Anlagenverantwortlicher (ANLV)
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Guten Abend, das hast du gut erklärt. Vielen Dank. Hilft mir weiter.
Grüße
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Hallo Forums-Nutzer,
ich bin neu hier. Aber genau wegen dieses Beitrags bin ich hier nun auch Nutzer geworden.
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein.
In der DGUV Information 203-002, Elektrofachkräfte (aktuelle Ausgabe vom März 2019) steht, auf Seite 9, Zitat:
„Anlagenverantwortlicher ist die Person, die die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage trägt.“
Diese Definition des ‚Anlagenverantwortlichen‘ weicht meiner Meinung deutlich (!) von der neuen VDE-Definition ab.
Gruß
Lurchi
ich bin neu hier. Aber genau wegen dieses Beitrags bin ich hier nun auch Nutzer geworden.
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein.
In der DGUV Information 203-002, Elektrofachkräfte (aktuelle Ausgabe vom März 2019) steht, auf Seite 9, Zitat:
„Anlagenverantwortlicher ist die Person, die die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage trägt.“
Diese Definition des ‚Anlagenverantwortlichen‘ weicht meiner Meinung deutlich (!) von der neuen VDE-Definition ab.
Gruß
Lurchi
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Moin Lurchi,
der Anlagenverantwortliche - das unbekannte Wesen.
Es gibt einen Anlagenverantwortlichen in der VDE 0105-100. Dieser träge die Verantwortung für den sicheren Betrieb an der Arbeitsstelle. Er erteilt dem Arbeitsverantwortlichen die Durchführungserlaubnis und ist der Koordinator gem. § 8 (2) ArbSchG.
Es gibt einen Anlagenverantwortlichen in der Denkweise der Netzbetreiber. Hier ist eine Mischung aus Anlagenbetreiber (VDE 0105-100) und VEFK (VDE 1000-10) beschrieben.
Die BG-Werke dürfen auch Fehler enthalten. Eine DGUV Information 203-002 von 2029 kenne ich nicht. Kannst Du diese bitte per Link einbinden. Welche Definition meinst Du mit der "neuen" VDE-Definition?
Zur Anfrage von Corioliskraft:
Der Anlagenbetreiber übergibt die Anlage an den Anlagenverantwortlichen, wenn an der Anlage gearbeitet werden muss. Der Anlagenverantwortliche erteilt dem Arbeitsverantwortlichen die Durchführungserlaubnis. Der Arbeitsverantwortlich erteilt der arbeitenden Person/dem Arbeitsteam die Arbeitsfreigabe. Dann kann die EFK aus dem Arbeitsteam loslegen. Folglich kann eine EFK nicht ohne Anlagenverantwortlichen eine Arbeit ausführen. Aber vielleicht handelt sie ja auch konkludent und ist Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher und arbeitende Person in Personalunion.
Gruß Olaf
der Anlagenverantwortliche - das unbekannte Wesen.
Es gibt einen Anlagenverantwortlichen in der VDE 0105-100. Dieser träge die Verantwortung für den sicheren Betrieb an der Arbeitsstelle. Er erteilt dem Arbeitsverantwortlichen die Durchführungserlaubnis und ist der Koordinator gem. § 8 (2) ArbSchG.
Es gibt einen Anlagenverantwortlichen in der Denkweise der Netzbetreiber. Hier ist eine Mischung aus Anlagenbetreiber (VDE 0105-100) und VEFK (VDE 1000-10) beschrieben.
Die BG-Werke dürfen auch Fehler enthalten. Eine DGUV Information 203-002 von 2029 kenne ich nicht. Kannst Du diese bitte per Link einbinden. Welche Definition meinst Du mit der "neuen" VDE-Definition?
Zur Anfrage von Corioliskraft:
Der Anlagenbetreiber übergibt die Anlage an den Anlagenverantwortlichen, wenn an der Anlage gearbeitet werden muss. Der Anlagenverantwortliche erteilt dem Arbeitsverantwortlichen die Durchführungserlaubnis. Der Arbeitsverantwortlich erteilt der arbeitenden Person/dem Arbeitsteam die Arbeitsfreigabe. Dann kann die EFK aus dem Arbeitsteam loslegen. Folglich kann eine EFK nicht ohne Anlagenverantwortlichen eine Arbeit ausführen. Aber vielleicht handelt sie ja auch konkludent und ist Anlagenverantwortlicher, Arbeitsverantwortlicher und arbeitende Person in Personalunion.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Moin Lurchi,
ich war im Archiv.
