Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Corioliskraft
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Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von Corioliskraft »

Hallo,

ich hoffe das ich im richtigen Unterforum bin. Wusste nicht so genau wohin mit meiner Frage.

Mich interessieren gerade 2 fragen

1. Keiner der Mitarbeiter möchte Anlagenverantwortlicher sein. Wer ist es dann? Automatisch der Anlagenbetreiber?

2. Es gibt keine EFK in der Abteilung die das sein könnte. Ist es dann wieder der Anlagenbetreiber?

Hoffe das mit hier geholfen wird.

Mfg
DBY656
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von DBY656 »

Verantwortlich ist erst mal der Unternehmer persönlich. Dieser darf/kann/muss diverse Aufgaben und Verantwortung an Andere deligieren. Vor allem dann wenn die eigene Qualifikation das erforderlich macht.

Gruß Markus
tm90
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von tm90 »

Hallo,

ich schließe mich Markus an. Der Unternehmer muss die Aufgaben schriftlich an eine geeignete Person übertragen und selbst dann ist dieser nicht aus den Haftung komplett raus. Wenn keine geeignete Person in der Firma vorhanden ist, kann diese von extern kommen. Da war erst vor ein paar Monaten ein sehr interessanter Artikel im Elektropraktiker zum Thema verantwortliche Elektrofachkraft.
MOMA2
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von MOMA2 »

ANLV
Der Anlagenverantwortliche übernimmt die Aufgaben nach Arbeitsschutzgesetz §8 Abs. 2 und DIN VDE0105-100 (VDE 0105-100) »... an der Arbeitsstelle.« Damit sollte klargestellt werden, dass der Anlagenverantwortliche nur für die Arbeitsstelle an sich und nur für die Dauer der Arbeiten verantwortlich ist. Im Sinne der Norm handelt es sich also eindeutig um eine temporäre Verantwortlichkeit.
Der Anlagenverantwortliche nimmt nur zeitlich und räumlich begrenzte Aufgaben wahr.
Anlagen- und Arbeitsverantwortlicher können ein und dieselbe Person sein.
EfK
Nach DIN VDE 1000-10 Abs. 3.1 ist eine Elektrofachkraft (EFK) eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Fazit: Die EfKs Arbeiten an elektrischen Anlagen, somit auch temporär in die ANLV auch ohne schriftliche Bestellung.

Interessant wäre zu wissen, warum EfKs die ANLV ablehnen.
Lehnt die EFK diese aus triftigen Gründen (z. B. bei erheblichen Mängeln in der Anlage oder einer unzureichenden Organisationsstruktur) ab
oder liegen andere Gründe hierfür vor?
Corioliskraft
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von Corioliskraft »

Danke für euren Input.

Den Grund weiß man nicht so genau, leider. Es wird pauschal abgelehnt. In einer anderen Abteilung gibt es einfach keine EFK..
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miwi17null6
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von miwi17null6 »

Eine Frage die sich mir aufdrängt, wer ist der Anlagenbetreiber? Der Unternehmer, welcher Räumlichkeiten für sein Geschäft gemietet hat oder der Vermieter? Und wer nimmt dann die Position des ANLV ein (der Unternehmer, welcher nur Mieter ist oder der Vermieter)?
DBY656
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von DBY656 »

miwi17null6 hat geschrieben: Mittwoch 13. März 2024, 12:03 Eine Frage die sich mir aufdrängt, wer ist der Anlagenbetreiber? Der Unternehmer, welcher Räumlichkeiten für sein Geschäft gemietet hat oder der Vermieter? Und wer nimmt dann die Position des ANLV ein (der Unternehmer, welcher nur Mieter ist oder der Vermieter)?
Da es sich hier um gewerbliche Einrichtungen handelt ist hier der nutzende Mieter, also der eingemietete Unternehmer, persönlich in der Verantwortung. Im privaten Sektor gibt es viele dieser Vorgaben einfach überhaupt nicht.

Über den Mietvertrag kann der mietende Unternehmer die Verantwortung über weite Teile der Mietsache an den Vermieter deligieren. Als Beispiel sei hier eine Versicherungsagentur genannt, die sich Büroräume mietet. Das Gebäude inclusive der Elektroinstallation bleibt per Vertrag Sache des Vermieters.

Gruß Markus
DBY656
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von DBY656 »

Corioliskraft hat geschrieben: Mittwoch 13. März 2024, 09:14 Danke für euren Input.

Den Grund weiß man nicht so genau, leider. Es wird pauschal abgelehnt. In einer anderen Abteilung gibt es einfach keine EFK..
Hier wäre das Organisationsdiagramm des Unternehmens interessant :D :D
Corioliskraft
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von Corioliskraft »

Damit kann ich leider nicht dienen

Also bleibt es dabei. Wenn kein ANLV da ist, ist es automatisch der Anlagenbetreiber (Geschäftsleitung).
E-Jens
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

Irgendeiner macht die anfallende Arbeit. bravo1
Wenn kein Organigramm vorhanden ist, stelle dir die Fragen aus einem anderen Blickwinkel.
Zu wem gehst du, wenn du eine Frage zu einem Thema hast? Natürlich zu einem, der Verantwortung trägt. z.B. deinem Vorgesetzten.
Oder.
Wer sagt einer ausführenden Firma, was gemacht und wo es gemacht werden soll.
Gerade Fremdfirmen vertrauen darauf, dass der genannte Ansprechpartner auch den offiziellen Segen vom Firmenchef hat. :D
Eventuell ergibt sich daraus eine Antwort auf die Frage der Verantwortlichkeiten. kiste1
Und schon ist einer verantwortlich. 8o Vielleicht nicht komplett aber zu einem Teil.
Vielen ist die Reichweite ihres Handelns, gerade wenn es um Verantwortung geht, nicht bewusst.
Gruß Jens
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