mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Josupei
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Josupei »

Hallo Olaf,

was genau meinst du mit Vakuum? Kannst du das konkret benennen?

Zu forderst steht da die VDE 0100-551 und entsprechende DGUV Vorschriften zb 203-032.

Im Prinzip bauen wir den elektrischen Teil um bzw. vervollständigen/ erweitern diesen und stellen das ganze ggf. auf einen Trailer.

Weil der elektrische Teil, Hauptschalter, mehrere Steckdosen und entsprechende Absicherung ja dem Aufbau eines Baustromverteilers ähnlich ist bzw. gleicht, meine Eingangs geschriebene 2te Frage.

Ja wir sind Inverkehrbringer und müssen dort das auch entsprechende Kennzeichen (CE) ersetzen und dokumentieren (vorhandene Dokumentation anpassen/ ergänzen).
Verdächtig finde ich das nicht im geringsten, wir tun dies auch nicht ohne Wissen des ursprünglichen Herstellers.

Ich habe bisher nur Industrie BHKW/NEA, PV Schaltanlagen und ORC Anlagen bzw. Projekte begangen und teil mehr teils weniger elektrotechnisch begleitet (Planung, Bau, Konstruktion, Projektierung, Inbetriebnahmen, Service, Support) . Momentan bin ich in der überwiegend in Planung, Normung, Auslegung und Konformitätsbewertung von Schaltanlagen (VDE/Marine) unterwegs.

Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern über FI war mir daher zb bis vor einem halben Jahr vollkommen unbekannt.

Gruß
Josupei
Olaf S-H
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Josupei,
Josupei hat geschrieben: Freitag 10. September 2021, 08:26 ... Zu forderst steht da die VDE 0100-551 ...
dies ist keine Produktnorm für Stromerzeuger.
Josupei hat geschrieben: Freitag 10. September 2021, 08:26 ... und entsprechende DGUV Vorschriften zb 203-032 ...
Die 203-032 ist keine "Vorschrift" sondern eine "Information". Aber es ist auch keine Produktnorm für Stromerzeuger.

Erlaube mir daher bitte die Frage, wie Ihr eine EU-Konformitätserklärung erstellen könnt, wenn es bei der zugrunde liegenden Produktnorm unrund läuft?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Josupei
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Josupei »

Hallo Olaf,

wie gesagt:

1tens kommt der Stromerzeuger fertig mit CE hier an und wird von uns auf der Lastseite erweitert.

2tens gibt es bei uns Motor-Generatorfachleute, dass bin ich nicht.

Ich glaube aber das hier zb die ISO 8528 zum Einsatz kommt. Der Teil der nicht verändert wird, wird auch nicht neu betrachtet, da das ja schon geschehen ist.

Gruß
Josupei
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Elt-Onkel
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

also doch ein halbes CE.

Wenn das mal gut geht.

Stichwort: In Verkehr bringen.


...
E-Jens
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

durch die Änderung ist, die durch den ursprünglichen Hersteller, ausgestellte Konformitätserklärung hinfällig. Ihr müsst die Konformität schon komplett neu nachweisen.
Gruß Jens
Josupei
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Josupei »

Moin,

das mit der Konformität ist mir klar. Allerdings ist das für Teile die nicht verändert wurden kein Aufwand, die diese ja schon entsprechend bewertet waren passiert das auf Papier, durch Vermutung kann sicher gestellt werden kann, dass der Zustand nach Umbau identisch ist und keine Einwirkung auf die vorherige Erklärung hat.

Da keiner auf meine eingangs gestellte 2te Frage auch nur im geringsten eingegangen ist, kann das Thema hier bitte geschlossen werden.
Olaf S-H
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Olaf S-H »

Josupei hat geschrieben: Montag 13. September 2021, 09:10 ... Da keiner auf meine eingangs gestellte 2te Frage auch nur im geringsten eingegangen ist, kann das Thema hier bitte geschlossen werden.
Moin Josupei,

ich glaube, dass Du Dich hier ein wenig vergriffen hast. Es ist noch immer die Frage an Dich offen, nach welcher Produktnorm die Teile hergestellt werden. Bisher wurde von Dir nur eine "Glaubensangelegenheit" geliefert.