VDE 0105-100:2005-06, Abschnitt 3.2.2 Anlagenverantwortlicher
Hier ist die Person beschrieben, die die Verantwortung an der Arbeitsstelle trägt.
VDE 0105-100:2009-10, Abschnitt 3.2.2 Anlagenverantwortlicher (verantwortliche für den Betrieb der Anlage)
In Deutschland aufgeteilt in:
3.2.2.101 Anlagenbetreiber (verantwortlich für die Anlage - ohne Baustelle)
3.2.2.102 Anlagenverantwortlicher (verantwortlich für die Baustelle)
VDE 0105-100:2015-10
Abschnitt 3.2.1: Anlagenbetreiber (verantwortlich für die Anlage - ohne Baustelle)
Abschnitt 3.2.2: Anlagenverantwortlicher (verantwortlich für die Baustelle)
Der Begriff hat also einige Veränderungen durchlebt.
Gruß Olaf
ich war im Archiv.
VDE 0105-100:2005-06, Abschnitt 3.2.2 Anlagenverantwortlicher
Hier ist die Person beschrieben, die die Verantwortung an der Arbeitsstelle trägt.
VDE 0105-100:2009-10, Abschnitt 3.2.2 Anlagenverantwortlicher (verantwortliche für den Betrieb der Anlage)
In Deutschland aufgeteilt in:
3.2.2.101 Anlagenbetreiber (verantwortlich für die Anlage - ohne Baustelle)
3.2.2.102 Anlagenverantwortlicher (verantwortlich für die Baustelle)
VDE 0105-100:2015-10
Abschnitt 3.2.1: Anlagenbetreiber (verantwortlich für die Anlage - ohne Baustelle)
Abschnitt 3.2.2: Anlagenverantwortlicher (verantwortlich für die Baustelle)
Der Begriff hat also einige Veränderungen durchlebt.
Gruß Olaf
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Hallo Olaf,
mit der "neuen VDE-Definition" meine ich die derzeitige Definition in der derzeitigen DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2015-10.
Dort steht unter 4.3.1, Zitat:
„Anlagenverantwortlicher eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört.“
Dies war aber nicht immer so definiert. In den Vorgängerausgaben dieser Norm, hieß es noch, Zitat:
„Anlagenverantwortlicher
Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen.“
(aus VDE 0105-100: 1997-10)
Dieser Text ähnelt inhaltlich stark an die Definition in der DGUV Information 203-002, Elektrofachkräfte
(aktuelle Ausgabe vom März 2019)
dort steht, auf Seite 9, Zitat:
„Anlagenverantwortlicher ist die Person, die die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage trägt.“
Jetzt sollte man dazu ggf. noch ein wichtiges Detail wissen:
Um ihrem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger DGUV Vorschriften.
DGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.
Das heißt, DGUV Vorschriften (und deren Definitionen) sind im Zweifel rechtsverbindlich!
Gruß
Lurchi
mit der "neuen VDE-Definition" meine ich die derzeitige Definition in der derzeitigen DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2015-10.
Dort steht unter 4.3.1, Zitat:
„Anlagenverantwortlicher eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört.“
Dies war aber nicht immer so definiert. In den Vorgängerausgaben dieser Norm, hieß es noch, Zitat:
„Anlagenverantwortlicher
Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen.“
(aus VDE 0105-100: 1997-10)
Dieser Text ähnelt inhaltlich stark an die Definition in der DGUV Information 203-002, Elektrofachkräfte
(aktuelle Ausgabe vom März 2019)
dort steht, auf Seite 9, Zitat:
„Anlagenverantwortlicher ist die Person, die die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage trägt.“
Jetzt sollte man dazu ggf. noch ein wichtiges Detail wissen:
Um ihrem Präventionsauftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger DGUV Vorschriften.
DGUV Vorschriften sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Sie werden in den Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet.
Das heißt, DGUV Vorschriften (und deren Definitionen) sind im Zweifel rechtsverbindlich!
Gruß
Lurchi
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Moin Lurchi,
welche Ausgabe aus 2019 meinst Du? Ich hatte hierzu bereits angefragt.
Die DGUV Vorschriften der einzelnen Unfallversicherungsträger sind rechtsverbindlich. Aber nicht die Informationen. Die DGUV Information 203-002 ist eine Information und keine Vorschrift.
Gruß Olaf
welche Ausgabe aus 2019 meinst Du? Ich hatte hierzu bereits angefragt.
