicht was mich da erwartet, eine USV-UV ist aber auf alle Fälle vorhanden.

Das ich nun schon seit gut 13 Monaten in der Filiale unseres Kunden prüfe, spricht für den "Zustand" - ein Aktenordner ist schon voll mit Mängellisten + Messprotokollen... Instandsetzung wurd auch schon begonnen (u.a. wurden 1,5km V4A Banderder verlegt, 6 W. PA neubauen... :D ).

Danke schon mal im Voraus!
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Ciao + Gruss
Markus
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Momo
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Beitrag von Momo »

Wichtigste Frage: Was ist das für ein Labor?

Wenn das MPG gilt, gibt es ein paar erweiterte Spielregeln.
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Momo!
Klar das da Rückfragen kommen... :) Hatte ich auch erwartet, entweder von dir, oder von Olaf.
Also, MPG (Medizinproduktegesetz ?) gilt denke ich nicht, da es kein Labor ist, in dem es um menschliche / tierische Dinge geht.
Es werden Proben aus dem zu produzierenden Produkt, aus allen Phasen des Produktionsprozesses genommen und untersucht, u.a. auf alle möglichen chemischen / bakteriologischen / biologischen etc. Dinge.
In den den einzelnen Räumen stehen jeweils Labortische (Metallgestelle + Keramikarbeitsplatten) mit Kabelkanälen oben / hinten dran, die wiederum (schuko-)Steckdosen (upwd) enthalten. Zuleitung jeweils NYY-J 5x2,5mm² (mit LS L 25A abgesichert), im KK dann einreihige UV mit Klappdeckel mit 2-3 LS L 16A.

Kann + will auch nicht genau sagen, um was für einen Kunden es sich hier handelt, evtl. per PN / Mail.

Ein paar Dinge hab ich schon (bislang 2,5 S. :D ):
- Das die Selektivität nicht passt (LS L 25A -> LS L16A)
- RCD + Überspannungsschutz Fehlanzeige (Frage: RCD vorgeschrieben? Sinnvoll, klar, aber nötig?) In einem ähnlichem, aber grösseren, Labor mit dem wir bei einer anderen Filiale unseres Kunden zu tun hatten, hat jeder Labortisch einen RCD 30mA bekommen.
- PA Labortische: Muss ich morgen noch mal schauen, vermutlich nicht einbezogen worden.
- Berührungsschutz Bauteile in der UV: Vor 25 J. war da noch nix mit.
- In einem Raum wurde ein normaler Rittal-Blechschrank (festinstalliert!!!) mit einem Stickstofferzeuger ausgestattet. Angeschlossen nur über Schukost. an normaler Steckd. upwd. PA auch nix.
Frage: Ist es zulässig festinstallierte (Labor-)Geräte über Schuko anzuschliessen?

Weiteres Problem ist, das nicht eindeutig beschriftet ist, ich auch nicht einfach abschalten kann (darf), Stecker ziehen kann...
Iso-Messung + Z Sch also nur z.T. machen kann.

Das Labor wird dazu noch von 3 verschiedenen UV´s versorgt: USV mit knapp 20 Stromkr., die UV die die Labortische versorgen mit knapp 30 LS-Sch.25A-Stromkreisen und die Allgemein-UV für die Steckd. + Bel. usw. :confused: :grrr:
Werd da also noch ein bissl länger zu tun haben... :rolleyes:

Danke schon mal fürs Gedanken machen!
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Markus
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Momo
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Beitrag von Momo »

Ups, und gleich die nächste Frage: Was sagt das Exschutzdokument?
Das klingt nach irgendwelchen bösartigen Stoffgemischen.
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Momo!
Was sagt das Exschutzdokument?
Tja, wenn ich das wüsste...
Vermutlich existiert da sowas gar nicht, oder aber ist veraltet... :confused:
Werde da vermutlich nur aufschreiben, das nicht bekannt ist, ob existent bzw. noch aktuell / gültig und da hierfür nicht ausreichend qualifiziert, hier keine weiteren Prüfungen vorgenommen (der Kunde wird auch noch von diversen anderen "Institutionen" geprüft).

Bin heute noch mal durchgegangen (hatte heute noch den halben Tag mit einer Instandsetzung eines Fehlers zu tun :rolleyes: ), ein Teil der Stromkreiszuleitungen (zu den einreihigen UV´s an den Tischen, jeweils 2-6 LS L 16A) ist nicht, bzw. nur sehr kurz (max. 3 Min.) freischaltbar, manche Steckdosen sind nicht zugänglich (verbaut mit Geräten, die nicht grad leicht sind, bzw. nicht groß bewegt werden können).

Deswegen hatte ich diesen Anlagenteil mir auch als einen der letzten aufgehoben... :D
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Markus
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin Cyclist,

das Ex-doku ist ab 1.1.2006 vorgeschrieben. vorschrift

Erstellt werden muss es durch den Betreiber der Anlage, in der Ex-Gefahr herrschen kann.
Im Ex-Doku werden, knapp gesagt, die Explosionsgefahren beschrieben und was dagegen getan wird. Es ist vor Inbetriebnahme eines solchen Labors nach einer Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die daraus folgenden Maßnahmen durchzuführen.

Diese Maßnahmen können sich auch auf die elektrische Installation auswirken.

gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Harmi!
Wie sieht das denn bei Altanlagen aus? Gilt das da auch? :confused:
Bj. / Inbetriebn. ist ja immerhin 1982.
Hast du da evtl. einen Verweis / Link, auf irgendwas online?
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Ciao + Gruss
Markus
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harmi
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Beitrag von harmi »

cyclist hat geschrieben:Hallo Harmi!
Wie sieht das denn bei Altanlagen aus? Gilt das da auch? :confused:
Bj. / Inbetriebn. ist ja immerhin 1982.
Hast du da evtl. einen Verweis / Link, auf irgendwas online?
Moin,

Egal, wann das Ding in Betrieb genommen wurde, es gilt für alle Anlagen, Betriebsbereiche, usw. Wenn ihr irgendwo Treibstoff lagert oder Acetylenflaschen stehen habt, müsst ihr so ein Ding schon erstellen (und nicht nur schreiben, auch nachdenken und handeln!)

Wenn es beim Kunden ist, einfach mal danach fagen. (Die Antwort kenne ich vermutlich...)

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Harmi!
Ja, ein Gasflaschenlager ist im Außenbereich existent.
Werd da mal ein bissl Text zu verfassen, mit dem Hinweis, hier keine weiteren Prüfungen vorgenommen, da nicht ausreichend qualifiziert.
Danke!
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Markus
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Momo
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Beitrag von Momo »

Dein Kunde sollte etwas globaler die Sache betrachten. Hier im Labor Prüf-Stückwerk zu machen, wäre fatal.

also:
1. Gefährdungsberteilung der Gefahrstoffe
2. Ex-Dokument
3. sehen, ob die Schutzklassen zu den Ex-Bereichen passen
4. prüfen

Eine andere Reihenfolge geht zwar, aber könnte auch schlimmstenfalls die letzte Prüfung werden.
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