Dann können wir ggf. weitersehen.

Gruß Olaf
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Tobi P.
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Tobi P. »

Moin Olaf,

wenn du eine spezifische Produktnorm für Stromerzeuger/Netzersatzanlagen findest dann sag mir Bescheid, ich kenne da jedenfalls nichts. In der Zwischenzeit betrachte ich das "Gesamtkonstrukt Aggregat" weiterhin ganz allgemein als klassischen Maschinenbau im Sinne der 2006/42/EG bzw. Maschinenverordnung. Für die elektrische Ausrüstung von Maschinen (als solche dürfte man den im Aggregat integrierten Verteiler ja durchaus betrachten können) gibt es dann ja die EN60204-1. Damit sollte man schon mal arbeiten können, die Konformitätserklärung ist im (Sonder)Maschinenbau ja nichts ungewöhnliches.


Gruß Tobi
IH-Elektriker
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von IH-Elektriker »

Tobi P. hat geschrieben: Montag 13. September 2021, 20:36 wenn du eine spezifische Produktnorm für Stromerzeuger/Netzersatzanlagen findest dann sag mir Bescheid, ich kenne da jedenfalls nichts. In der ....betrachte ich das "Gesamtkonstrukt Aggregat" weiterhin ganz allgemein als klassischen Maschinenbau im Sinne der 2006/42/EG bzw. Maschinenverordnung. Für die elektrische Ausrüstung von Maschinen (als solche dürfte man den im Aggregat integrierten Verteiler ja durchaus betrachten können) gibt es dann ja die EN60204-1. .
Mit der EN60204-1 bzw. der MRL 2006/42/EG dürfte sich im Falle NEA durchaus arbeiten lassen. Für das CE des im Ausgangsposting genannten Konstruktes aus Generatorsatz und nachgeschalteter Technik gibt es meiner Auffassung nach zwei Lösungsansätze:

1.) Der Generatorsatz ist eine sogenannte "unvollständige Maschine" für welche es eine Einbauerklärung (kein CE!) des Herstellers gibt. Diese wird dann zusammen mit den selbstgebauten Baugruppen zu einer kompletten Maschine aufgebaut für welche ganz normal CE vergeben wird.

2.) Es wird eine "Gesamtheit von Maschinen" angenommen für welche dann ein Gesamt-CE erstellt wird. Sprich es wird eine CE für den selbst erstellten Teil erstellt, dazu wird dann die bereits angefertigte CE des Herstellers des Generatorsatzes genommen und für beide wird dann nach einer Schnittstellenbetrachtung (Gefährdungen ermitteln, sprich Risikoanalyse) ein Gesamt-CE erstellt mit welchem dann ein Inverkehrbringen der Gesamtanlage problemlos möglich ist.

Beide Wege sind relativ problemlos machbar, dürfte halt etwas Dokumentations- und Schreibarbeit sein ;)
Josupei
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Re: mobile Stromerzeuger (Baustromvertieler)

Beitrag von Josupei »

Moin Olaf,

ich glaube nicht, dass ich hier irgendetwas schuldig bin. Wenn du auf etwas bestimmtes hinaus willst, benenne es. Ansonsten ist mir die Art der Kommunikation zu öde. Welche Norm sprichst du an?

Moin Tobi,
Moin Ih-Elektriker

danke für die Rückendeckung! :-)

Im Schaltanlagenbau also ortsfeste Stromerzeuger ist die EN 60204-1 ja Stand der Technik. Ich wende diese i.d.R. ab gewissen Schaltschrankgrößen (Einspeiseleistung) zusammen mit der EN61439-1/-2 an, dahin gehen auch Empfehlungen von Markbegleitern und in der relativ neuen EN 60204-1 wird auch oft auf die EN61439-1 verwiesen.

D.h. für mich, man könnte durchaus mal einen Blick in EN61439 Teil werfen.

Es wird bei der CE Erklärung wohl der zweite Weg werden, da dass Produkt als fertiges Produkt ankommt und bereits CE hat.

Gruß
Joachim
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