Anschluss aufgeteilter Schutzleiter in Leitungen oder Kabeln
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Re: Anschluss aufgeteilter Schutzleiter in Leitungen oder Kabeln
Mit freundlichem Gruß sps
- Elt-Onkel
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Re: Anschluss aufgeteilter Schutzleiter in Leitungen oder Kabeln
Hallo,
wobei ich anmerken mus, dass mir Sonderkabel mit 3 x 1/3 PE noch nie vorgekommen sind.
Ist das ehr eine theoretische Betrachtung, oder gibt es auch Anwendungsfälle ?
...
wobei ich anmerken mus, dass mir Sonderkabel mit 3 x 1/3 PE noch nie vorgekommen sind.
Ist das ehr eine theoretische Betrachtung, oder gibt es auch Anwendungsfälle ?
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- KV_Hein
- Null-Leiter
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Re: Anschluss aufgeteilter Schutzleiter in Leitungen oder Kabeln
Moin,
Wir verwenden im Umrichterbereich bei größeren Antrieben nur diese Kabel wegen Ausgeichsströmen in den Kabeln, Rückwirkungen auf den FU, EMV.
Wir verwenden im Umrichterbereich bei größeren Antrieben nur diese Kabel wegen Ausgeichsströmen in den Kabeln, Rückwirkungen auf den FU, EMV.
- KV_Hein
- Null-Leiter
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Re: Anschluss aufgeteilter Schutzleiter in Leitungen oder Kabeln
Die Bezeichnung ist
2YSLCYK-3JB
2YSLCYK-3JB
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Re: Anschluss aufgeteilter Schutzleiter in Leitungen oder Kabeln
Moin zusammen,
hierzu hatten wir einen sehr guten Diskussionsbeitrag auf dem Forumtreffen in Halle an der Saale.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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