Moin zusammen,
ich war auch ein Treckerkind.
Dabei habe ich auch so einiges erlebt (positiv und negativ) - dies ist hier aber nicht Thema.
Die aktuelle VDE 0100-705 schreibt nichts zum Schmelzsicherungsverbot.
Die aktuelle VDE 0105-115 schreibt im Abschnitten 4.5 und 5.3.3 etwas zu herausmehmbaren Schraubsicherungen. 5.7.2 nennt zum Freischalten Schraubsicherungen und Leitungsschutzschalter. Auch die Abschnitte 6.5 bis 6.7 beschreiben Schmelzsicherungen.
Die VdS 2067 zeigt im Bild 5 Schmelzsicherungen.
Nun ins Archiv: zVDE 0100:1973-05 gibt in § 56 f) 2. vor, dass bis 25 A Nennstrom fest eingebaute LS-Schalter nach VDE 0641 oder Schutzschalter nach VDE 0660 zu verwenden sind.
So, nun haben wir die Quelle der "Information". Weiter im Archiv:
VDE 0100-705:1982-11 - hier ist diese Forderung noch enthalten
VDE 0100-705:1984-11 - hier ist diese Forderung noch enthalten
VDE 0100-705:1992-10 - In der Änderungsaufstellung steht nun unter g), dass auch "Sicherungen" für den Überstromschutz zulässig sind. Bingo!
Die Angabe, dass Schmelzsicherungen für Endstromkreise in der Landwirtschaft unzulässig sind, ist seit über 30 Jahren hinfällig.
Für die Kollegen, die sich auf die Übergangsfrist zurückziehen wollen: abgelaufen am 31.03.1993.
Besondere Anforderungen für feuergefährdete Betriebsstätten habe ich nicht betrachtet.
Gruß Olaf