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Re: Landwirtschaft Schmelzsicherungen erlaubt (z.B. Neozet)

Verfasst: Mittwoch 19. April 2023, 19:24
von E-Jens
Eine Auslösung von Schutzorganen passiert nicht ohne Grund. Wenn jetzt nicht mehr abgeschaltet werden kann, wird irgendetwas anderes passieren. Nur weil es nicht gleich zu sehen ist, heißt es nicht, dass nichts passiert. Eventuell ist es dann mehr als nur unbequem.

Re: Landwirtschaft Schmelzsicherungen erlaubt (z.B. Neozet)

Verfasst: Mittwoch 19. April 2023, 20:22
von Wulff
ThomasR hat geschrieben: Mittwoch 19. April 2023, 18:35
Nö, das ist einfach Realität. Und wenn mitten in der Ernte der Heuaufzug die Sicherungen wirft hast du keinen Kopf für irgendwelche Vorschriften. Das Ding muß laufen sonst wird das Heu nass.....

no: Bin selber auf Trecker & Co groß geworden...

Aber so war es bei uns nicht. Auch wenn nicht alles während der Heuernte immer so ganz funktionierte, wurden solche Dinge wie Vorschriften (RIemenabdeckungen ist so ein Thema...) immer hochgehalten. Dann waren wir wohl die Ausnahme...

Re: Landwirtschaft Schmelzsicherungen erlaubt (z.B. Neozet)

Verfasst: Mittwoch 19. April 2023, 20:42
von ego11
Das kenne ich von zuhause auch nicht anders.
Das Gescherr muss in Schuss bleiben.
Auch z.B. was Beleuchtung etc. an Fahrzeugen anging.

Gut, die guten CEE 32A auf 16a reduzierungen und anderherum sind in der Landwirtschaft wohl obligatorisch.

Re: Landwirtschaft Schmelzsicherungen erlaubt (z.B. Neozet)

Verfasst: Dienstag 25. April 2023, 10:42
von Michele1
Danke für die Infos!

Re: Landwirtschaft Schmelzsicherungen erlaubt (z.B. Neozet)

Verfasst: Sonntag 28. Mai 2023, 15:56
von Olaf S-H
Moin zusammen,

ich war auch ein Treckerkind. :D Dabei habe ich auch so einiges erlebt (positiv und negativ) - dies ist hier aber nicht Thema.

Die aktuelle VDE 0100-705 schreibt nichts zum Schmelzsicherungsverbot.
Die aktuelle VDE 0105-115 schreibt im Abschnitten 4.5 und 5.3.3 etwas zu herausmehmbaren Schraubsicherungen. 5.7.2 nennt zum Freischalten Schraubsicherungen und Leitungsschutzschalter. Auch die Abschnitte 6.5 bis 6.7 beschreiben Schmelzsicherungen.
Die VdS 2067 zeigt im Bild 5 Schmelzsicherungen.

Nun ins Archiv: zVDE 0100:1973-05 gibt in § 56 f) 2. vor, dass bis 25 A Nennstrom fest eingebaute LS-Schalter nach VDE 0641 oder Schutzschalter nach VDE 0660 zu verwenden sind.

So, nun haben wir die Quelle der "Information". Weiter im Archiv:

VDE 0100-705:1982-11 - hier ist diese Forderung noch enthalten
VDE 0100-705:1984-11 - hier ist diese Forderung noch enthalten
VDE 0100-705:1992-10 - In der Änderungsaufstellung steht nun unter g), dass auch "Sicherungen" für den Überstromschutz zulässig sind. Bingo! :D

Die Angabe, dass Schmelzsicherungen für Endstromkreise in der Landwirtschaft unzulässig sind, ist seit über 30 Jahren hinfällig.

Für die Kollegen, die sich auf die Übergangsfrist zurückziehen wollen: abgelaufen am 31.03.1993. :D

Besondere Anforderungen für feuergefährdete Betriebsstätten habe ich nicht betrachtet.

Gruß Olaf