Labor - Anlagenprüfung nach BGV A3
- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
Hallo Momo!
Hab da heute einen entsprechenden Text verfasst, in dem die hier angesprochenen Dinge (Gefahrstoffverordn. / Betriebssicherheitsg. / EX-Schutzdokum. / Gefährdungsbeurteilung + -analyse) noch zusätzlich zu betrachten sind und dementsprechende Massnahmen bezüglich der vorhandenen E-Inst. zu treffen sind.
Das sowas bereits existiert, hab ich noch nicht rauskriegen können.
Nachtrag: Zusätzlich noch den Hinweis im Protokoll, das durch den Kunden (Anlagenbetreiber) entsprechende weitere Massnahmen zu ergreifen sind.
Mal schauen was da noch alles zusammen kommt, die ersten 4 Seiten sind schon voll und noch nicht mit Messen begonnen...
Dank auch dir, für die hilfreichen Beiträge.
Hab aber noch was interessantes, s. anderen Beitrag gleich von mir...
Hab da heute einen entsprechenden Text verfasst, in dem die hier angesprochenen Dinge (Gefahrstoffverordn. / Betriebssicherheitsg. / EX-Schutzdokum. / Gefährdungsbeurteilung + -analyse) noch zusätzlich zu betrachten sind und dementsprechende Massnahmen bezüglich der vorhandenen E-Inst. zu treffen sind.
Das sowas bereits existiert, hab ich noch nicht rauskriegen können.
Nachtrag: Zusätzlich noch den Hinweis im Protokoll, das durch den Kunden (Anlagenbetreiber) entsprechende weitere Massnahmen zu ergreifen sind.
Mal schauen was da noch alles zusammen kommt, die ersten 4 Seiten sind schon voll und noch nicht mit Messen begonnen...
Dank auch dir, für die hilfreichen Beiträge.
Hab aber noch was interessantes, s. anderen Beitrag gleich von mir...
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
- harmi
- Beiträge: 2462
- Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Wenn du mir das Schreiben per mail sendest, würde ich es noch kurz durchsehen / ggf. korrigieren. Momo sicherlich auch
Beispiel: Es ist nicht das Betriebssicherheitsgesetz, sondern die Betriebssicherheitsverordnung.
Soll keine Klugsch....erei sein, sondern nur Hilfe
gruß, harmi
Beispiel: Es ist nicht das Betriebssicherheitsgesetz, sondern die Betriebssicherheitsverordnung.
Soll keine Klugsch....erei sein, sondern nur Hilfe
gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
Hallo!
Bin jetzt wieder, nach 2 W. Pause, mit dem Labor zugange.
Hab parallel mal ein bissl im Web gesucht (u.a. bei den BG´s), dabei auch einiges interessantes gefunden: http://www.guss-net.de/GUSS/aktuelles/0 ... splatz.pdf
Da (und in den anderen Dateien) steht zwar vieles drin, welche Vorschriften beachtet sein sollen, aber eine explizite Aussage, ob denn ein RCD nötig / vorgeschrieben ist, für die Steckdosen an den Labortischen (allgemeine Stromkreise, nicht USV), ist nicht zu finden!
Vorhanden ist keiner, mich würde da halt nur interessieren, ob es eine konkrete Norm gibt, nach der ein RCD vorhanden sein muß! Das ein (30mA)RCD hier durchaus sinnvoll wäre, ist mir schon klar.
Dann noch eine weitere Frage die bei dieser Prüfung aufgetaucht ist:
In der UV werden die Zuleitungen für die einreihigen UV an den Tischen (NYY-J 5x2,5mm²) jeweils mit dreipoligen LS L 25A vorgesichert. Nachgeschaltet wurden dann jeweils ein- / dreipolige LS L 16A.
Nach dem aktuellen Leitungsschieber (Stand 11/05) von Hensel wäre dies noch zulässig bis ca. 50m Länge, Verlegung auf Kabelbühnen mit Häufung.
Meine aber, das 2,5mm² im allgemeinen mit "nur" 20A abgesichert werden sollte / darf.
Den VDE-Ordner (0298) kann ich allerdings erst wieder am Freitag einsehen, insofern hier meine Frage.
Danke!
Bin jetzt wieder, nach 2 W. Pause, mit dem Labor zugange.
Hab parallel mal ein bissl im Web gesucht (u.a. bei den BG´s), dabei auch einiges interessantes gefunden: http://www.guss-net.de/GUSS/aktuelles/0 ... splatz.pdf
Da (und in den anderen Dateien) steht zwar vieles drin, welche Vorschriften beachtet sein sollen, aber eine explizite Aussage, ob denn ein RCD nötig / vorgeschrieben ist, für die Steckdosen an den Labortischen (allgemeine Stromkreise, nicht USV), ist nicht zu finden!
Vorhanden ist keiner, mich würde da halt nur interessieren, ob es eine konkrete Norm gibt, nach der ein RCD vorhanden sein muß! Das ein (30mA)RCD hier durchaus sinnvoll wäre, ist mir schon klar.
Dann noch eine weitere Frage die bei dieser Prüfung aufgetaucht ist:
In der UV werden die Zuleitungen für die einreihigen UV an den Tischen (NYY-J 5x2,5mm²) jeweils mit dreipoligen LS L 25A vorgesichert. Nachgeschaltet wurden dann jeweils ein- / dreipolige LS L 16A.