Die DGUV Vorschriften der einzelnen Unfallversicherungsträger sind rechtsverbindlich. Aber nicht die Informationen. Die DGUV Information 203-002 ist eine Information und keine Vorschrift.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Hallo Olaf,
auf der Internetseite von DGUV ist dies die aktuellste Version der DGUV Information 203-002, Elektrofachkräfte
(Ausgabe: Dez. 2012, Nachdruck März 2019):
https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... rticle/313
Gruß
Lurchi
auf der Internetseite von DGUV ist dies die aktuellste Version der DGUV Information 203-002, Elektrofachkräfte
(Ausgabe: Dez. 2012, Nachdruck März 2019):
https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... rticle/313
Gruß
Lurchi
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Auszug: Erläuterungen zum Regelwerk
DGUV Informationen:
Als DGUV Informationen geben einzelne Unfallversicherungsträger spezielle Veröffentlichungen als unverbindliche Hilfestellungen
und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen heraus.
https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/regel ... /index.jsp
DGUV Informationen:
Als DGUV Informationen geben einzelne Unfallversicherungsträger spezielle Veröffentlichungen als unverbindliche Hilfestellungen
und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen heraus.
https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/regel ... /index.jsp
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Hallo,
wenn die Definiton des Anlagenverantwortlichen aus der derzeitigen DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2015-10 als "gesetzt" angesehen wird (also nur (...) während der Durchführung von Arbeiten (...)), beleibt eine weitere Frage die es dann zu beantworten gilt.
In der besagten DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2015-10 steht unter Punkt 4.3.1, Zitat:
"Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenbetreibers, stehen."
Frage: Wie nennt man dann diese Person, wenn dies dann nicht der Anlagenverantwortliche ist (wie man dies fälschlicher Weise annehmen könnte)?
Gruß
Lurchi
wenn die Definiton des Anlagenverantwortlichen aus der derzeitigen DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2015-10 als "gesetzt" angesehen wird (also nur (...) während der Durchführung von Arbeiten (...)), beleibt eine weitere Frage die es dann zu beantworten gilt.
In der besagten DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2015-10 steht unter Punkt 4.3.1, Zitat:
"Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenbetreibers, stehen."
Frage: Wie nennt man dann diese Person, wenn dies dann nicht der Anlagenverantwortliche ist (wie man dies fälschlicher Weise annehmen könnte)?
Gruß
Lurchi
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Re: Anlagenverantwortlicher (ANLV)
Moin Lurchi,
hier die Betrachtung nach VDE 0105-100.
Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich, wenn mit der Anlage gearbeitet wird. "Mit der Anlage arbeiten" bedeutet z. B., dass Stecker in Steckdosen gesteckt werden und Schalter/Taster gedrückt werden.
Nun soll an der Anlage gearbeitet werden (z. B. Reparatur einer Steckdose).
Der Anlagenbetreiber übergibt die Anlage an einen Anlagenverantwortlichen.
Der Anlagenverantwortliche erteilt die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen.
Der Arbeitsverantwortliche erteilt die Freigabe zur Arbeit an sein Arbeitsteam (oder eine einzelne "arbeitende Person").
Das Arbeitsteam bzw. die arbeitende Person führen die Arbeiten aus.
Alles wieder rückwärts - Rückziehung der Freigabe, Rückziehung der Durchführungserlaubnis, Übergabe an den Anlagenbetreiber.
Die Zwischenschritte (z. B. Koordinierungen, Gefährdungsbeurteilungen, ...) habe ich hier nicht aufgeführt. Es sind Rollen, die in Personalunion auf durch lediglich eine Person ausgeführt werden können.
Gruß Olaf
hier die Betrachtung nach VDE 0105-100.
Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich, wenn mit der Anlage gearbeitet wird. "Mit der Anlage arbeiten" bedeutet z. B., dass Stecker in Steckdosen gesteckt werden und Schalter/Taster gedrückt werden.
Nun soll an der Anlage gearbeitet werden (z. B. Reparatur einer Steckdose).
Der Anlagenbetreiber übergibt die Anlage an einen Anlagenverantwortlichen.
Der Anlagenverantwortliche erteilt die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen.
Der Arbeitsverantwortliche erteilt die Freigabe zur Arbeit an sein Arbeitsteam (oder eine einzelne "arbeitende Person").
Das Arbeitsteam bzw. die arbeitende Person führen die Arbeiten aus.
Alles wieder rückwärts - Rückziehung der Freigabe, Rückziehung der Durchführungserlaubnis, Übergabe an den Anlagenbetreiber.
Die Zwischenschritte (z. B. Koordinierungen, Gefährdungsbeurteilungen, ...) habe ich hier nicht aufgeführt. Es sind Rollen, die in Personalunion auf durch lediglich eine Person ausgeführt werden können.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794