Hallo!
Mal wieder was "einfacheres"...
Hab heute bei einer Anlagenprüfung an zig Aderenden bei einem umfangreicherem PA verzinnte Aderenden von H07VK-Leitungen 16mm² gefunden.
Meine ziemlich genau zu wissen, das es nicht gestattet ist, Aderenden zu verzinnen, wenn diese über eine Schraubverbindung angeschlossen werden (nachgeben des Materials - loser Anschluss...).
Weiss jemand auf die Schnelle, ohne gross zu suchen, wo in der VDE das steht? Meine so in Richtung 0100, hab immer erst am Freitag Zugriff auf unsere VDE-Bibliothek, daher hier meine Frage.
Danke schon malfür die hoffentlich hilfreichen Antworten!
Verzinnen von H07VK-Enden
- cyclist
- Beiträge: 2482
- Registriert: Mittwoch 23. November 2005, 21:29
- Wohnort: Ruhrpott, tief im Westen u. OWL
Verzinnen von H07VK-Enden
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
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Markus
Hallo cyclist,
das Thema wurde hier schon behandelt.
http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... =verzinnen
Gruß
Karl
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http://www.diesteckdose.net/forum/showt ... =verzinnen
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Karl
-
- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin cyclist,
eine Aussage dazu findest Du auch in der antiken VDE 0100-520:1985-11 in den Erläuterungen zu Abschnitt 11.10.1. In der aktuellen Norm VDE 0100-520:2003-06 Abschnitt 526.5 steht diese Forderung nur verallgemeinert.
Gruß Olaf
eine Aussage dazu findest Du auch in der antiken VDE 0100-520:1985-11 in den Erläuterungen zu Abschnitt 11.10.1. In der aktuellen Norm VDE 0100-520:2003-06 Abschnitt 526.5 steht diese Forderung nur verallgemeinert.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- cyclist
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Hallo Olaf!
Besten Dank, das was unten schon stand, das war schon ausreichend!
Will ja eher möglichst wenig aus der VDE zitieren in meinen Mängellisten, sonst muss ich in denen, die da noch folgen, ja bei jeder was beilegen bzw. zitieren...
Die jetzige Liste ist auch schon 5 Seiten lang, da will ich nicht noch mehr anhängen... - Das Verzinnen war auch nur ein kleinerer Punkt...
Besten Dank, das was unten schon stand, das war schon ausreichend!
Will ja eher möglichst wenig aus der VDE zitieren in meinen Mängellisten, sonst muss ich in denen, die da noch folgen, ja bei jeder was beilegen bzw. zitieren...
Die jetzige Liste ist auch schon 5 Seiten lang, da will ich nicht noch mehr anhängen... - Das Verzinnen war auch nur ein kleinerer Punkt...
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Ciao + Gruss
Markus
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