Die EN60204-1 gilt im Umfeld der Maschinenrichtlinie und letztere schließt auch bewegliche Maschinen mit ein, u.a. auch Baumaschinen. So muss die elektrische Anlage eines Betonmischers bspw. nach der EN60204-1 errichtet werden - zumindest der "Maschinenteil", das Basisfahrzeug muss natürlich den allgemeinen Richtlinien u.a. nach STVZO entsprechen
Somit sehe ich da auch kein Problem bei einem beweglichen Stromerzeuger...
Eigentlich sollte die einzige Entscheidung ob EN60204-1 oder nicht nicht von der Einspeiseleistung abhängen sondern rein vom Anwendungsfall. Und ja, es wird oftmals in der 60204-1 auf die Schaltgerätekombinations-Norm verwiesen, vieles an Schutzzielen ist ja quasi identischso das sich gewisse Parallelen ergeben....