Elektrosicherheit
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- Null-Leiter
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Elektrosicherheit
Hallo,
gibt es eine DIN-VDE- oder VDE-Norm (oder eine DGUV-Vorschrift) in der der Begriff "Elektrosicherheit" wirklich geführt bzw. genutzt wird?
In der DIN VDE 1000-10 wird der Begiff "Gebiet der elektrotechnischen Sicherheit" verwendet.
Im ArbSchG, § 5, Abs. 3.2 heißt es, Zitat:
"(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen."
Gruß
Lurchi
PS: Nochwas: Wie schreibt man es korrekt?
ArbSchG, § 5, Abs 3.2 oder § 5 ArbSchG, Abs 3.2 oder wie sonst?
gibt es eine DIN-VDE- oder VDE-Norm (oder eine DGUV-Vorschrift) in der der Begriff "Elektrosicherheit" wirklich geführt bzw. genutzt wird?
In der DIN VDE 1000-10 wird der Begiff "Gebiet der elektrotechnischen Sicherheit" verwendet.
Im ArbSchG, § 5, Abs. 3.2 heißt es, Zitat:
"(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen."
Gruß
Lurchi
PS: Nochwas: Wie schreibt man es korrekt?
ArbSchG, § 5, Abs 3.2 oder § 5 ArbSchG, Abs 3.2 oder wie sonst?
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- Null-Leiter
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Re: Elektrosicherheit
Etwas indirekt: EnWG Par. 1 (4)3
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- Null-Leiter
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Re: Elektrosicherheit
Hallo "Hauptschütz",
In dem von Dir zitierten Gesetzt heißt es:
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 1 Zweck und Ziele des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
(2) ...
(3) ...
(4) Um den Zweck des Absatzes 1 auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz insbesondere die Ziele,
1. (...)
2. (...)
3. dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netzverträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, und
4. (...)
Gruß+Dank
Lurchi
In dem von Dir zitierten Gesetzt heißt es:
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
§ 1 Zweck und Ziele des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
(2) ...
(3) ...
(4) Um den Zweck des Absatzes 1 auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz insbesondere die Ziele,
1. (...)
2. (...)
3. dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netzverträglich, effizient und flexibel in dem Umfang eingesetzt werden, der erforderlich ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten, und
4. (...)
Gruß+Dank
Lurchi
- Elektromann
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Re: Elektrosicherheit
Wenn es Dir wirklich um den Begriff geht "Elektrosicherheit", dann musst Du in die Historie gehen, in den aktuellen Normen wirst Du den nicht (mehr) finden, er ist schlicht zu ungenau. Bei der Sicherheit Elektrotechnischer Systeme wird heute in einer Vielzahl von Aspekten unterschieden. Die VDE Vorschriften um ca. 1900 werden dich da weiter bringen... auch wenn dort auch eher von "Sicherheit der elektrischen Anlagen" gesprochen wird.
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis 

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- Null-Leiter
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Re: Elektrosicherheit
Hallo,
heutzutage werden immer und immer wieder Begrifflichkeiten mit einer Souveränität verwendet (auch im Elektrobereich), bei denen man auch mal stutzig sein oder nachfragen darf.
z.B. klimaneutral oder Klimaneutralität, nachhaltig oder Nachhaltigkeit oder eben auch Elektrosicherheit.
Eine "physikalische Einwirkung" kann eben auch durch el. Strom verursacht sein.
Somit müsste man eigentlich von Maßnahmen gegen physikalische Einwirkungen durch Stromfluss (oder durch anstehende Spannung) sprechen.
"Elektrosicherheit" dürfte somit ein ähnliches "Phantasiewort" sein, wie "Unfallschuhe", "Glühbirne" oder "Automat".
Gruß
Lurchi
heutzutage werden immer und immer wieder Begrifflichkeiten mit einer Souveränität verwendet (auch im Elektrobereich), bei denen man auch mal stutzig sein oder nachfragen darf.
z.B. klimaneutral oder Klimaneutralität, nachhaltig oder Nachhaltigkeit oder eben auch Elektrosicherheit.
Eine "physikalische Einwirkung" kann eben auch durch el. Strom verursacht sein.
Somit müsste man eigentlich von Maßnahmen gegen physikalische Einwirkungen durch Stromfluss (oder durch anstehende Spannung) sprechen.
"Elektrosicherheit" dürfte somit ein ähnliches "Phantasiewort" sein, wie "Unfallschuhe", "Glühbirne" oder "Automat".
Gruß
Lurchi
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- Null-Leiter
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Re: Elektrosicherheit
Elektrosicherheit ist Organisation
Elektrosicherheit umfasst alle Maßnahmen und Vorschriften, die dazu dienen, Unfälle und Gefahren durch elektrischen Strom zu verhindern.
In der ET ist die Sicherheit von entscheidender Bedeutung, insbesondere angesichts potenzieller Gefahren,
die mit der elektrischer Energie verbunden sind.
Elektrosicherheit ist die Vermeidung von Gefahren, die von der Nutzung elektrischer Energie ausgehen.
Sie umfasst das Erkennen, Vermeiden und Beseitigen von Gefahren, um Personen- und Sachschäden zu verhindern.
Literaturlinks:
https://www.huss.de/de/presse/epdossier ... n-534.html
https://www.elektropraktiker.de/fachart ... en-1?p=all
Elektrosicherheit umfasst alle Maßnahmen und Vorschriften, die dazu dienen, Unfälle und Gefahren durch elektrischen Strom zu verhindern.
In der ET ist die Sicherheit von entscheidender Bedeutung, insbesondere angesichts potenzieller Gefahren,
die mit der elektrischer Energie verbunden sind.
Elektrosicherheit ist die Vermeidung von Gefahren, die von der Nutzung elektrischer Energie ausgehen.
Sie umfasst das Erkennen, Vermeiden und Beseitigen von Gefahren, um Personen- und Sachschäden zu verhindern.
Literaturlinks:
https://www.huss.de/de/presse/epdossier ... n-534.html
https://www.elektropraktiker.de/fachart ... en-1?p=all
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- Null-Leiter
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Re: Elektrosicherheit
Hallo MOMA2,
danke, sehr schön formuliert!
So könnte es glatt in einem Regelwek übernommen werden.
Gruß+Dank
Lurchi
danke, sehr schön formuliert!
So könnte es glatt in einem Regelwek übernommen werden.
Gruß+Dank
Lurchi