Arbeiten an elektrischen Anlagen
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 14
- Registriert: Mittwoch 26. Juni 2024, 09:05
Arbeiten an elektrischen Anlagen
Hallo,
wo steht in den Regelwerken was dazu beschrieben, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen (Anlage in Betrieb, 400V/230 V) / Arbeiten unter Spannung (ebenfalls im 400V/230V-Bereich) nur truppweise, also mit 2 Personen, durchzuführen sind?
Gruß+Dank
Lurchi
wo steht in den Regelwerken was dazu beschrieben, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen (Anlage in Betrieb, 400V/230 V) / Arbeiten unter Spannung (ebenfalls im 400V/230V-Bereich) nur truppweise, also mit 2 Personen, durchzuführen sind?
Gruß+Dank
Lurchi
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 1857
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 11:18
Re: Arbeiten an elektrischen Anlagen
Ob Arbeiten an Elektroanlagen nur durch zwei oder mehr Personen durchgeführt werden dürfen muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld der Arbeiten festgelegt werden.
Eine solche Risikobeurteilung sollte jede Elektrofachkraft, ggfs. in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder einer VEFK durchführen können...
Eine solche Risikobeurteilung sollte jede Elektrofachkraft, ggfs. in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder einer VEFK durchführen können...
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 991
- Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03
Re: Arbeiten an elektrischen Anlagen
Allgemeine Arbeiten in elektrischen Anlagen können allein durchgeführt werden, wenn dem Mitarbeiter Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, Hilfe zu alarmieren - z.B. Mobiltelefon. Da allen EFK die 5 Sicherheitsregeln bekannt sind, sollte da nichts passieren. Erst bei Missachtung entstehen Gefahren.
Bei AuS sieht das anders aus. Das dürfen nur speziell ausgebildete und weitergebildete Elektrofachkräfte mit aktuellen Gefährdungsbeurteilungen und klar definierten Arbeitsabläufen. Durch die hohe Gefährdungen wird die Berufsgenossenschaft eine Alleinarbeit unterbinden.
Bei AuS sieht das anders aus. Das dürfen nur speziell ausgebildete und weitergebildete Elektrofachkräfte mit aktuellen Gefährdungsbeurteilungen und klar definierten Arbeitsabläufen. Durch die hohe Gefährdungen wird die Berufsgenossenschaft eine Alleinarbeit unterbinden.
- Tobi P.
- Beiträge: 1933
- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Re: Arbeiten an elektrischen Anlagen
Moin,
was will denn die BG da unterbinden bzw. wie soll die das mitkriegen? Ich hab ne AuS-Ausbildung für sämtliche Basistechnologien inkl. Kabelmontage für Ölkabel und früher auch fast täglich AuS gemacht. Im neuen Job mittlerweile zwar nicht mehr soviel aber es kommt trotzdem noch vor. Glaubst du das melde ich vorher jedesmal bei der BG an? Was die Alleinarbeit angeht - es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung bei AuS mit mehreren Leuten vor Ort zu sein, es sei denn die Gefährdungsbeurteilung ergibt das oder es ist aufgrund der Arbeitsabläufe notwendig. AuS ist im übrigen nicht gleich AuS, da gibts Unterschiede. Und wenn die Vorbereitung stimmt lässt sich das Risiko - je nachdem um was es geht - auch ganz gut minimieren. Aber dafür braucht es Erfahrung, vor allem bei der Planung der Aktion. Letztere sollte dann auch von jemandem durchgeführt werden der selbst eine AuS-Befähigung hat, die allheilige VEFK ist hier bei der Festlegung der Arbeitsabläufe nämlich auch zufälligerweise mal nicht das Mittel der Wahl wenn sie die entsprechende Befähigung nicht hat.
Gruß Tobi
was will denn die BG da unterbinden bzw. wie soll die das mitkriegen? Ich hab ne AuS-Ausbildung für sämtliche Basistechnologien inkl. Kabelmontage für Ölkabel und früher auch fast täglich AuS gemacht. Im neuen Job mittlerweile zwar nicht mehr soviel aber es kommt trotzdem noch vor. Glaubst du das melde ich vorher jedesmal bei der BG an? Was die Alleinarbeit angeht - es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung bei AuS mit mehreren Leuten vor Ort zu sein, es sei denn die Gefährdungsbeurteilung ergibt das oder es ist aufgrund der Arbeitsabläufe notwendig. AuS ist im übrigen nicht gleich AuS, da gibts Unterschiede. Und wenn die Vorbereitung stimmt lässt sich das Risiko - je nachdem um was es geht - auch ganz gut minimieren. Aber dafür braucht es Erfahrung, vor allem bei der Planung der Aktion. Letztere sollte dann auch von jemandem durchgeführt werden der selbst eine AuS-Befähigung hat, die allheilige VEFK ist hier bei der Festlegung der Arbeitsabläufe nämlich auch zufälligerweise mal nicht das Mittel der Wahl wenn sie die entsprechende Befähigung nicht hat.
