Meldungen an VEFK
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- Null-Leiter
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Meldungen an VEFK
Hallo,
wo steht in den Regelwerken zu folgenden Sachverhalten was beschrieben?
1. Dass kurzfristig auftretende (größere) Störungen an elektrischen Anlagen unmittelbar an die VEFK zu melden sind?
2. Dass Arbeiten an elektrischen Anlagen ebenfalls bei der VEFK (idealerweise im Vorfeld anzumelden) bzw. zu melden sind?
Gruß+Dank
Lurchi
VEFK = verantwortliche Elektrofachkraft im Sinne von DIN VDE 1000-10
wo steht in den Regelwerken zu folgenden Sachverhalten was beschrieben?
1. Dass kurzfristig auftretende (größere) Störungen an elektrischen Anlagen unmittelbar an die VEFK zu melden sind?
2. Dass Arbeiten an elektrischen Anlagen ebenfalls bei der VEFK (idealerweise im Vorfeld anzumelden) bzw. zu melden sind?
Gruß+Dank
Lurchi
VEFK = verantwortliche Elektrofachkraft im Sinne von DIN VDE 1000-10
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- Null-Leiter
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Re: Meldungen an VEFK
Hallo,
was ich zu diesen Thema gefunden habe...
Im Buch "Die verantwortliche Elektrofrachkraft", Band 135 aus dem VDE-Verlag steht, im Kapitel 3.1, Zitat:
Kernaufgabe der VEFK ist es, den Unternehmer in allen elektrotechnischen Fachfragen zu vertreten. Als fachliche Vertretung des Unternehmers ist sie damit für alle elektrotechnischen Belange des Unternehmers verantwortlich. Um ihre Aufgaben gewissenhaft nachzukommen, ist es daher unabdingbar, die zuständige VEFK in Prozesse, die für die Elektrosicherheit bedeutsam sein könnten, mit einzubeziehen.
Wenn beispielsweise Störungen an elektrischen Anlagen auftreten oder Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen durchzuführen sind, müsste demnach die VEFK mit einbezogen werden.
Wie sind Euere Ansichten dazu?
Gruß
Lurchi
was ich zu diesen Thema gefunden habe...
Im Buch "Die verantwortliche Elektrofrachkraft", Band 135 aus dem VDE-Verlag steht, im Kapitel 3.1, Zitat:
Kernaufgabe der VEFK ist es, den Unternehmer in allen elektrotechnischen Fachfragen zu vertreten. Als fachliche Vertretung des Unternehmers ist sie damit für alle elektrotechnischen Belange des Unternehmers verantwortlich. Um ihre Aufgaben gewissenhaft nachzukommen, ist es daher unabdingbar, die zuständige VEFK in Prozesse, die für die Elektrosicherheit bedeutsam sein könnten, mit einzubeziehen.
Wenn beispielsweise Störungen an elektrischen Anlagen auftreten oder Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen durchzuführen sind, müsste demnach die VEFK mit einbezogen werden.
Wie sind Euere Ansichten dazu?
Gruß
Lurchi
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- Null-Leiter
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- Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03
Re: Meldungen an VEFK
Die VEFK oder die Stellvertretung sollte schon wissen, was allgemein in der Firma los ist. Ob dafür immer eine direkte Meldung erfolgen muss ist nicht pauschal zu beantworten und sollte individuell gehandhabt werden. Es reicht auch eine Meldung an den Stellvertreter, wenn es einen gibt oder ein Störungsbuch, in welches man Ereignisse notieren kann.
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- Null-Leiter
- Beiträge: 204
- Registriert: Samstag 18. Dezember 2010, 17:28
Re: Meldungen an VEFK
Durch eine strukturierte Elektroorganisation, die natürlich in der Praxis auch gelebt werden muss, sind Punkte wie diese zu regeln.
Stichwörter: Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Ein- Unterweisungen, Verhalten z.B. im Störfall, Gefährdungsbeurteilungen
und nicht zuletzt Verantwortungs- Zuständigkeitsbereiche.
Aufzählung nicht vollständig!
Stichwörter: Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Ein- Unterweisungen, Verhalten z.B. im Störfall, Gefährdungsbeurteilungen
und nicht zuletzt Verantwortungs- Zuständigkeitsbereiche.
Aufzählung nicht vollständig!
- Elektromann
- Null-Leiter
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- Registriert: Mittwoch 15. September 2021, 09:40
- Wohnort: 32351 Stemwede
Re: Meldungen an VEFK
Hier mal als VEFK:
die VEFK ist für die Organisation des Elektrobetriebes zuständig, wenn die jeweilige VEFK also möchte, dass etwas gemeldet wird und wann, dann muss die VEFK das (selbst) organisieren. Die VEFK übernimmt ja den Teil der Unternehmerpflichten - hier auch die Aufgabe der Organisation. Da das in der Vielzahl der Betriebe sehr unterschiedlich ist, wird sich das auch nicht konkret fassen lassen....
die VEFK ist für die Organisation des Elektrobetriebes zuständig, wenn die jeweilige VEFK also möchte, dass etwas gemeldet wird und wann, dann muss die VEFK das (selbst) organisieren. Die VEFK übernimmt ja den Teil der Unternehmerpflichten - hier auch die Aufgabe der Organisation. Da das in der Vielzahl der Betriebe sehr unterschiedlich ist, wird sich das auch nicht konkret fassen lassen....
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Theorie geringer als in der Praxis
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- Null-Leiter
- Beiträge: 204
- Registriert: Samstag 18. Dezember 2010, 17:28
Re: Meldungen an VEFK
Auszug aus Magie der Sicherheit von Dr. Neumann
Du musst den Leuten, die für dich oder dein Unternehmen arbeiten, die Spielregeln vorgeben.
Du musst den Leuten, die für dich oder dein Unternehmen arbeiten, die Spielregeln vorgeben.