E DIN 14685-1:2024-02

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Drehschalter
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E DIN 14685-1:2024-02

Beitrag von Drehschalter »

Hallo zusammen,

der Norm-Entwurf E DIN 14685-1:2024-02, Feuerwehrwesen – Tragbarer Stromerzeuger – Teil 1: Generatorsatz ≥ 5 kVA, steht seit Freitag bis 2024-03-05 zur Einsicht- und Stellungnahme im DIN-Norm-Entwurfsportal zur Verfügung: https://www.din.de/de/mitwirken/entwuer ... !full-text

Nach einem ersten Vergleich mit der aktuell gültigen Ausgabe 2016-12 sind die Änderungen weniger umfangreich, als man vielleicht vor dem Hintergrund der Anforderungen, die die DGUV seit 2016 für den Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen vorsieht, erwarten könnte. Hier ein Überblick:
  • Der Verweis auf DIN 6280-10 (von 1986!) wurde nicht ersetzt, während er im Teil 2 bereits in der Ausgabe 2015-12 durch DIN EN 12601 ersetzt worden war, die mittlerweile wiederum durch DIN EN ISO 8528-13 ersetzt wurde, worauf in Teil 3 verwiesen wird
  • Es ist immer noch von der Schutzmaßnahme „Schutztrennung mit Potentialausgleich nach DIN VDE 0100-410“ die Rede, obwohl sich diese Bezeichnung ursprünglich (Ausgabe 1996-04) auf den Abschnitt 4.2.4.2.2 von DIN VDE 0100-728:1990-03 bezog. Die entsprechende Anforderung ist mittlerweile in Abschnitt 551.4.5 von DIN VDE 0100-551:2017-02 zu finden, der allerdings, nach meinem Verständnis, nur noch in Verbindung mit den zusätzlichen Anforderungen nach Anhang ZC für eigenständige Stromerzeugungseinrichtungen gilt.
  • Da für Schutztrennung mit mehr als einem Verbrauchsmittel weiterhin die Beachtung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-410, Anhang C, Abschnitt C.3 gefordert wird, stellt sich hier immer noch die Frage, ob damit nur die technischen oder auch die personellen Anforderungen (Betrieb und Überwachung durch EFK oder EuP) gemeint sind. Letztere werden weder bei den Feuerwehren, noch beim THW oder den Hilfsorganisationen durchgehend erfüllt, da nach DIN VDE 1000-10 jemand dann eine EuP ist, wenn er durch eine EFK unterrichtet, ggf. angelernt sowie unterwiesen wurde.
  • Es wird jetzt eine Klemme für den Potentialausgleich zur Ableitung statischer Aufladungen gefordert, die mit dem Symbol 5021 „Schutzpotentialausgleich“ nach „DIN IEC 60417“ (die, soweit ich weiß, nicht den Status einer Deutschen Norm hat und damit keine „DIN IEC“ ist) gekennzeichnet sein muß. Darauf reitet man seitens der DGUV seit der Aktualisierung der DGUV-Information 203-032 herum. Im Einführungsbeitrag (BauPortal-Heft 4/2016) ist sogar von „falscher Kennzeichnung des Potentialausgleichsanschlusses“ die Rede. Genau solch eine „Erdungsklemme mit entsprechender Kennzeichnung nach DIN 40011“ ist jedoch „im Hinblick auf die Anwendung weiterer Schutzmaßnahmen“ im Abschnitt 5.8.2.1 von DIN 6280-10 gefordert. Ein weiterer Punkt, der dafür spricht, die Einhaltung der Anforderungen der DIN 6280-10 zu überdenken.
  • Die Änderung der Bezeichnung der Drehstromsteckdose ist etwas unglücklich geraten, zumal „CEE-Steckdose“ kein genormter Begriff ist und das „oder“ in der Legende zu Bild 2 sicher nicht richtig ist. Mein Vorschlag wäre: „Steckdose 3P + N + PE 16 A 230/400 V 6h nach DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2)“
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