Seite 3 von 3

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Montag 5. Juni 2023, 06:32
von Olaf S-H
Funker hat geschrieben: Sonntag 4. Juni 2023, 23:45 Das sind zivile Konsumgüter, die keiner gewerblichen oder sonstigen Prüfpflicht unterliegen ...
Moin Funker,

die Prüfpflicht ist in Artikel 14 Absatz 2 Satz 1 GG gefordert.

Hat mir letztens ein Jurist (Richter) so erläutert.

Gruß Olaf

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Montag 5. Juni 2023, 08:14
von tm90
Den Artikel 14 gibt es aber in ganz schön vielen Gesetzen. Welches meinst du speziell?

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Montag 5. Juni 2023, 18:09
von Olaf S-H
Moin tm90,

Grundgesetzt - habe ich oben ergänzt.

Gruß Olaf

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Montag 5. Juni 2023, 19:30
von E-Jens
Hallo,

ob dass ein weiterer Jurist genau so sieht?
Im Arbeitsrecht gibt es dafür weiterführende rechtliche Regelungen. Das ist klar geregelt.
Für das Privatleben gibt es das nicht. Soll das etwa genau so sein?

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Dienstag 6. Juni 2023, 17:15
von Olaf S-H
Moin Jens,

im Arbeitsleben haben BG/UK und Vater Staat sich schon Gedanken gemacht. Im Privatbereich muss Du selbst denken.

Gruß Olaf

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Dienstag 6. Juni 2023, 19:35
von E-Jens
Hallo Olaf,

und weil es nur den Rahmen für den gewerblichen Bereich gibt, kann es juristisch so gesehen werden, das dieser auch für die Bewertung im privaten herangezogen wird. Es gibt ja keinen anderen Rahmen. Dann ist die private Küche zu betrachten, wie eine Teeküche in einem Kleinbetrieb, der Bastelraum wie eine Bau oder Montagestelle, die Wohnstube wie ein Pausenraum und der Haartrockner wie ein Arbeitsmittel bei einem kleinen Frisör.
Und eine fehlende Dokumentation wird bei einem "Unfall" für den Eigentümer zu einem größerem Problem. 8o
Aber so kompliziert machen es sich die Juristen nicht. Im Falle eines Unfalls ist erst mal der Eigentümer schuld und wenn der nicht zum gegenhalten hat, ist der dran. hair1

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Dienstag 6. Juni 2023, 23:31
von Oliver S.
Hallo Zusammen,

der Sachverhalt erklärt sich nicht aus der Betriebssicherheitsverordnung sondern dem Produktsicherheitsgesetz.

Durch ein freiwilliges Verfahren bei einer akkreditierten Stelle (Baumusterprüfung, Inspektion der Produktionsstätte, Stichprobenprüfung aus der Serie) wird das Recht erworben, das jeweilige Produkt mit dem GS-Zeichen (= geprüfte Sicherheit) zu kennzeichnen. Die Anforderungen sind dabei höher, als bei der "CE-Kennzeichnung". [§§ 20 bis 24 ProdSG].

Die anzuwendenen Spezifikationen werden vom Ausschuss für Produktsicherheit festgelegt. Bei Haartrocknern ist dieses die AfPS GS 2019:04 Haartrockner vom 21. November 2019.

Das bedeutet, dass Haartrockner ohne einen zusätzlichen integrierten Fehlerstromschutzschalter verkaufsfähig sind, sofern sie den europäischen Sicherheitsanforderungen (Niederspannungsrichtline etc.) genügen und daher der Inverkehrbringer ein CE-Zeichen angebracht hat.

Möchte der Inverkehrbringer allerdings mit besonderer Sicherheit werben und ein (deutsches) GS-Zeichen anbringen, muss sein Haartrockner zusätzlich ein Fi mitbringen.

https://www.gesetze-im-internet.de/prod ... ProdSG.pdf

https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschae ... _node.html

https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschae ... onFile&v=1

Viele Grüße

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Mittwoch 7. Juni 2023, 22:07
von Funker
Beitrag von tm90 » Montag 5. Juni 2023, 06:06

Im Krankenhaus und in Pflegeheimen gibt es massig Haartrockner für Patienten.

Ich habe die gleiche Frage hier im Forum auch schon gestellt, wie man diese FI an SK2 Geräten prüft. Da wurde das aber als Ersatz für die fehlende Unterspannungsauslösung verwendet. Am Ende kommt es aber aufs gleiche raus.
Man muss den Stecker aufschrauben und direkt an der Anschlussklemme messen.
Verantwortlich für die Festlegung der durchzuführenden Prüfungen für ein Gerät ist der Hersteller des RCD bzw. der des Gesamtgerätes.

Dieser hat in der Bedienungsanleitung festgelegt, daß die Prüftaste betätigt werden muß. Damit ist die Prüfung erledigt.
Mehr wird vom Hersteller nicht angegeben.
Ein PE ist beim RCD hier nicht vorhanden. Die von mir erwähnte Prüfung mit einer Prüfspitze mit Prüf L gegen die Heizwendel geht also schon über diese Anforderung hinaus, falls wirklich ein Prüfer dieses Gerät als Auftrag in die Hände bekommt und die Abschaltzeit messen will.
N und PE können an einem Adapter vor dem RCD abgenommen werden.

Grundsätzlich sollen auch o.v. Geräte Zerstörungsfrei geprüft werden. Eine übliche Öffnung ist nicht vorgesehen, da keine gängigen Schrauben verwendetet sind. Es sind vier Stifte vorhanden mit außen im Winkel von 120° versetzten Punktlöchern.

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Donnerstag 8. Juni 2023, 08:22
von tm90
Hallo Funker,

ich bin da grundsätzlich deiner Meinung, kann mich aber an die Prüfempfehlung des PRCD-S von Kopp erinnern, bei welchem man das Gerät zur Prüfung aufschrauben und den Schutzleiter überbrücken sollte, damit man diesen messen kann. Inzwischen können das die Messgeräte zu Glück ohne Messbrücke schon messen. Also ganz abwegig ist es nicht.

Das Problem mit dem teilweise nicht zu erreichenden Schutzleiter ist aber bis heute ungelöst. Kaffeemaschinen sind dafür ein Paradebeispiel.

Was die Prüfung von PRCD an einem SK2 Gerät angeht: Meine Hoffnung ist, das es irgendwann PRCD-S speziell für diesen Fall gibt, bei welchem man eine kleine Metallfläche mit PE Anschluss hat - ähnlich wie bei dem Messadapter für KFZ-Ladestationen . Das würde die Prüfung deutlich erleichtern. Aber ich glaube, das wird eine Hoffnung bleiben.

Re: Erster Haartrockner mit RCD 10 mA im Stecker in Deutschland im Laden

Verfasst: Freitag 9. Juni 2023, 22:03
von Olaf S-H
Funker hat geschrieben: Mittwoch 7. Juni 2023, 22:07
Beitrag von tm90 » Montag 5. Juni 2023, 06:06
... Dieser hat in der Bedienungsanleitung festgelegt, daß die Prüftaste betätigt werden muß. Damit ist die Prüfung erledigt. ...
Moin Funker,

ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass der Hersteller eine lebenslange Garantie auf die Funktionsfähigkeit des RCD gibt. In meiner GeBe zu diesem Arbeitsmittel würde ich da nicht mitgehen.

Gruß Olaf