Nach dem aktuellen Leitungsschieber (Stand 11/05) von Hensel wäre dies noch zulässig bis ca. 50m Länge, Verlegung auf Kabelbühnen mit Häufung.
Meine aber, das 2,5mm² im allgemeinen mit "nur" 20A abgesichert werden sollte / darf.
Den VDE-Ordner (0298) kann ich allerdings erst wieder am Freitag einsehen, insofern hier meine Frage.
Danke!
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Ciao + Gruss
Markus
Ciao + Gruss
Markus
Hallo cyclist,
ich habe gerade keinen Zugriff auf die Normen aber wir haben vor einigen Jahren unser Labor neu verkabelt und ich weiss mit Sicherheit dass ein 30mA Fi vorgeschrieben ist. Bewegliche Betriebsmittel, aggressive Umgebungsluft, Heißplatten, aggerssive Medien usw. Das Ergebnis bei uns war das einige Geräte anschließend rausflogen, vor allem diese Kockplatten waren fast alle nicht mehr "sauber".
Sobald ich in meinem anderen Büro bin schaue ich nacj und nenne dir die Vorschrift - ich meine es ist die 0113.
Tschüss bis dann
ich habe gerade keinen Zugriff auf die Normen aber wir haben vor einigen Jahren unser Labor neu verkabelt und ich weiss mit Sicherheit dass ein 30mA Fi vorgeschrieben ist. Bewegliche Betriebsmittel, aggressive Umgebungsluft, Heißplatten, aggerssive Medien usw. Das Ergebnis bei uns war das einige Geräte anschließend rausflogen, vor allem diese Kockplatten waren fast alle nicht mehr "sauber".
Sobald ich in meinem anderen Büro bin schaue ich nacj und nenne dir die Vorschrift - ich meine es ist die 0113.
Tschüss bis dann
- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
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Hallo elekjet!
Hast du noch was finden können?
Bei einem anderen Kunden haben wir auch ein Labor betreut, diverse Umbauten durchgeführt, etc.
U.a. haben wir dabei auch alle Labortisch-UV´s mit einem 30mA RCD versehen.
Nur, nach / in welcher Norm steht das explizit drin???
Der E-Technik Ing. unseres Kunden, der für mich zuständig ist, ist auch der Meinung, das ein RCD nicht nur sinnvoll ist, sondern auch gefordert wird, aber Norm dazu? Er hatte so argumentiert, das es sich ja um "normale" Schukosteckdosen handelt und man da ja auch "andere" Geräte (als wie Laborgeräte auf dem jeweiligen Tisch) einstöpseln kann.
Hab heute die Prüfung abgeschlossen, gestern noch kurz vor der letzten Messung an einer Steckdose an einem Labortisch, ein wenig zu hohe Berührungsspannung (61 Volt / I k 35A / Zsch 6,4 Ohm !!!) gemessen...
Ursache war eine defekte / lose PE-Reihenklemme im Labortischkabelkanal...
Heute noch ein paar lose LS-Schalter- + Reihenklemmenanschlüsse, Berührungsschutz in der UV, fehlende Doku + Zielbezeichnungen, sowie den üblichen Kleinkram...
Hast du noch was finden können?
Bei einem anderen Kunden haben wir auch ein Labor betreut, diverse Umbauten durchgeführt, etc.
U.a. haben wir dabei auch alle Labortisch-UV´s mit einem 30mA RCD versehen.
Nur, nach / in welcher Norm steht das explizit drin???
Der E-Technik Ing. unseres Kunden, der für mich zuständig ist, ist auch der Meinung, das ein RCD nicht nur sinnvoll ist, sondern auch gefordert wird, aber Norm dazu? Er hatte so argumentiert, das es sich ja um "normale" Schukosteckdosen handelt und man da ja auch "andere" Geräte (als wie Laborgeräte auf dem jeweiligen Tisch) einstöpseln kann.
Hab heute die Prüfung abgeschlossen, gestern noch kurz vor der letzten Messung an einer Steckdose an einem Labortisch, ein wenig zu hohe Berührungsspannung (61 Volt / I k 35A / Zsch 6,4 Ohm !!!) gemessen...
Ursache war eine defekte / lose PE-Reihenklemme im Labortischkabelkanal...
Heute noch ein paar lose LS-Schalter- + Reihenklemmenanschlüsse, Berührungsschutz in der UV, fehlende Doku + Zielbezeichnungen, sowie den üblichen Kleinkram...
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Ciao + Gruss
Markus
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- cyclist
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- cyclist
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- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
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Hallo elekjet!
Hmmm, das ist schade. Dann denk ich, das wir ebenfalls diesen teil nicht drin haben - haben auch nur die Standardauswahl.
Vielleicht kann ja mal einer nachschauen, ob da irgendwo eine konkrete Aussage zum Thema RCD für Schukosteckdosen an den Labortischen, drin steht?
Danke trotzdem!
Hmmm, das ist schade. Dann denk ich, das wir ebenfalls diesen teil nicht drin haben - haben auch nur die Standardauswahl.
Vielleicht kann ja mal einer nachschauen, ob da irgendwo eine konkrete Aussage zum Thema RCD für Schukosteckdosen an den Labortischen, drin steht?
Danke trotzdem!
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Ciao + Gruss
Markus
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Markus