Erweiterungen von alten Anlagen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Meister Ede
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Erweiterungen von alten Anlagen

Beitrag von Meister Ede »

Hallo,

ich habe da ein kleines Probem und zwar:

Ab wann muss eine alte Anlage ca. 15 Jahre alt, bei Änderung oder Erweiterung komplett auf den neusten Stand der Technik gebracht werden.
vor allem aber wo steht das in der VDE???

Um genau zu sein: Wann ist eine ältere Anlage den neuen VDE-Bestimmungen anzupassen & Wo steht das in der VDE?

Gruß

Meister Ede

P.S. Ist ein ganz normales Einfamilienhaus.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Meister Ede hat geschrieben: ...
Um genau zu sein: Wann ist eine ältere Anlage den neuen VDE-Bestimmungen anzupassen & Wo steht das in der VDE?
...
Moinmoin Ede,

eine Anpassung ist nur erforderlich, wenn es eine Anpassungsforderung gibt. Dies gilt z. B. beim Berührungsschutz. Diese Anpassungsanforderungen wirst Du nicht bei Onkel VDE sondern eher bei den UVV oder anderen Gesetzen z. B. Bauordnung finden. In HH und S-H sind z. B. der Einbau von Rauchmeldern in der HBauO bzw. LBO S-H gefordert.

Im Allgemeinen wird die Beibehaltung des Zustandes fälschlicherweise als Bestandschutz bezeichnet. Dies gilt natürlich nicht für Pfusch. Es gilt der Grundsatz, daß eine Anlage nur bei Gefahr geändert werden muß.

Wurde die Anlage damals nach den gültigen Normen und Vorschriften errichtet, bestehen unter der Berücksichtigung des ober geschriebenen keine Bedenken.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Meister Ede
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Beitrag von Meister Ede »

Hallo Olfa,

danke für die Antwort, habe nämlich über ne Stunde gesucht und in der VDE nur was über Änderungen bei einem Landwirtschaftlichen Betrieb ( VDE0105 ) gefunden.

Bis..


Gruß

Meister Ede
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Jeff1
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Beitrag von Jeff1 »

Hi Meister Ede,

typische Anpassungsforderungen sind z. B. in BGV A3, speziell in Anhang 1, formuliert.

Gruß Jeff1
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Jeff1,

die BGV A3 ist ja sehr schön, allerdings geht man im Anhang nicht mit der Zeit. Nachdem aus VBG 4 über BGV A2 nun BGV A3 wurde bezieht man sich bei den Nachrüstpflichten noch immer auf VDE 0106-100:1983-03 obwohl diese durch VDE 0660-514:2002-11 ersetzt wurde. Allerdings liegt das Ende der Nachrüstpflicht noch im Gültigkeitszeitraum der VDE 0106-100:1983-03. Wer jedoch diese Norm sucht, wird sie - wenn überhaupt - nur als zurückgezogen finden.

Gruß Olaf
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Jeff1
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Beitrag von Jeff1 »

Moinmoin Olaf,

die Angaben sind dennoch wichtig. Ist es nicht auch wichtig, zu wissen, seit wann welche Anlagen so nicht mehr zugelassen sind?

Wenn man dies - z. B. bei einer beauftragten Prüfung - dann mit dem Errichtungs- bzw. Erweiterungszeitraum vergleicht, hat man eine eindeutige Aussage.

Es ist für Prüfer ebenfalls wichtig, z. B. die alten, ersetzten Normen aufzubewahren.

Gruß Jeff1
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Jeff1,

da hast Du voll recht. Die Sache ist nur die, daß man Probleme beim Nachvollziehen hat, wenn dort der Hinweis fehlt, welche Norm heute aktuell ist. Beispiel dazu: Wenn ich mir heute ein VDE-Papierabo kaufe, dann habe ich die alten Normen nicht. Es würde also nicht schaden, wenn dort redaktionel eingepflegt wird: "VDE 0106-100:1983-03/VDE 0660-514:2002-11".

Sicherlich wird jetzt die Diskussion wieder losgehen, ob Papier noch zeitgemäß ist. Es ist schade, daß dort die alten Normen fehlen. Aber ich komme mit meinem Papierabo besser klar als mit der CD/DVD in der Firma. Bei der DVD muß ich noch alles ausdrucken und habe dann nur eine Seite bedruckt (also mehr Papier im Ordner). Mein Papierabo ist somit platzsparender und auch besser zu lesen (ich muß den PC nicht mitschleppen).

Gruß Olaf
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Beitrag von Meister Ede »

Hallo,

hab sogar was gefunden.

Und zwar steht in der DIN VDE 0105 Teil 100 Abschnitt 4 " Das bei "Änderungen der Betriebsbedingungen z.B. Art der Betriebsstätte " die Installation nach den neuen Vorschriften gemacht werden muss.

Gruß

Meister Ede
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin Meister Ede,

die Nutzung ist doch wie vorher: Einfamilienhaus bleibt Einfamilienhaus. Oder ist da jetzt ein Puff drin?

Gruß Olaf

PS: Bei einem Bordell (Kunde von uns) war letztens eine Überarbeitung fällig, da der Betreiber gewechselt hat. Neue Konzession -> neuer Ärger mit dem Amt.
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Beitrag von Jeff1 »

Meister Ede hat geschrieben:Hallo,

hab sogar was gefunden.

Und zwar steht in der DIN VDE 0105 Teil 100 Abschnitt 4 " Das bei "Änderungen der Betriebsbedingungen z.B. Art der Betriebsstätte " die Installation nach den neuen Vorschriften gemacht werden muss.

Gruß

Meister Ede
Ja, typischer Fall: in eine Etage zieht jetzt eine Massage-/Arzt-/Heil- oder sonstige Praxis ein: Änderung der Nutzung.
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