mobile Generatoren im industriellen Bereich

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Elt-Onkel
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Re: mobile Generatoren im industriellen Bereich

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

sollte die Anfangsfrage so gemeint sein, dass eine mobile NEA parallel
zur BGA laufen soll, und dann der Generator der BGA nach Belieben
zu- und weggeschaltet werden soll, und die NEA > 135 kW ist,
muss die NEA selbstverständlich nach den Vorgaben vom NB
geplant und konstruiert sein, und nach 4110 zertifiziert werden.

Machen wir gerne, PN genügt.

Ich frage mich nur, warum man dann die BGA nicht als Netzverbraucher
schaltet ?


...
elektro.hell
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Re: mobile Generatoren im industriellen Bereich

Beitrag von elektro.hell »

Moin,

ich habe die Anfrage so verstanden, daß für einen einmaligen Einsatz eine mobile Netzersatzanlage gebraucht wird, mit der für die Dauer der Reparatur- oder Umbauarbeiten die Bezugsseite der Biogasanlage unterbrechungsfrei weiterversorgt wird.

Mobile Netzersatzanlagen in EVU-Ausführung (davon haben wir 2 Stück mit 85kVA und 610kVA) werden in dem Fall so eingesetzt:

Das Aggregat wird auf der Sammelschiene / NSHV angeschlossen.
Voraussetzung für die unterbrechungsfreie Umschaltung ist, daß zwischen Trafo und Sammelschiene eine Schaltmöglichkeit (Leistungsschalter, Lasttrennschalter, NH-Trenner) vorhanden ist.

Aggregat wird mit dem Netz synchronisiert, Generatorschalter schaltet ein.
Die Aggregatleistung wird so eingestellt, daß der Transformator entlastet ist.
Der NS-Schalter wird ausgeschaltet.
Das Aggregat erkennt den Netzausfall und schaltet in den Inselbetrieb.

Nach Abschluß der Arbeiten wird das Aggregat wieder mit dem Netz synchronisiert und der Netzschalter wieder ein- und der Generatorschalter ausgeschaltet.

Das ist das normale Vorgehen bei Stationsfreischaltungen.
Die AR 4110 gilt für Erzeugungsanlagen am MS-Netz. Das trifft hier nicht zu.

Was die Frage nach der Haftung des Aggregatevermieters angeht:
Haftung für Schäden durch Ausfall der Versorgung im Inselbetrieb z.B. durch Motorstörung sind üblicherweise ausgeschlossen.
Ansonsten muß jeder für die Schäden haften, die verursacht hat....
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Elt-Onkel
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Re: mobile Generatoren im industriellen Bereich

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

der Fragesteller schreibt expilizt was zu der Vokabel 'MS-Netz'.

Na klar ist die 4110 nur für MS zuständig.
Wenn aber über Trafo in MS eingespeist wird,
ein Netzparallelbetrieb gewünscht ist,
und die NEA gößer als 135 kW ist,
ist die 4110 zu beachten.

Wie ich schon geschrieben habe:
Warum wird die BGA nicht als Verbraucher geschaltet ?

...
froebel88
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Re: mobile Generatoren im industriellen Bereich

Beitrag von froebel88 »

Also ich finde die Fragestellung relativ eindeutig.
SteffenE hat geschrieben: Sonntag 20. November 2022, 15:11 Hallo,
es soll ein mobiler Generatoren im industriellen Bereich eingesetzt werden (Biogas-Anlage). Die Biogasanlage soll erweitert o. repariert werden. Die Anlage darf aber nicht stromlos werden. Also soll ein Synchro-Generator zur Synchronisation mit dem Mittelspannungsnetz eingesetzt werden.
Frage:
1 Ist in diesem Moment (Synchronisation) nicht der Zugriff auf das Mittelspannungsnetz gegeben u. damit dann der VDE TAR 4110 einzuhalten?
2. Ist der Vermieter der Stromgeneratoren im Extrem-Worstcase-Fall mit haftbar?
Dieser Punkt (Überlappungssynchronisation) ist Abschnitt 8.9 der 4110 offenbar als Ausnahme aufgeführt.
Also wäre die richtige Antwort: Ja, die 4110 ist einzuhalten. Daraus ergibt sich aber nicht, dass alle Anforderungen der 4110 zum tragen kommen, sondern mitunter auch die darin enthaltenen Ausnahmen.

Unabhängig davon sollte jemand, der eine NEA an das öffentliche Stromnetz anschließt, wohl hoffentlich im Besitz der relevanten Normen sowie Imstande sein, diese zu lesen.

Und zuletzt ist es immer ne gute Idee, das zuständige EVU mal anzurufen und nachzufragen. Die sind in der Regel sehr freundlich und hilfsbereit.
Elo-Ocho
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Re: mobile Generatoren im industriellen Bereich

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
froebel88 hat geschrieben: Montag 21. November 2022, 22:38
Unabhängig davon sollte jemand, der eine NEA an das öffentliche Stromnetz anschließt, wohl hoffentlich im Besitz der relevanten Normen sowie Imstande sein, diese zu lesen.

Und zuletzt ist es immer ne gute Idee, das zuständige EVU mal anzurufen und nachzufragen. Die sind in der Regel sehr freundlich und hilfsbereit.
am Ende des Tages ist das doch richtige Lösung.

Ich denke mal, dass das Aggi von einem Dienstleister kommt, und nicht im "Baumarkt" beschafft werden soll (oder "blank" von Boels, Zeppelin etc.). Die Firmen, die das anbieten, zumindest die hier in der Gegend, wissen sehr gut, wie damit umzugehen ist. Auch der Weg zum Versorger ist für den jeweiligen Dienstleister sehr kurz.

Daher wäre es wohl besser, hier einen Anzufragen und auch mit der Planung und Durchführung der Arbeiten zu betrauen, dann ist man auch mit der Versicherung auf der richtigen Seite.

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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