Gruß Tobi
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 991
- Registriert: Sonntag 20. Februar 2022, 20:03
Re: Arbeiten an elektrischen Anlagen
Ja, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Mit unterbinden meinte ich nicht verbieten oder gar AuS anmelden - das macht wirklich keinen Sinn, sondern mit ihren Regeln den Firmen klare Vorgaben geben, was erlaubt ist und was nicht. Aber auch hier wird sich "nur" auf die Gefährdungsbeurteilung verlassen.
https://medien.bgetem.de/medienportal/a ... AzLTAxMQ--
https://medien.bgetem.de/medienportal/a ... AzLTAxMQ--
-
- Null-Leiter
- Beiträge: 204
- Registriert: Samstag 18. Dezember 2010, 17:28
Re: Arbeiten an elektrischen Anlagen
In den Regelwerken der BG,
der Arbeitssicherheit und in den DIN VDE-Bestimmungen lassen sich keine Hinweise finden.
Stichwort Organisation / Gefährdungsbeurteilung
Wenn durch die Gefährdungsbeurteilung(en) der Unternehmer oder die Elektrofachkraft feststellen, dass zwei Monteure (Erfüllungsgehilfen) vonnöten sind sei es, um das Restrisiko bei einem Arbeitsauftrag zur Erfüllung der Arbeitssicherheit oder des sicheren Betriebes zu minimieren
– dann müssen zwei Mitarbeiter eingesetzt werden.
Denkbar – Erfordernis einer zweiten Person:
Arbeitsverfahren/ Montagebedingungen / Sicherheitspotenzial
Bedienungsanleitungen / Montagehinweise
Dies muss allerdings immer durch eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers
oder der Verantwortlichen Elektrofachkraft durchgeführt werden, ggf. unterstützend beratend durch eine Sicherheitsfachkraft (SiFa).
Letztendlich kann man sich mit dem Technischen Aufsichtsbeamten der zuständigen BG in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit zu beraten.
Allgemein Gefährdungsbeurteilung:
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln können mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden sein.
Jeder Unternehmer – ob Netzbetreiber oder Dienstleister, die in Netzen der Netzbetreiber arbeiten, die Führungskräfte und jeder Mitarbeiter –
muss dafür Sorge tragen, dass die Risiken, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, so gering wie möglich gehalten werden.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
ist vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1111) beschreiben den grundsätzlichen Ablauf der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie entsprechend notwendige und geeignete Maßnahmen.
Quelle: VDE Schriftenreihe 52
der Arbeitssicherheit und in den DIN VDE-Bestimmungen lassen sich keine Hinweise finden.
Stichwort Organisation / Gefährdungsbeurteilung
Wenn durch die Gefährdungsbeurteilung(en) der Unternehmer oder die Elektrofachkraft feststellen, dass zwei Monteure (Erfüllungsgehilfen) vonnöten sind sei es, um das Restrisiko bei einem Arbeitsauftrag zur Erfüllung der Arbeitssicherheit oder des sicheren Betriebes zu minimieren
– dann müssen zwei Mitarbeiter eingesetzt werden.
Denkbar – Erfordernis einer zweiten Person:
Arbeitsverfahren/ Montagebedingungen / Sicherheitspotenzial
Bedienungsanleitungen / Montagehinweise
Dies muss allerdings immer durch eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers
oder der Verantwortlichen Elektrofachkraft durchgeführt werden, ggf. unterstützend beratend durch eine Sicherheitsfachkraft (SiFa).
Letztendlich kann man sich mit dem Technischen Aufsichtsbeamten der zuständigen BG in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit zu beraten.
Allgemein Gefährdungsbeurteilung:
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln können mit Unfall- und Gesundheitsrisiken verbunden sein.
Jeder Unternehmer – ob Netzbetreiber oder Dienstleister, die in Netzen der Netzbetreiber arbeiten, die Führungskräfte und jeder Mitarbeiter –
muss dafür Sorge tragen, dass die Risiken, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, so gering wie möglich gehalten werden.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
ist vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1111) beschreiben den grundsätzlichen Ablauf der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie entsprechend notwendige und geeignete Maßnahmen.
Quelle: VDE Schriftenreihe 52